Abschaffung des Solidaritätszuschlags – gehörst du zu den Begünstigten?

Abschaffung des Solidaritätszuschlags (Soli): Gehören Sie zu den Gewinnern?

Seit 2021 wurde der Solidaritätszuschlag (Soli) für die große Mehrheit der privaten Steuerzahler in Deutschland weitgehend abgeschafft.
Aber: Nicht alle Gruppen sind vollständig befreit. Schauen wir, ob Sie dazugehören.


Wer profitiert von der Abschaffung?

Sie profitieren (d. h. Sie zahlen keinen Soli mehr), wenn Sie z. B. in eine der folgenden Gruppen fallen:

Fall Zahlen Sie Soli?
Angestellte mit einem jährlichen Bruttoeinkommen bis ca. 73.000 € (ledig) Nein
Verheiratete mit gemeinsamem Einkommen bis ca. 151.000 € Nein
Ihre jährliche Einkommensteuer liegt unter ca. 17.000 € Nein
Sie arbeiten als einfacher Arbeiter, durchschnittlicher Angestellter oder „normaler“ Rentner Nein

Rund 90 % der Steuerzahler wurden durch die Reform vollständig vom Soli entlastet.


Wer zahlt den Solidaritätszuschlag weiterhin?

Sie sind nicht vollständig befreit (d. h. Sie zahlen den Soli teilweise oder vollständig), wenn:

Fall Soli-Anteil
Sie zahlen mehr als ca. 17.000 € Einkommensteuer pro Jahr Sie zahlen den Soli teilweise
Sie zahlen mehr als ca. 31.000 € Einkommensteuer pro Jahr Sie zahlen den Soli voll
Sie besitzen eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG …) Sie zahlen immer Soli
Sie haben ein sehr hohes Jahreseinkommen über den oberen Grenzen Sie zahlen den Soli voll

Wie können Sie Ihre eigene Situation genau prüfen?

Nehmen Sie Ihren Steuerbescheid oder Ihre Lohnabrechnung zur Hand und suchen Sie nach dem Posten:

Solidaritätszuschlag

  • Steht dort 0,00 € → Sie sind voll entlastet

  • Steht dort ein Betrag größer als 0 € → Sie zahlen weiterhin (teilweise oder vollständig)


Praxisbeispiele (ledig, Jahreseinkommen)

Jahreseinkommen (ledig) Soli?
35.000 € Nein
60.000 € Nein
80.000 € Teilweise
100.000 € Ja

Wichtige Begriffe

Deutscher Begriff Bedeutung auf Arabisch
Solidaritätszuschlag ضريبة التضامن
Freigrenze حد الإعفاء التدريجي
Steuerbescheid إشعار الضريبة الرسمي
Lohnabrechnung كشف / بيان الراتب

Fazit

  • Der Soli wurde für die meisten Angestellten und Menschen mit mittlerem Einkommen vollständig abgeschafft.

  • Wer zu den Besserverdienenden gehört oder eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG) besitzt, zahlt ihn häufig weiterhin.

  • Am sichersten prüfen Sie Ihre Situation über Steuerbescheid oder Lohnabrechnung.


Das Autor:innen- und Redaktionsteam dieser Website ist bemüht, durch gründliche Recherchen und die Auswertung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben enthalten sein, die nicht vollständig gesichert sind. Bitte betrachten Sie die Informationen in den Artikeln als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Behörden und Fachstellen.


Teilen: