Abschaffung des Solidaritätszuschlags (Soli): Gehören Sie zu den Gewinnern?
Seit 2021 wurde der Solidaritätszuschlag (Soli) für die große Mehrheit der privaten Steuerzahler in Deutschland weitgehend abgeschafft.
Aber: Nicht alle Gruppen sind vollständig befreit. Schauen wir, ob Sie dazugehören.
Sie profitieren (d. h. Sie zahlen keinen Soli mehr), wenn Sie z. B. in eine der folgenden Gruppen fallen:
| Fall | Zahlen Sie Soli? |
|---|---|
| Angestellte mit einem jährlichen Bruttoeinkommen bis ca. 73.000 € (ledig) | Nein |
| Verheiratete mit gemeinsamem Einkommen bis ca. 151.000 € | Nein |
| Ihre jährliche Einkommensteuer liegt unter ca. 17.000 € | Nein |
| Sie arbeiten als einfacher Arbeiter, durchschnittlicher Angestellter oder „normaler“ Rentner | Nein |
Rund 90 % der Steuerzahler wurden durch die Reform vollständig vom Soli entlastet.
Sie sind nicht vollständig befreit (d. h. Sie zahlen den Soli teilweise oder vollständig), wenn:
| Fall | Soli-Anteil |
|---|---|
| Sie zahlen mehr als ca. 17.000 € Einkommensteuer pro Jahr | Sie zahlen den Soli teilweise |
| Sie zahlen mehr als ca. 31.000 € Einkommensteuer pro Jahr | Sie zahlen den Soli voll |
| Sie besitzen eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG …) | Sie zahlen immer Soli |
| Sie haben ein sehr hohes Jahreseinkommen über den oberen Grenzen | Sie zahlen den Soli voll |
Nehmen Sie Ihren Steuerbescheid oder Ihre Lohnabrechnung zur Hand und suchen Sie nach dem Posten:
„Solidaritätszuschlag“
Steht dort 0,00 € → Sie sind voll entlastet
Steht dort ein Betrag größer als 0 € → Sie zahlen weiterhin (teilweise oder vollständig)
| Jahreseinkommen (ledig) | Soli? |
|---|---|
| 35.000 € | Nein |
| 60.000 € | Nein |
| 80.000 € | Teilweise |
| 100.000 € | Ja |
| Deutscher Begriff | Bedeutung auf Arabisch |
|---|---|
| Solidaritätszuschlag | ضريبة التضامن |
| Freigrenze | حد الإعفاء التدريجي |
| Steuerbescheid | إشعار الضريبة الرسمي |
| Lohnabrechnung | كشف / بيان الراتب |
Der Soli wurde für die meisten Angestellten und Menschen mit mittlerem Einkommen vollständig abgeschafft.
Wer zu den Besserverdienenden gehört oder eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG) besitzt, zahlt ihn häufig weiterhin.
Am sichersten prüfen Sie Ihre Situation über Steuerbescheid oder Lohnabrechnung.
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