Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) von Produkten und Preisreduzierung vor Ablauf des Datums

Erstens: Was ist das MHD?

  • MHD = Mindesthaltbarkeitsdatum

  • Es ist ein Datum, das angibt, dass ein Produkt „mindestens haltbar bis“ zu diesem Tag ist –
    es bedeutet nicht, dass das Produkt ab diesem Datum sofort nicht mehr verkauft werden darf.

Nach diesem Datum gilt:

  • Der Verkauf des Produkts ist rechtlich nicht automatisch verboten.

  • Aber: Du musst sicherstellen, dass das Produkt weiterhin gesundheitlich unbedenklich und genießbar ist.

  • Und: Du solltest dies klar und transparent gegenüber den Kund:innen kennzeichnen bzw. erklären.


Zweitens: Unterschied zwischen MHD und Verbrauchsdatum

Typ Bedeutung Verkauf nach dem Datum?
MHD „Mindestens haltbar bis …“ Ja, möglich – nach Qualitätsprüfung
Verbrauchsdatum „Zu verbrauchen bis …“ (z. B. bei Rohfleisch) Nein, Verkauf nach diesem Datum verboten

Frische Fleisch- und Fischwaren tragen in der Regel ein Verbrauchsdatum, weil sie besonders empfindlich und leicht verderblich sind.


Drittens: Darfst du den Preis vor Ablauf des MHD senken?

Ja – und es ist sogar empfehlenswert, um Warenverluste und Abschreibungen zu reduzieren.

Bedingungen:

  • Verwende einen deutlichen Hinweisaufkleber, z. B.:

    • Kurz vor Ablauf des MHD – jetzt reduziert!

    • oder „Mindestens haltbar bis: xx.xx.xxxx – jetzt günstiger!

  • Stelle sicher, dass das Produkt:

    • keine Veränderung in Farbe, Geruch oder Geschmack aufweist,

    • ordnungsgemäß gelagert wurde (Kühlkette eingehalten, trocken gelagert etc.).

  • Bewahre intern eine kurze Notiz auf, dass du das Produkt manuell geprüft hast
    (z. B. in einer Liste oder einem Prüfprotokoll).


Viertens: Darfst du ein Produkt nach Ablauf des MHD verkaufen?

Ja, aber nur unter strengen Bedingungen:

Voraussetzung Pflicht?
Manuelle Prüfung des Produkts Ja
Keine Veränderung im Geschmack / in der Sicherheit Ja
Klare Information für den Kunden Ja – z. B. durch den Hinweis: „Abgelaufenes MHD, aber noch genießbar
Nur für trockene, haltbare Produkte (z. B. Nudeln, Konserven, Kekse) Ja
Nicht bei gekühlten oder besonders empfindlichen Produkten Ja – Verkauf verboten

Das heißt:

  • Trockensortiment (Nudeln, Reis, Konserven, Kekse, Kaffee usw.) kann nach sorgfältiger Prüfung noch verkauft werden.

  • Frische- und Kühlware (z. B. Joghurt, frisches Fleisch, Frischmilch, Fisch, verpackte Frischeprodukte) sollte nicht nach Ablauf des MHD verkauft werden – und Produkte mit Verbrauchsdatum sowieso nicht.


Fünftens: Muster für einen rechtssicheren Hinweisaufkleber bei Preisreduzierung wegen bald ablaufendem MHD

Beispiel 1:

Dieses Produkt ist mindestens haltbar bis: 18.06.2025
Jetzt reduziert – Qualität geprüft, noch genießbar!

Beispiel 2:

Kurz vor Ablauf – Jetzt zum Sonderpreis!
MHD: 20.06.2025

Solche Formulierungen zeigen:

  • Das MHD ist in Kürze erreicht,

  • die Qualität wurde geprüft,

  • der reduzierte Preis ist transparent begründet.


Sechstens: Musst du diese Vorgänge dokumentieren?

Gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen, um dich im Fall einer Kontrolle abzusichern.

Empfohlen ist z. B. eine einfache Liste (Excel oder Heft), mit:

  • Name / Bezeichnung des Produkts

  • Anzahl der reduzierten Einheiten

  • Datum der Qualitätsprüfung

  • Datum der Preisreduzierung

  • Name des/der Mitarbeiters/Mitarbeiterin, der/die geprüft hat

So kannst du bei einer Kontrolle durch das Lebensmittelamt nachweisen,
dass du sorgfältig geprüft und bewusst gehandelt hast.


Siebtens: Mögliche Verstöße und Konsequenzen

Fehler Mögliche Konsequenz
Verkauf eines abgelaufenen MHD-Produkts ohne Prüfung Bußgeld durch die Lebensmittelüberwachung
Verkauf eines Produkts mit abgelaufenem Verbrauchsdatum Schwerer Verstoß – kann vorübergehende Betriebsschließung zur Folge haben
Kein Hinweis- bzw. Erklärungsaufkleber bei reduzierten oder abgelaufenen MHD-Produkten Verwarnung oder Bußgeld, je nach Fall

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