Was passiert mit dem Originalreisepass, der in Ihrer Akte bei den deutschen Behörden liegt?
Wenn Sie in Deutschland offizielle Anträge stellen – etwa auf einen Aufenthaltstitel oder auf die Einbürgerung –, kann es sein, dass Sie Ihren Originalreisepass bei der zuständigen Behörde (zum Beispiel bei der Ausländerbehörde oder der Staatsangehörigkeitsbehörde) hinterlegen müssen. Dieses Vorgehen hat rechtliche und organisatorische Gründe und wirft oft die Frage auf, was in der Bearbeitungszeit mit dem Pass geschieht.
Warum wird die Hinterlegung des Originalreisepasses verlangt?
Identitätsnachweis:
Um die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei zu überprüfen.
Erfassung der Daten:
Damit die persönlichen Angaben des Antragstellers korrekt in den offiziellen Systemen erfasst und dokumentiert werden.
Verhinderung der parallelen Nutzung des Passes:
Um zu vermeiden, dass der Reisepass während des laufenden Verfahrens für andere Anträge oder Reisen verwendet wird.
Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts:
Der Pass dient als offizieller Nachweis dafür, dass sich die Person rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält.
Was geschieht mit dem Reisepass nach der Hinterlegung?
1. Sichere Aufbewahrung
Die Ausländerbehörde oder Staatsangehörigkeitsbehörde bewahrt den Reisepass während der gesamten Bearbeitungszeit an einem sicheren Ort auf.
Der Pass wird nicht für andere Zwecke genutzt als für die verwaltungsinternen Vorgänge, die direkt mit Ihrem Antrag zusammenhängen.
2. Keine vorübergehende Nutzung durch die antragstellende Person
Sie dürfen den Reisepass in dieser Zeit grundsätzlich nicht für Reisen oder für Identitätsprüfungen außerhalb des Verfahrens verwenden, es sei denn, die Behörde erlaubt dies ausdrücklich.
3. Möglichkeit der Ausstellung von Ersatz- oder Übergangsdokumenten
In bestimmten Fällen kann beantragt werden, dass ein vorläufiges Reisedokument (z. B. ein Ersatzreisedokument oder eine vorläufige Reisebescheinigung) ausgestellt wird, falls eine Reise dringend notwendig ist.
4. Rückgabe des Reisepasses nach Abschluss oder in Notfällen
Nach Abschluss der Bearbeitung wird Ihnen der Reisepass wieder ausgehändigt.
In dringenden oder Notfällen können Sie die vorzeitige Herausgabe des Passes beantragen und die Gründe dafür erläutern.
Wichtige Hinweise
Fertigen Sie vor der Abgabe Kopien der wichtigsten Seiten Ihres Reisepasses (Datenseite, Visa, Aufenthaltstitel) an.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde nach den genauen Bedingungen für eine vorzeitige Rückgabe des Passes.
Falls Sie während der Bearbeitungszeit reisen müssen, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Behörde auf und stellen Sie gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag.
Bewahren Sie Ruhe, auch wenn das Verfahren länger dauert – die Behörden sind verpflichtet, den Reisepass sicher aufzubewahren und ihn Ihnen anschließend wieder auszuhändigen.
Fazit
Der Originalreisepass, der in Ihrer Akte bei den deutschen Behörden hinterlegt ist, wird während der gesamten Bearbeitungsdauer sicher verwahrt und ausschließlich für verwaltungsinterne Zwecke genutzt. Nach Abschluss des Verfahrens oder in begründeten Notfällen können Sie den Pass zurückerhalten – wichtig ist, dies rechtzeitig mit der zuständigen Behörde abzusprechen, damit die Rückgabe und eine eventuelle Nutzung des Passes möglichst reibungslos verlaufen.
Das Autorinnen- und Redaktionsteam dieser Website ist bemüht, durch sorgfältige Recherchen und den Rückgriff auf verschiedene Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler vorkommen oder Angaben unvollständig beziehungsweise nicht abschließend gesichert sein. Daher sollten die in den Artikeln enthaltenen Informationen als erste Orientierung verstanden werden; für verbindliche und geprüfte Auskünfte wende dich bitte stets an die zuständigen Behörden.