Antrag auf Aufenthalt oder Staatsangehörigkeit außerhalb des Wohnsitzes (Zuständigkeitswechsel) in Deutschland: Wird das akzeptiert?
In Deutschland wird das zuständige Bundesland bzw. die zuständige Behörde (Zuständigkeit) für die Bearbeitung von Aufenthalts- oder Einbürgerungsanträgen grundsätzlich anhand des offiziellen Wohnsitzes (Wohnsitz) der antragstellenden Person bestimmt. Dennoch gibt es Situationen, in denen Antragsteller ihren Antrag bei einer Behörde außerhalb ihres Wohnortes stellen möchten.
Wird ein Antrag außerhalb des Wohnsitzes akzeptiert?
Allgemeine Regel:
In der Regel wird ein Antrag bei einer Behörde, die nicht aufgrund deines Wohnsitzes zuständig ist, nicht akzeptiert.
Der Antrag muss grundsätzlich bei der Ausländerbehörde oder Staatsangehörigkeitsbehörde in der Stadt oder im Bundesland gestellt werden, in dem du offiziell gemeldet bist.
Ausnahmen:
In einigen besonderen Konstellationen kann es Ausnahmen geben, zum Beispiel:
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Bei vorübergehender Verlegung des Lebensmittelpunkts oder besonderen Umständen wie Arbeit oder Studium in einer anderen Region.
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In bestimmten Einzelfällen, in denen die zuständigen Behörden einer Sonderregelung zustimmen.
In solchen Fällen kann ein Antrag auf Zuständigkeitswechsel (Zuständigkeitswechsel) gestellt werden, damit die Akte offiziell an die neue Behörde übertragen wird.
Verfahren beim Zuständigkeitswechsel (Zuständigkeitswechsel)
1. Schriftlicher Antrag bei der aktuell zuständigen Behörde
Du stellst einen formellen Antrag darauf, dass die Bearbeitung deines Verfahrens an die Behörde am neuen Ort übertragen wird.
2. Zustimmung beider Behörden
Sowohl die bisher zuständige Behörde als auch die neu gewünschte Behörde müssen dem Zuständigkeitswechsel zustimmen.
3. Aktualisierung der Wohnsitzdaten
Du musst im neuen Zuständigkeitsbereich rechtmäßig gemeldet sein oder entsprechende Nachweise für deinen Aufenthalt dort vorlegen.
4. Fortführung des Verfahrens bei der neuen Behörde
Nach genehmigtem Zuständigkeitswechsel führt die neue Behörde dein Verfahren weiter.
Hinweise für Antragsteller*innen
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Reiche deinen Antrag nicht einfach bei einer unzuständigen Behörde ein, ohne dich vorher bei der zuständigen Stelle zu erkundigen.
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Wenn du deinen Wohnsitz wechselst, aktualisiere deine Meldedaten schnellstmöglich beim Einwohnermeldeamt.
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Informiere dich bei der Ausländerbehörde oder Staatsangehörigkeitsbehörde über die Möglichkeit eines Zuständigkeitswechsels, um eine Ablehnung aus formalen Gründen zu vermeiden.
Fazit
Die Stellung eines Aufenthalts- oder Einbürgerungsantrags außerhalb des offiziell gemeldeten Wohnsitzes wird in Deutschland in der Regel nicht akzeptiert. Ein Zuständigkeitswechsel kann jedoch auf formellem Weg beantragt und – bei Einverständnis der Behörden – durchgeführt werden. Die Beachtung der formalen Zuständigkeitsregeln und eine gute Abstimmung mit den zuständigen Ämtern tragen dazu bei, dass dein Antrag ohne unnötige Hindernisse oder Ablehnungen bearbeitet werden kann.
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