Namensänderung im Rahmen der Einbürgerung – Einschränkungen und Verfahren

Namensänderung während des Einbürgerungsverfahrens in Deutschland: Beschränkungen und Verfahren

Personen, die einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland stellen, können ihren Namen ändern – sei es aus persönlichen Gründen oder um die Integration in die Gesellschaft zu erleichtern. Dieses Verfahren unterliegt jedoch strengen gesetzlichen Regeln und bestimmten Voraussetzungen, an die man sich halten muss.

Beschränkungen bei der Namensänderung während der Einbürgerung

Der Name muss rechtlich zulässig sein
Es ist nicht erlaubt, einen Namen zu wählen, der gegen deutsche Namensregeln verstößt – etwa Namen, die als beleidigend, unangemessen oder extrem schwer auszusprechen angesehen werden.

Der Name darf nicht der Täuschung dienen
Eine Namensänderung ist unzulässig, wenn sie dazu dienen soll, sich vor Schulden, strafrechtlicher Vergangenheit oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zu verstecken.

Nur grundlegende Änderungen sind in der Regel möglich
Üblicherweise ist die Änderung des Vornamens oder Familiennamens möglich. Komplexe oder wiederholte Änderungen können dagegen eine besonders stichhaltige Begründung erfordern.

Erforderliche Schritte für die Namensänderung im Rahmen der Einbürgerung

Stellung eines formellen Antrags zusammen mit dem Einbürgerungsantrag
Der Antrag auf Namensänderung wird entweder direkt im Einbürgerungsantrag aufgenommen oder als gesondertes Begehren gemeinsam mit der Einbürgerungsakte eingereicht.

Darlegung nachvollziehbarer Gründe
Die Gründe für die gewünschte Namensänderung müssen erläutert werden, etwa: schwierige Aussprache des bisherigen Namens, Wunsch nach einem deutschen Namen oder andere wichtige persönliche Gründe.

Prüfung des Antrags durch die Staatsangehörigkeitsbehörde (Staatsangehörigkeitsbehörde)
Die Behörde prüft, ob der neue Name rechtlich zulässig und im gesellschaftlichen Kontext angemessen ist.

Amtliche Zustimmung
Wird der Namensänderung zugestimmt, erfolgt ein förmlicher Bescheid, der mit dem Einbürgerungsbescheid verbunden wird.

Eintragung des neuen Namens in die Personenstandsregister
Nach Erhalt der Staatsangehörigkeit und der behördlichen Entscheidung wird der neue Name im Standesamt in die Personenstandsregister eingetragen und offiziell geführt.

Wichtige Hinweise

Denken Sie gut darüber nach, bevor Sie eine Namensänderung beantragen, da es sich um einen häufig dauerhaften und mitunter komplexen Schritt handelt.
Holen Sie vor Antragstellung Beratung bei der örtlich zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde oder einem fachkundigen Rechtsanwalt ein.
Bereiten Sie – falls notwendig – Nachweise vor, die Ihre Gründe stützen, etwa medizinische oder sozialpädagogische Gutachten.

Fazit

Eine Namensänderung im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber klaren gesetzlichen Beschränkungen und formalen Abläufen. Wer schlüssige Gründe vorbringt und die Regeln beachtet, erhöht die Chancen auf eine Zustimmung – und kann so den Integrationsprozess erleichtern und mit der deutschen Staatsangehörigkeit einen gut vorbereiteten Neuanfang machen.

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