Kann der Arbeitgeber Ihre Diagnose erfahren?

 

Darf der Arbeitgeber in Deutschland Ihre medizinische Diagnose erfahren? Nein, der Arbeitgeber hat kein Recht darauf. Dies ist ein fest verankerter Rechtsgrundsatz im deutschen Gesundheitssystem und wird als Schweigepflicht bezeichnet.

Was darf der Arzt in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU oder Papierform) angeben?

  • Name des Patienten → Ja

  • Dauer der Krankschreibung (von – bis) → Ja

  • Ob die Bescheinigung rückwirkend ist → Ja

  • Grund der Krankheit oder Diagnose → Nein

  • Art der Behandlung oder medizinische Details → Nein

Warum ist das wichtig?

  • Schutz vor Diskriminierung oder Druck aufgrund der Gesundheit

  • Stärkung der Privatsphäre, auch am Arbeitsplatz

  • Sicherstellung, dass Gesundheitsinformationen nur zwischen Arzt und Krankenkasse bleiben

Seltene Ausnahmen: In bestimmten Berufen (z. B. Sicherheit oder Luftfahrt) kann eine Tauglichkeitsuntersuchung verlangt werden. Auch hier gilt:

  • Die Diagnose wird nicht an den Arbeitgeber weitergegeben

  • Nur die Arbeitsfähigkeit wird mitgeteilt (z. B. „derzeit nicht arbeitsfähig“)

Zusammenfassung:

  • Kennt der Arbeitgeber den Grund Ihrer Abwesenheit? → Nein, nur die Dauer

  • Darf er Informationen vom Arzt verlangen? → Nein, der Arzt ist zur Schweigepflicht verpflichtet

  • Kann die Krankheit das Arbeitsverhältnis beeinflussen? → Nur bei sehr langen und rechtlich komplexen Krankheitsfällen


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