Reiseimpfungen: Was die gesetzliche Krankenversicherung abdeckt und was nicht

 

Reiseimpfungen in Deutschland: Was übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und was nicht?

Grundprinzip der Kostenübernahme

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt Reiseimpfungen nicht automatisch, sondern nur wenn sie:

  • offiziell von der STIKO (Robert Koch-Institut) empfohlen sind,

  • aus beruflichen oder besonderen gesundheitlichen Gründen notwendig sind,

  • mit speziellen Reiseumständen verbunden sind (z. B. Freiwilligenarbeit oder offizielle Entsendung).

Typisch abgedeckte Reiseimpfungen

  • Hepatitis A/B: in bestimmten Fällen, etwa bei längeren Auslandsaufenthalten oder beruflichen Reisen.

  • Gelbfieber: manchmal, wenn Reisen in Länder mit Pflichtimpfung (Afrika, Südamerika) erfolgen.

  • Tollwut: in einigen Versicherungen, bei längeren Aufenthalten in Risikogebieten.

  • Typhus: gelegentlich, abhängig von Land und Aufenthaltsdauer.

  • Cholera: meist nicht, da von STIKO nicht generell empfohlen.

  • Dengue/Chikungunya: nicht, da keine zugelassenen Impfstoffe im GKV-System.

  • Meningokokken ACWY: manchmal, etwa für Pilgerreisen oder bestimmte Regionen.

Nicht abgedeckt durch GKV

  • Impfungen, die medizinisch nicht notwendig sind laut STIKO.

  • Normale Urlaubsreisen (Reiseimpfungen für Urlaub).

  • Noch nicht zugelassene Impfstoffe in Deutschland.

  • Reiseberatungen für rein private Zwecke.

Freiwillige Leistungen einzelner Krankenkassen

  • TK (Techniker): bis zu 100 %, mit Rechnung + Impfbescheinigung.

  • DAK Gesundheit: für bestimmte Impfungen, nach vorheriger Genehmigung.

  • Barmer: ausgewählte Impfungen, abhängig von Zielland und Aufenthaltsdauer.

  • AOK: je nach regionalem Zweig, manche übernehmen Reiseimpfungen.

Schritte zur Kostenerstattung

  1. Arzt für Reiseimpfungen oder Hausarzt aufsuchen.

  2. Impfbescheinigung und Rechnung erhalten.

  3. Bei der Krankenkasse einreichen.

  4. Falls abgedeckt, erfolgt (teilweise oder vollständige) Kostenerstattung.

Zusätzliche Tipps

  • Vorab die Krankenkassen-Website prüfen (z. B. TK, AOK, DAK).

  • Vor Reiseantritt klären, ob Impfungen für Einreise vorgeschrieben sind (z. B. Gelbfieber).

  • Manche Impfungen müssen Wochen vor Reisebeginn verabreicht werden.

Kurzfazit

  • Deckt GKV Reiseimpfungen ab? Für Urlaubsreisen nein – nur in speziellen Fällen.

  • Kostenerstattung möglich? Ja, bei einigen Krankenkassen.

  • Bedingungen? Medizinische oder berufliche Notwendigkeit.

  • Private Versicherungen? Meist ja, abhängig vom Vertrag.

 

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