Schwangerschaftsvorsorge in Deutschland – Mutterschaftsrichtlinien und Leistungen der GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt alle grundlegenden Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft gemäß den Mutterschaftsrichtlinien.
Welche Untersuchungen sind abgedeckt?
Regelmäßige Arzt- oder Hebammenbesuche: Blutdruck, Gewicht, Herztonkontrolle, Urinuntersuchungen.
Basis-Labortests: Blutbild, Blutgruppe/Rh-Faktor, Röteln-Antikörper, Syphilis-Test, Hepatitis B, Urin, Schwangerschaftsdiabetes (24.–28. Woche).
3 Ultraschalluntersuchungen:
9–12. Woche: Bestätigung der Schwangerschaft, Lage, Alter.
19–22. Woche: Organ-Sonographie.
29–32. Woche: Wachstum, Plazenta, Fruchtwasser.
CTG: ab Woche 25–30 bei medizinischer Indikation.
Zusatztests: Chlamydien-Test, Röteln-Antikörper, HIV-Test (freiwillig).
Nicht abgedeckt (IGeL-Leistungen)
Zusätzliche Ultraschalls
Toxoplasmose (nur bei Risikopatientinnen)
CMV, Parvovirus B19
NIPT nur bei begründetem Verdacht
Hinweise
Alle Befunde werden im Mutterpass dokumentiert.
Hebammen können Teile der Vorsorge übernehmen.
GKV übernimmt auch Geburtsvorbereitungskurse (teilweise für Partner).