Schwangerschaftsuntersuchungen, die von der Versicherung übernommen werden

 

Schwangerschaftsvorsorge in Deutschland – Mutterschaftsrichtlinien und Leistungen der GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt alle grundlegenden Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft gemäß den Mutterschaftsrichtlinien.

Welche Untersuchungen sind abgedeckt?

  1. Regelmäßige Arzt- oder Hebammenbesuche: Blutdruck, Gewicht, Herztonkontrolle, Urinuntersuchungen.

  2. Basis-Labortests: Blutbild, Blutgruppe/Rh-Faktor, Röteln-Antikörper, Syphilis-Test, Hepatitis B, Urin, Schwangerschaftsdiabetes (24.–28. Woche).

  3. 3 Ultraschalluntersuchungen:

    • 9–12. Woche: Bestätigung der Schwangerschaft, Lage, Alter.

    • 19–22. Woche: Organ-Sonographie.

    • 29–32. Woche: Wachstum, Plazenta, Fruchtwasser.

  4. CTG: ab Woche 25–30 bei medizinischer Indikation.

  5. Zusatztests: Chlamydien-Test, Röteln-Antikörper, HIV-Test (freiwillig).

Nicht abgedeckt (IGeL-Leistungen)

  • Zusätzliche Ultraschalls

  • Toxoplasmose (nur bei Risikopatientinnen)

  • CMV, Parvovirus B19

  • NIPT nur bei begründetem Verdacht

Hinweise

  • Alle Befunde werden im Mutterpass dokumentiert.

  • Hebammen können Teile der Vorsorge übernehmen.

  • GKV übernimmt auch Geburtsvorbereitungskurse (teilweise für Partner).


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