Ablehnung des Schengen-Visums wegen „Migrationsrisiko“: Remonstration

Was bedeutet „Migrationsgefahr“ im Visarecht?

Bei der Prüfung von Schengen‑Visaanträgen bewertet die Botschaft verschiedene Kriterien, darunter:

  • Bindungen des Antragstellers an sein Heimatland (Familie, Beruf, Eigentum …).

  • Wirtschaftliche und soziale Situation.

  • Reisehistorie und bisherige Aufenthalte.

  • Klarheit des Reisezwecks.

Wenn die Botschaft den Eindruck hat, dass der Antragsteller nach Ablauf des Visums das Schengen‑Gebiet nicht verlassen wird, gilt er als „Gefahr illegaler Migration“ und der Antrag wird abgelehnt.

Wie erkennt man, dass der Ablehnungsgrund „Migrationsgefahr“ ist?

Dies steht im Ablehnungsschreiben, meist mit folgenden Gründen:

  • Nr. 2: „Es wurden nicht genügend Informationen zur Rückkehrabsicht vorgelegt.“

  • Nr. 8: „Es bestehen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Unterlagen oder am wahren Reisezweck.“

  • Nr. 9: „Gefahr der illegalen Migration.“

Was ist eine Remonstration?

Eine Remonstration ist ein schriftlicher Widerspruch (kein Gerichtsverfahren), der innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung bei derselben deutschen Botschaft eingereicht wird.

Vorteile der Remonstration:

  • Kein Anwalt und keine Gebühren erforderlich.

  • Direkte Prüfung durch dieselbe Abteilung.

  • Möglichkeit, zusätzliche Unterlagen einzureichen oder ein zweites Interview zu führen.

Inhalt eines Remonstrationsschreibens

  1. Einleitung: Beispiel: „Hiermit lege ich Remonstration gegen den Ablehnungsbescheid vom [Datum] ein, welcher sich auf meinen Visumantrag vom [Datum] bezieht.“

  2. Begründung:

    • Familiäre Bindungen: Ehepartner, Kinder, ältere Eltern.

    • Berufliche oder schulische Verpflichtungen: Arbeitsvertrag, Studium, Gewerbe.

    • Finanzielle Situation: regelmäßiges Einkommen, Eigentum.

    • Rückkehrabsicht: frühere Reisen ohne Überschreitung, Rückflugticket.

  3. Unterlagen:

    • Arbeits‑ oder Studienbescheinigungen.

    • Eigentumsnachweise.

    • Einladungsschreiben aus Deutschland.

    • Flugtickets und Hotelbuchungen.

Versand der Remonstration

  • Per E‑Mail (falls von der Botschaft akzeptiert).

  • Per Post an die Botschaft mit Passkopie.

  • Sprache: Deutsch oder Englisch.

  • Frist: innerhalb eines Monats.

Bearbeitungszeit

  • In der Regel 4–8 Wochen.

  • Möglicherweise erneutes Interview oder zusätzliche Unterlagen.

  • Bei endgültiger Ablehnung: „Die Remonstration wird zurückgewiesen.“

Neuer Antrag

  • Jederzeit möglich, besser nach 3–6 Monaten mit stärkerem Dossier.

  • Oder nach Abschluss der Remonstration.

Fazit: Eine Ablehnung wegen „Migrationsgefahr“ bedeutet nicht das endgültige Aus. Eine gut begründete Remonstration mit Belegen kann die Entscheidung ändern.


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