Was ist der Integrationskurs?
Der Integrationskurs besteht aus zwei Hauptteilen:
| Teil | Inhalt | Dauer |
|---|---|---|
| Sprachkurs Deutsch | Deutsch lernen bis Niveau B1 (Lesen, Schreiben, Sprechen, Hören) | 600 Stunden |
| Orientierungskurs | Informationen über Politik, Rechtssystem, demokratische Werte, Frauenrechte, deutsche Geschichte, Alltag | 100 Stunden |
Gesamtumfang: 700 Unterrichtsstunden. In besonderen Fällen kann der Kurs auf bis zu 1000 Stunden verlängert werden.
Wer darf teilnehmen?
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Anerkannte Flüchtlinge
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Personen mit subsidiärem Schutz (§25 Abs. 2 S.1 Alt.2)
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Aus humanitären Gründen Aufgenommene (§25 Abs. 5)
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Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten mit langfristigem Aufenthalt
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EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland (nach BAMF-Bewertung)
Wer ist verpflichtet?
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Wenn die Ausländerbehörde dies bei der Aufenthaltserlaubnis verlangt
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Bei ALG II (Jobcenter), wenn Sprachdefizite festgestellt werden
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Für die Einbürgerung wird oft B1 + Kenntnisse des politischen Systems verlangt
Wer ist befreit?
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Personen mit Sprachzertifikat B1 oder höher
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Absolventen von Schulen oder Universitäten in Deutschland
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Personen mit gesundheitlichen oder familiären Gründen (Kinderbetreuung, Pflege)
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Personen, die durch Einstufungstest ein höheres Niveau nachweisen
Anmeldung
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Berechtigungsschein vom BAMF, Ausländerbehörde oder Jobcenter
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Auswahl einer anerkannten Sprachschule (Liste auf bamf.de)
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Einstufungstest zur Festlegung des Kursumfangs
Kosten
| Gruppe | Kosten | Befreiung |
|---|---|---|
| Allgemeine Teilnehmer | 2,29 € pro Stunde (1603 € gesamt) | keine automatische Befreiung |
| ALG II / Sozialhilfe | kostenlos | ja |
| Anerkannte Flüchtlinge | kostenlos | ja, für bestimmte Zeit |
| Erfolgreiche Absolventen | Rückerstattung von 50 % | wenn Prüfung innerhalb von 2 Jahren bestanden |
Zertifikate
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DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer) – Niveau B1 oder A2
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Zertifikat „Leben in Deutschland“ (Orientierungskurs)
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BAMF-Bescheinigung über erfolgreichen Abschluss – wichtig für Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Bei Nichtbestehen
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Wiederholung des nicht bestandenen Teils möglich
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Jobcenter kann weitere Maßnahmen verlangen
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Aufenthalt oder Sozialleistungen bleiben bestehen, aber Einbürgerung oder Familiennachzug können verzögert werden
Fazit: Der Integrationskurs ist eine zentrale Bildungs- und Rechtsmaßnahme für alle, die langfristig in Deutschland leben möchten. Er erleichtert nicht nur den Alltag und die Arbeit, sondern öffnet auch den Weg zur Niederlassungserlaubnis oder Staatsangehörigkeit.