Integrationskurs: Anmeldung und Befreiungen

Was ist der Integrationskurs?

Der Integrationskurs besteht aus zwei Hauptteilen:

Teil Inhalt Dauer
Sprachkurs Deutsch Deutsch lernen bis Niveau B1 (Lesen, Schreiben, Sprechen, Hören) 600 Stunden
Orientierungskurs Informationen über Politik, Rechtssystem, demokratische Werte, Frauenrechte, deutsche Geschichte, Alltag 100 Stunden
 

Gesamtumfang: 700 Unterrichtsstunden. In besonderen Fällen kann der Kurs auf bis zu 1000 Stunden verlängert werden.

Wer darf teilnehmen?

  • Anerkannte Flüchtlinge

  • Personen mit subsidiärem Schutz (§25 Abs. 2 S.1 Alt.2)

  • Aus humanitären Gründen Aufgenommene (§25 Abs. 5)

  • Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten mit langfristigem Aufenthalt

  • EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland (nach BAMF-Bewertung)

Wer ist verpflichtet?

  • Wenn die Ausländerbehörde dies bei der Aufenthaltserlaubnis verlangt

  • Bei ALG II (Jobcenter), wenn Sprachdefizite festgestellt werden

  • Für die Einbürgerung wird oft B1 + Kenntnisse des politischen Systems verlangt

Wer ist befreit?

  • Personen mit Sprachzertifikat B1 oder höher

  • Absolventen von Schulen oder Universitäten in Deutschland

  • Personen mit gesundheitlichen oder familiären Gründen (Kinderbetreuung, Pflege)

  • Personen, die durch Einstufungstest ein höheres Niveau nachweisen

Anmeldung

  • Berechtigungsschein vom BAMF, Ausländerbehörde oder Jobcenter

  • Auswahl einer anerkannten Sprachschule (Liste auf bamf.de)

  • Einstufungstest zur Festlegung des Kursumfangs

Kosten

Gruppe Kosten Befreiung
Allgemeine Teilnehmer 2,29 € pro Stunde (1603 € gesamt) keine automatische Befreiung
ALG II / Sozialhilfe kostenlos ja
Anerkannte Flüchtlinge kostenlos ja, für bestimmte Zeit
Erfolgreiche Absolventen Rückerstattung von 50 % wenn Prüfung innerhalb von 2 Jahren bestanden
 

Zertifikate

  • DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer) – Niveau B1 oder A2

  • Zertifikat „Leben in Deutschland“ (Orientierungskurs)

  • BAMF-Bescheinigung über erfolgreichen Abschluss – wichtig für Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung

Bei Nichtbestehen

  • Wiederholung des nicht bestandenen Teils möglich

  • Jobcenter kann weitere Maßnahmen verlangen

  • Aufenthalt oder Sozialleistungen bleiben bestehen, aber Einbürgerung oder Familiennachzug können verzögert werden

Fazit: Der Integrationskurs ist eine zentrale Bildungs- und Rechtsmaßnahme für alle, die langfristig in Deutschland leben möchten. Er erleichtert nicht nur den Alltag und die Arbeit, sondern öffnet auch den Weg zur Niederlassungserlaubnis oder Staatsangehörigkeit.

 

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