Blaue EU-Karte (Blue Card § 18g) – Mindestgehalt 2025

Voraussetzungen für die EU Blue Card (§ 18g AufenthG) in Deutschland im Jahr 2025

Um eine Blaue Karte EU (EU Blue Card; § 18g AufenthG) in Deutschland zu erhalten, müssen grundsätzlich zwei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein: Qualifikation und Mindestgehalt. Nachfolgend die aktualisierten Richtwerte für 2025:


1. Erforderliche Qualifikationen

  • Ein Hochschulabschluss

    • entweder ein deutscher Hochschulabschluss

    • oder ein ausländischer Abschluss, der über ANABIN oder eine Bewertung durch die ZAB als gleichwertig anerkannt ist

  • Oder: eine hochqualifizierte berufliche Ausbildung, zum Beispiel:

    • Abschluss als Meister/in

    • eine mindestens dreijährige qualifizierte Berufsausbildung, die dem ISCED-Niveau 6 entspricht (make-it-in-germany.com)


2. Jährliches Mindestbruttogehalt

Für reguläre Berufe (allgemeiner Bereich):

  • 48.300 Euro brutto jährlich

    • entspricht etwa 4.025 Euro brutto monatlich im Jahr 2025 (make-it-in-germany.com)

Für „Mangelberufe“ (Bottleneck-Berufe) sowie bestimmte Sondergruppen:

  • 43.759,80 Euro brutto jährlich

    • entspricht etwa 3.646,65 Euro brutto monatlich (belgrad.diplo.de, make-it-in-germany.com)

Die abgesenkten Gehaltsgrenzen gelten insbesondere für:

  • anerkannte Mangelberufe, z. B.:

    • Ingenieurwesen

    • Humanmedizin, Zahnmedizin

    • Pharmazie

    • Informationstechnologie

    • akademische Pflegeberufe

    • Lehramt und weitere stark nachgefragte Berufe

  • Berufseinsteiger/innen, deren Abschluss nicht länger als 3 Jahre zurückliegt

  • bestimmte IT-Fachkräfte


3. Erforderliche Zustimmungen

  • Wenn Sie in einen Mangelberuf fallen oder die abgesenkte Gehaltsgrenze in Anspruch nehmen, ist in der Regel eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich.

  • Liegt Ihr Jahresgehalt bei mindestens 48.300 Euro, ist üblicherweise keine BA-Zustimmung mehr nötig (reddit.com, service.berlin.de).


4. Weitere Voraussetzungen

  • Mindestlaufzeit des Arbeitsvertrags: in der Regel mindestens 6 Monate

  • Krankenversicherung: gesetzlich oder privat mit ausreichender Deckung

  • Keine relevanten Einträge im Führungszeugnis und kein Sicherheitsrisiko

Temporäre Gehaltserhöhungen:

  • Unter bestimmten Bedingungen können vertraglich zugesicherte Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) in die Gehaltsberechnung einfließen, sofern sie im Arbeitsvertrag klar geregelt und regelmäßig gezahlt werden.


5. Antragsschritte für die Blaue Karte EU

  1. Prüfung der Qualifikation

    • Vergleich des Abschlusses über ANABIN oder Einholung einer Bewertung der ZAB.

  2. Arbeitsvertrag abschließen

    • Der Vertrag muss

      • der Qualifikation entsprechen und

      • die jeweilige Mindestgehaltsgrenze erfüllen.

  3. Antrag auf Visum oder Aufenthaltstitel stellen

    • Bei Aufenthalt im Ausland: Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat).

    • Bei Aufenthalt in Deutschland: Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde.

  4. Einzureichende Unterlagen (typischerweise):

    • Ausgefülltes Antragsformular und ggf. Berufs-/Stellenbeschreibung

    • Reisepass mit aktueller Passkopie

    • Arbeitsvertrag oder verbindliches Jobangebot

    • Nachweis der Qualifikation (Urkunden, Zeugnisse, ggf. Anerkennungsbescheid)

    • Gehaltsnachweis, z. B. durch den Vertrag oder ergänzende Bestätigungen

    • Nachweis einer Krankenversicherung

    • Zustimmung der BA, sofern das Gehalt unter 48.300 Euro/Jahr liegt

    • Zahlung der Visumgebühr (in der Regel ca. 75 Euro) (germany.info, jobbatical.com)


6. Geltungsdauer der Blauen Karte und damit verbundene Rechte

  • Die Blaue Karte EU wird in der Regel für die Dauer des Arbeitsvertrags plus 3 Monate erteilt, jedoch maximal für 4 Jahre.

  • Nach:

    • 21 Monaten mit Deutschkenntnissen auf Niveau B1:

      • Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeten Aufenthalt) zu beantragen.

    • 27 Monaten mit mindestens Sprachniveau A1:

      • ebenfalls Möglichkeit auf eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis (welcome.hamburg.com, service.berlin.de).

  • Familiennachzug:

    • Ehepartner/in und minderjährige Kinder können in der Regel nachziehen.

    • Der/die Partner/in erhält uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.


Fazit

  • Für eine Blaue Karte EU in Deutschland benötigen Sie:

    • ein anerkanntes Hochschulstudium oder eine gleichwertige Qualifikation und

    • ein Gehalt von mindestens 4.025 Euro brutto monatlich (48.300 Euro/Jahr)

      • oder von rund 3.647 Euro brutto monatlich bei Mangelberufen, Berufseinsteiger/innen oder bestimmten IT-Fachkräften.

  • Ihr Arbeitsvertrag muss fachlich zu Ihrer Qualifikation passen und die gesetzlichen Mindestgehaltsanforderungen erfüllen.

  • Ein höheres Gehalt (≥ 48.300 Euro/Jahr) erspart in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

  • Ihre akademischen Abschlüsse und beruflichen Qualifikationen müssen über ANABIN oder ZAB offiziell anerkannt oder als vergleichbar eingestuft sein.

Hinweis:
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