Voraussetzungen für die EU Blue Card (§ 18g AufenthG) in Deutschland im Jahr 2025
Um eine Blaue Karte EU (EU Blue Card; § 18g AufenthG) in Deutschland zu erhalten, müssen grundsätzlich zwei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein: Qualifikation und Mindestgehalt. Nachfolgend die aktualisierten Richtwerte für 2025:
Ein Hochschulabschluss
entweder ein deutscher Hochschulabschluss
oder ein ausländischer Abschluss, der über ANABIN oder eine Bewertung durch die ZAB als gleichwertig anerkannt ist
Oder: eine hochqualifizierte berufliche Ausbildung, zum Beispiel:
Abschluss als Meister/in
eine mindestens dreijährige qualifizierte Berufsausbildung, die dem ISCED-Niveau 6 entspricht (make-it-in-germany.com)
Für reguläre Berufe (allgemeiner Bereich):
48.300 Euro brutto jährlich
entspricht etwa 4.025 Euro brutto monatlich im Jahr 2025 (make-it-in-germany.com)
Für „Mangelberufe“ (Bottleneck-Berufe) sowie bestimmte Sondergruppen:
43.759,80 Euro brutto jährlich
entspricht etwa 3.646,65 Euro brutto monatlich (belgrad.diplo.de, make-it-in-germany.com)
Die abgesenkten Gehaltsgrenzen gelten insbesondere für:
anerkannte Mangelberufe, z. B.:
Ingenieurwesen
Humanmedizin, Zahnmedizin
Pharmazie
Informationstechnologie
akademische Pflegeberufe
Lehramt und weitere stark nachgefragte Berufe
Berufseinsteiger/innen, deren Abschluss nicht länger als 3 Jahre zurückliegt
bestimmte IT-Fachkräfte
Wenn Sie in einen Mangelberuf fallen oder die abgesenkte Gehaltsgrenze in Anspruch nehmen, ist in der Regel eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich.
Liegt Ihr Jahresgehalt bei mindestens 48.300 Euro, ist üblicherweise keine BA-Zustimmung mehr nötig (reddit.com, service.berlin.de).
Mindestlaufzeit des Arbeitsvertrags: in der Regel mindestens 6 Monate
Krankenversicherung: gesetzlich oder privat mit ausreichender Deckung
Keine relevanten Einträge im Führungszeugnis und kein Sicherheitsrisiko
Temporäre Gehaltserhöhungen:
Unter bestimmten Bedingungen können vertraglich zugesicherte Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) in die Gehaltsberechnung einfließen, sofern sie im Arbeitsvertrag klar geregelt und regelmäßig gezahlt werden.
Prüfung der Qualifikation
Vergleich des Abschlusses über ANABIN oder Einholung einer Bewertung der ZAB.
Arbeitsvertrag abschließen
Der Vertrag muss
der Qualifikation entsprechen und
die jeweilige Mindestgehaltsgrenze erfüllen.
Antrag auf Visum oder Aufenthaltstitel stellen
Bei Aufenthalt im Ausland: Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat).
Bei Aufenthalt in Deutschland: Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Einzureichende Unterlagen (typischerweise):
Ausgefülltes Antragsformular und ggf. Berufs-/Stellenbeschreibung
Reisepass mit aktueller Passkopie
Arbeitsvertrag oder verbindliches Jobangebot
Nachweis der Qualifikation (Urkunden, Zeugnisse, ggf. Anerkennungsbescheid)
Gehaltsnachweis, z. B. durch den Vertrag oder ergänzende Bestätigungen
Nachweis einer Krankenversicherung
Zustimmung der BA, sofern das Gehalt unter 48.300 Euro/Jahr liegt
Zahlung der Visumgebühr (in der Regel ca. 75 Euro) (germany.info, jobbatical.com)
Die Blaue Karte EU wird in der Regel für die Dauer des Arbeitsvertrags plus 3 Monate erteilt, jedoch maximal für 4 Jahre.
Nach:
21 Monaten mit Deutschkenntnissen auf Niveau B1:
Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeten Aufenthalt) zu beantragen.
27 Monaten mit mindestens Sprachniveau A1:
ebenfalls Möglichkeit auf eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis (welcome.hamburg.com, service.berlin.de).
Familiennachzug:
Ehepartner/in und minderjährige Kinder können in der Regel nachziehen.
Der/die Partner/in erhält uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Für eine Blaue Karte EU in Deutschland benötigen Sie:
ein anerkanntes Hochschulstudium oder eine gleichwertige Qualifikation und
ein Gehalt von mindestens 4.025 Euro brutto monatlich (48.300 Euro/Jahr)
oder von rund 3.647 Euro brutto monatlich bei Mangelberufen, Berufseinsteiger/innen oder bestimmten IT-Fachkräften.
Ihr Arbeitsvertrag muss fachlich zu Ihrer Qualifikation passen und die gesetzlichen Mindestgehaltsanforderungen erfüllen.
Ein höheres Gehalt (≥ 48.300 Euro/Jahr) erspart in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Ihre akademischen Abschlüsse und beruflichen Qualifikationen müssen über ANABIN oder ZAB offiziell anerkannt oder als vergleichbar eingestuft sein.
Hinweis:
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