Anzahlung (Vorauszahlung) über das Treuhandkonto des Krankenhauses leisten

Zahlung der Anzahlung (Vorauszahlung) über das Treuhandkonto des Krankenhauses in Deutschland

Offizieller Nachweis für Ihre Behandlung und ein wichtiger Schritt vor der Visumerteilung

Bei einer geplanten Behandlung in Deutschland verlangen die meisten Krankenhäuser von internationalen Patientinnen und Patienten eine Vorauszahlung, bevor Termine verbindlich bestätigt oder offizielle Unterlagen zur Visabeantragung ausgestellt werden.
Dieser Betrag wird jedoch nicht direkt an den behandelnden Arzt überwiesen, sondern auf ein sogenanntes „Treuhandkonto des Krankenhauses“ (Treuhandkonto / Patientenverwaltungskonto) eingezahlt. Was bedeutet das genau – und warum ist dieses Verfahren sicher und offiziell anerkannt?


Was ist ein Treuhandkonto des Krankenhauses (Treuhandkonto)?

Dabei handelt es sich um ein gesondertes Bankkonto, das von der Abteilung für internationale Patienten bzw. der Patientenverwaltung des Krankenhauses geführt wird. Auf dieses Konto werden die Zahlungen der Patientinnen und Patienten vor Beginn der Behandlung eingezahlt.

Es ähnelt rechtlich einem treuhänderisch geführten Sicherungskonto und dient dazu:

  • die Geldbeträge zu reservieren, ohne sie sofort vollständig zu verbrauchen

  • die Ernsthaftigkeit und Zahlungsbereitschaft des Patienten zu dokumentieren

  • die ersten Kosten (z. B. Voruntersuchungen, stationäre Aufnahme) abzudecken

  • gegenüber der Botschaft bei der Visumsbeantragung die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen


Wie hoch ist die übliche Vorauszahlung?

Die Höhe der Anzahlung basiert auf dem Kostenvoranschlag (Kostenschätzung) des Krankenhauses und richtet sich nach Art der geplanten Behandlung:

Art der Behandlung Übliche Vorauszahlung (Vorauszahlung)
Nur Untersuchung und Diagnostik 1.000 – 3.000 €
Operationen mit stationärem Aufenthalt 10.000 – 25.000 €
Tumortherapie oder komplexe Erkrankungen 20.000 – 50.000 € oder mehr

In manchen Fällen wird verlangt, dass 100 % der geschätzten Kosten vor Beginn der medizinischen Maßnahmen überwiesen werden.


Was passiert nach der Zahlung?

Sobald die Überweisung auf das offizielle Krankenhauskonto eingegangen ist:

  • Stellt das Krankenhaus eine Zahlungsbestätigung (Zahlungsbestätigung) aus
    Diese Bestätigung kann als zentrales Dokument für den Antrag auf ein Behandlungsvisum (Medical Visa) bei der Botschaft verwendet werden.

  • Werden Behandlungstermine und stationäre Aufnahme bestätigt
    Die zuständige Fachabteilung oder der behandelnde Arzt reserviert konkrete Zeitfenster für die geplante Behandlung.

  • Bleibt der Betrag zunächst treuhänderisch hinterlegt
    Das Geld wird erst dann verwendet, wenn der Patient anreist und die Behandlung tatsächlich beginnt.


Ist dieses Konto sicher? Wie erkenne ich, dass kein Betrug vorliegt?

Grundsätzlich ja – sofern einige Punkte beachtet werden. Zur Vermeidung von Betrugsfällen solltest du unbedingt:

  • sicherstellen, dass das Bankkonto auf den offiziellen Namen des Krankenhauses lautet
    (z. B. „Universitätsklinikum XY“ bzw. „Städtisches Klinikum XY“)

  • niemals Geld auf ein privates Konto oder auf ein Konto einer inoffiziellen Vermittlungsfirma überweisen

  • vom Krankenhaus eine offizielle, gestempelte Bestätigung anfordern, die folgende Angaben enthält:

    • IBAN und BIC des Kontos

    • Vollständiger Name des Krankenhauses

    • Geforderter Betrag der Vorauszahlung

    • Angaben zur Behandlung oder Patientennummer (Aktenzeichen, Patienten-Nr.)


Wird der Betrag zurückerstattet, wenn die Reise nicht zustande kommt?

Falls die Reise aus wichtigen Gründen nicht stattfinden kann oder das Visum abgelehnt wird, gilt in der Regel:

  • Es wird nur eine geringe Verwaltungsgebühr einbehalten (meist zwischen 100 und 300 €).

  • Der verbleibende Betrag wird dem Patienten innerhalb von 4–6 Wochen zurückerstattet.

  • Dafür ist ein formeller Antrag auf Rückerstattung mit Begründung (z. B. Visum abgelehnt) und Angabe der vollständigen Bankdaten erforderlich.


Muster für den Überweisungszweck (Englisch/Deutsch)

Verwendungszweck / Purpose of payment:
Name des Patienten: Ahmed Ali – Patienten-Nr. 584737 – Vorauszahlung Behandlung, Kardiologie – Uniklinik Frankfurt


Wichtige Hinweise

  • Verwende bei der Überweisung immer denselben Namen wie im Reisepass, ohne Abweichungen in Schreibweise oder Reihenfolge.

  • Bewahre den Banküberweisungsbeleg (Zahlungsnachweis) sorgfältig auf – er wird meist für den Visumantrag benötigt.

  • Überweise den Betrag rechtzeitig, da manche Kosten­voranschläge nach 3 Monaten ihre Gültigkeit verlieren.


Fazit

Die Zahlung einer Vorauszahlung über das Treuhandkonto des Krankenhauses ist ein sicherer und notwendiger Schritt, um eine geplante Behandlung in Deutschland verbindlich zu bestätigen.
Du erhältst damit die offiziellen Unterlagen, die von der Botschaft für das Visum verlangt werden, und das Krankenhaus hat gleichzeitig die Sicherheit, dass die Finanzierung der Behandlung bei deiner Ankunft gesichert ist.

Das Autor*innen- und Redaktionsteam dieser Website ist bemüht, durch sorgfältige Recherchen und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig oder nicht endgültig gesichert sein. Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen daher als erste Orientierung. Für verbindliche, aktuelle Auskünfte wende dich bitte stets an die zuständigen Behörden, Krankenhäuser und Konsulate.


Teilen: