Insolvenzgeld: Sicherheitsnetz bei der Insolvenz des Arbeitgebers

Was ist Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld ist eine Geldleistung der Bundesagentur für Arbeit, die Beschäftigte schützt, wenn ihr Arbeitgeber insolvent wird oder die Löhne nicht mehr zahlen kann. Es ersetzt das ausstehende, berechtigte Nettoentgelt für die letzten drei Monate vor Beginn des Insolvenzverfahrens bzw. vor der rechtlichen Eröffnung der maßgeblichen Verfahren (arbeitsagentur.de).


Wann und wofür wird Insolvenzgeld gezahlt?

  • Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Insolvenz beantragt hat oder der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wurde, also zu wenig Vermögen vorhanden ist (instart.de).

  • Insolvenzgeld wird nachträglich für die Lohnansprüche der letzten drei Monate gezahlt, die unmittelbar vor

    • der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder

    • dem Ende des Arbeitsverhältnisses (falls dieses vorher endet)
      entstanden sind.

  • Wenn die Lohnzahlung schon länger als drei Monate vor diesem Stichtag aussteht, werden nur die letzten drei Monate über das Insolvenzgeld abgedeckt.
    Ältere Forderungen müssen dann über die Insolvenztabelle beim Insolvenzgericht bzw. über die Insolvenzverwaltung geltend gemacht werden.


Wer hat Anspruch auf Insolvenzgeld?

Anspruchsberechtigt sind in der Regel:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis,

  • Personen mit geltend gemachten Ansprüchen, z. B. Unterhaltsansprüche, die über den Arbeitgeber abgerechnet werden.

Ebenfalls anspruchsberechtigt sein können:

  • Familienangehörige,

  • Geschäftsführer oder mitarbeitende Inhaber,

sofern durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder entsprechende Nachweise klar ist, dass tatsächlich ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestanden hat. Wenn dies nicht eindeutig ist, müssen mit dem Antrag zusätzliche Unterlagen eingereicht werden.


Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

  • Grundsätzlich orientiert sich das Insolvenzgeld am monatlichen Nettoentgelt,
    inklusive regelmäßig geschuldeter Bestandteile wie:

    • laufender Lohn oder Gehalt,

    • vergütete Überstunden,

    • Provisionen,

    • Weihnachts- oder Urlaubsgeld, soweit fest vereinbart.

  • Es gilt eine Höchstgrenze, die sich nach der jeweils zuständigen Region und den Beitragsbemessungsgrenzen richtet.

  • Insolvenzgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt, d. h.:

    • Es selbst wird nicht besteuert,

    • aber es erhöht den Steuersatz, der auf dein übriges zu versteuerndes Einkommen angewendet wird.
      Deshalb muss Insolvenzgeld in der Einkommensteuererklärung angegeben werden (vlh.de).


Für welchen Zeitraum wird Insolvenzgeld gezahlt?

  • Insolvenzgeld wird für maximal drei Monate gewährt, und zwar für die letzten drei Monate vor:

    • Eröffnung des Insolvenzverfahrens,

    • Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse, oder

    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn dieses früher endet.

  • Du kannst in vielen Fällen auch einen Vorschuss (Vorschuss auf Insolvenzgeld) beantragen,

    • meist in Höhe von etwa 50–80 % des voraussichtlichen Anspruchs,

    • ab dem Zeitpunkt des Insolvenzantrags oder der Zahlungseinstellung.

  • Wird das Insolvenzverfahren erst später – z. B. bis zu drei Monate nach der Zahlungseinstellung – eröffnet, wird das Insolvenzgeld trotzdem rückwirkend für die entsprechenden drei Monate gezahlt.


Wie beantragt man Insolvenzgeld?

  • Du musst den Antrag innerhalb von zwei Monaten stellen, gerechnet ab:

    • dem Datum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder

    • der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse.

  • Verwendet wird das offizielle Formular der Agentur für Arbeit:

    • online über die eServices, oder

    • in Papierform bei der zuständigen Agentur (arbeitsagentur.de).

Dem Antrag solltest du u. a. beifügen:

  • Bescheinigung über die Insolvenz oder Bestätigung der Insolvenzverwaltung,

  • Arbeitsvertrag,

  • die letzten drei Lohnabrechnungen,

  • das Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens,

  • ein Kündigungs- oder Beendigungsschreiben, falls vorhanden,

  • bei familienangehörigen Mitarbeitenden oder Geschäftsführern zusätzliche Fragebögen/Formulare, die das Arbeitsverhältnis näher belegen (arbeitsagentur.de).


Was ist mit den Sozialversicherungsbeiträgen?

  • Für den Zeitraum, für den Insolvenzgeld gezahlt wird (maximal drei Monate),
    geht die Verantwortung für die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) auf die Bundesagentur für Arbeit über.

  • Auch wenn der Arbeitgeber bereits keine Löhne mehr zahlt,
    werden die Sozialversicherungsbeiträge für diese drei Monate von der Agentur für Arbeit nachentrichtet,
    damit dir keine Nachteile in der Kranken- und Rentenversicherung entstehen.


Was passiert, wenn man den Antrag zu spät stellt?

  • Wird der Antrag nach Ablauf der Zweimonatsfrist gestellt,
    geht der Anspruch auf Insolvenzgeld in der Regel vollständig verloren.

  • Nur in ausnahmsweisen Fällen und bei anerkanntem wichtigen Grund (z. B. nachweisbare schwere Krankheit) kann eine verspätete Antragstellung noch berücksichtigt werden.


Beeinflusst Insolvenzgeld das Arbeitslosengeld?

  • Ja, aber nicht negativ im Sinne der Anspruchsdauer:

    • Insolvenzgeld kann parallel zu Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld bezogen werden.

    • Es verkürzt in der Regel nicht die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld.

  • Allerdings musst du den Bezug von Insolvenzgeld als Einkommen bzw. Leistung bei der Agentur für Arbeit und im Rahmen deiner Steuererklärung angeben (arbeitsagentur.de).


Kurze Zusammenfassung

  • Insolvenzgeld sichert dir den Nettoverdienst der letzten drei Monate vor der Insolvenz deines Arbeitgebers.

  • Du musst den Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung bzw. Abweisung des Insolvenzverfahrens stellen.

  • Die Leistung wird einmalig für den rückwirkenden Zeitraum gezahlt; die Sozialversicherungsbeiträge werden in der Regel nachgezahlt.

  • Insolvenzgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und muss in der Steuererklärung angegeben werden.

  • Es kann mit anderen Einkommensersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld kombiniert werden, ohne die Anspruchsdauer automatisch zu verkürzen.

Das Redaktionsteam dieser Website ist bemüht, durch sorgfältige Recherchen und die Auswertung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht abschließend gesichert sein. Bitte nutze die Informationen in diesem Artikel als erste Orientierung und wende dich für verbindliche und aktuelle Auskünfte stets an die zuständigen Behörden und Fachberatungen.


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