Krankengeld-Programme in Deutschland: Einkommensschutz bei längerer Krankheit
Krankengeld ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (gesetzliche Krankenkasse), die einen Teil Ihres Einkommens ersetzt, wenn Sie aufgrund einer längeren Krankheit arbeitsunfähig sind.
| Situation | Zeitraum |
|---|---|
| Beginn der Krankheit | In den ersten 6 Wochen (42 Tage) zahlt der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt. |
| Ab der 7. Woche | Die Krankenkasse übernimmt die Zahlung des Krankengeldes. |
? Wichtig: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) muss ohne Unterbrechung vorliegen!
Grundsatz:
70 % des letzten Bruttoeinkommens
aber höchstens 90 % des Nettoverdienstes.
Täglicher Höchstbetrag:
Ca. 116 € pro Tag (Stand: 2025)
Es werden keine Steuern abgezogen, jedoch Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung.
Bis zu 78 Wochen (1,5 Jahre) pro Krankheit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren.
Bei einer neuen Diagnose (völlig andere Krankheit) beginnt die Zählung erneut.
Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse
Lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU/eAU)
Kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung ab Woche 7
Keine Erwerbstätigkeit während der Krankheit
Ja – wenn sie bei der Anmeldung eine Krankengeld-Option gewählt haben (freiwillige gesetzliche Versicherung).
Der Beitrag ist höher.
Auszahlung:
nach 6 Wochen oder
ab Tag 1, je nach vereinbartem Tarif.
Der Arzt sendet die eAU elektronisch an die Krankenkasse.
Bei längerer Krankheitsdauer verlangt die Krankenkasse zusätzliche Formulare.
Die Auszahlung erfolgt alle 14 Tage oder monatlich.
Krankengeld wird nicht vollständig für die Rentenpunkte angerechnet.
Es ist nicht kombinierbar mit Elterngeld oder Arbeitslosengeld I.
Bei stufenweiser Wiedereingliederung (Hamburger Modell) erfolgt die Abstimmung mit Arzt und Krankenkasse.