Wer bezahlt den Vereinsbeitrag? Bildung und Teilhabe – Unterstützung des Jobcenters für Kinder in Deutschland
Sportliche und kulturelle Aktivitäten sind ein wichtiger Bestandteil der kindlichen Entwicklung in Deutschland. Sie fördern nicht nur die körperliche Fitness, sondern auch soziale Kompetenzen und das Selbstvertrauen. Doch Vereinsbeiträge oder Musikunterricht können für Familien mit geringem Einkommen eine finanzielle Belastung darstellen.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung das Programm „Bildung und Teilhabe“ (BuT) eingeführt, das Kindern aus bedürftigen Familien eine kostenlose oder stark vergünstigte Teilnahme an Freizeit- und Bildungsangeboten ermöglicht.
Es handelt sich um ein Sozialpaket für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 25 Jahren. Ziel ist es, einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen zu:
Sportvereinen und Bewegungsangeboten
Musik-, Kunst- und Tanzkursen
Schulfahrten und außerschulischen Aktivitäten
Nachhilfe (Lernförderung)
Schulwegkosten
Das Programm wird häufig mit „BuT“ abgekürzt.
Kinder und Jugendliche aus Haushalten, die folgende Sozialleistungen beziehen:
Bürgergeld (früher Hartz IV)
Sozialhilfe
Wohngeld
Kinderzuschlag
Asylbewerberleistungen
Wenn die Familie eine dieser Leistungen erhält, ist das Kind in der Regel anspruchsberechtigt.
BuT übernimmt bis zu 15 Euro pro Monat und pro Kind für:
Sportvereine (Sportverein)
Musik-, Tanz- und Kunstunterricht
Schwimmkurse oder andere Spezialkurse
Pädagogische und soziale Freizeitangebote
Die Zahlung erfolgt direkt an den Anbieter, nicht an die Familie.
Liegt der Beitrag über 15 Euro, muss die Familie den Restbetrag selbst übernehmen.
Antragsformular „Bildung und Teilhabe“ erhalten beim:
Jobcenter
Sozialamt
Rathaus / Bürgeramt
Formular gemeinsam mit dem Anbieter (z. B. Sportverein) ausfüllen – inklusive Art des Angebots und monatlicher Kosten.
Beim zuständigen Amt einreichen.
Nach Bewilligung erfolgt die Zahlung automatisch monatlich direkt an den Anbieter.
Beraten können u. a.:
Jugendamt
Studierendenwerk, wenn ein Elternteil studiert
Gemeinnützige Vereine und Flüchtlingsorganisationen
Diese Stellen helfen bei der Auswahl geeigneter Angebote und bei der Anmeldung.
Kinder, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, können ebenfalls BuT nutzen – vorausgesetzt sie besuchen eine Schule oder leben in einer unterstützten Familie.
Bildung und Teilhabe ermöglicht allen Kindern, unabhängig vom Einkommen der Eltern, die Teilnahme an sportlichen, kulturellen und pädagogischen Aktivitäten.
Mit bis zu 15 Euro monatlicher Unterstützung kann Ihr Kind Mitglied in einem Sportverein werden, ein Musikinstrument lernen oder an fördernden Freizeitprogrammen teilnehmen.