E-Bike-Regelungen für Jugendliche unter 16 Jahren

E-Bikes für Jugendliche unter 16 Jahren: Was ist legal erlaubt?

In Deutschland sind E-Bikes ein beliebtes Verkehrsmittel, unterliegen jedoch – je nach technischer Kategorie und Alter – klaren gesetzlichen Regeln. Hier findest du das Wichtigste rund um Jugendliche unter 16 Jahren:

1. Kategorie 1: Pedelec (Motor ≤ 250 W, Unterstützung bis 25 km/h)

Rechtlich gilt ein Pedelec als Fahrrad. Es ist keine Fahrerlaubnis, keine Zulassung und keine Kfz-Versicherung nötig und es ist ohne gesetzliches Mindestalter erlaubt (de.wikipedia.org).

Trotzdem ist es aus Sicherheitsgründen sinnvoll, Pedelecs nicht vor dem 14. Lebensjahr zu nutzen, da jüngere Kinder oft noch nicht über ausreichende Fahrpraxis, Reaktionsvermögen und Sicherheitsbewusstsein verfügen.

Schutzausrüstung:
Ein Fahrradhelm wird für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dringend empfohlen, auch wenn keine gesetzliche Helmpflicht besteht.

2. Kategorie 2: S-Pedelec (Unterstützung bis 45 km/h)

S-Pedelecs fallen rechtlich unter die Regelungen für Leichtmofa/Kleinkraftrad:

  • Mindestalter: 16 Jahre

  • Führerscheinpflicht: mindestens Klasse AM oder entsprechender Mofa-/Rollerführerschein

  • Zulassungspflicht: Versicherungskennzeichen (Nummernschild) + Haftpflichtversicherung, zudem Helmpflicht (falter-bikes.de, hild-radwelt.de)

  • Nutzung: erlaubt auf der Fahrbahn, nicht auf reinen Radwegen

3. E-Bikes mit Gasgriff (ohne Tretleistung)

Diese Fahrzeuge werden je nach Höchstgeschwindigkeit eingestuft:

  • Bis 20 km/h: gelten als Mofa.

    • Mindestalter: 15 Jahre

    • Erforderlich: Mofa-Prüfbescheinigung, Zulassung, Haftpflichtversicherung und Helm (iscooterglobal.de).

  • Bis 45 km/h: gelten als Kleinkraftrad bzw. S-Pedelec mit identischen Anforderungen wie oben,
    aber der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein (iscooterglobal.de).

Fazit für Jugendliche unter 16 Jahren

  • Jugendliche unter 16 dürfen Pedelecs (≤ 25 km/h, 250 W) im öffentlichen Verkehr ohne Führerschein und ohne Zulassung nutzen. Ein Helm wird dringend empfohlen, insbesondere unter 18 Jahren.

  • Die Nutzung von S-Pedelecs oder E-Bikes mit Gasgriff ist für unter 16-Jährige gesetzlich nicht erlaubt.

  • Auch wenn das Gesetz für Pedelecs kein Mindestalter vorsieht, ist Vorsicht wichtig. Sinnvoll ist oft, zuerst ein klassisches Fahrrad zu nutzen und frühestens zwischen 14 und 16 Jahren auf Pedelec umzusteigen.

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