Was ist ETIAS?
Das ETIAS-System (European Travel Information and Authorisation System) ist eine elektronische Reisegenehmigung für Personen, die kein Schengen-Visum im Voraus benötigen. Inhaber solcher Pässe müssen vor einer kurzen Reise nach Europa (bis zu 90 Tage) einen Antrag stellen – gegen eine Gebühr von 7 €. Die Genehmigung ist bis zu 3 Jahre gültig (en.wikipedia.org).
Status von Flüchtlingen und Inhabern eines Flüchtlingspasses (Genfer Pass)
Befreiung von ETIAS
Wenn du in einem Schengen-Staat (z. B. Deutschland) lebst und Folgendes besitzt:
einen Reiseausweis für Flüchtlinge, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat (z. B. der blaue Pass für Migranten/Flüchtlinge)
oder einen Aufenthaltstitel dieses Staates
dann benötigst du kein ETIAS, um in andere Schengen-Staaten einzureisen (travel-europe.europa.eu).
Worauf solltest du achten?
ETIAS gilt nicht für Inhaber eines Flüchtlingspasses, der von einem Schengen-Staat ausgestellt wurde.
Achte darauf, dass dein Reisepass gültig ist und nicht früher als 3 Monate abläuft.
Nimm bei der Reise unbedingt deine deutsche Aufenthaltserlaubnis (eAT) oder den Flüchtlingspass mit, um nachzuweisen, dass dein Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig ist.
Wann startet das System?
Zuerst startet das System EES (Entry/Exit System) zur automatischen Registrierung von Ein- und Ausreisen im Oktober 2025.
Danach wird innerhalb von 6 Monaten das System ETIAS offiziell eingeführt – voraussichtlich Ende 2026, mit einer anfänglichen Schonfrist (en.wikipedia.org).
Fazit
Du musst keinen ETIAS-Antrag stellen, wenn du Flüchtling bist, in Deutschland lebst und einen dort ausgestellten Flüchtlingspass besitzt.
Achte nur auf:
einen tatsächlichen und gültigen Aufenthalt
die Gültigkeit des Reisepasses
Diese Befreiung gilt, solange der Aufenthalt fortlaufend und rechtmäßig ist: also eine gültige Aufenthaltkarte und Dokumente, die dir die Einreise in Schengen-Länder ohne Visum erlauben.
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