Innenminister Alexander Dobrindt hat eine neue Regelung vorgestellt, die Flüchtlingen einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.
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Asylbewerber sollen bereits nach drei Monaten Aufenthalt arbeiten dürfen – auch wenn ihr Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
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Dobrindt betonte: „Die beste Form der Integration ist die Integration in die Arbeitswelt.“
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Das Innenministerium bestätigte, dass Asylverfahren unabhängig vom Arbeitsstatus weiterlaufen.
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Es besteht keine Arbeitspflicht, sondern lediglich die Möglichkeit für Interessierte.
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Die Maßnahme ist Teil der Koalitionsvereinbarung und soll lange Wartezeiten für Flüchtlinge verkürzen.
Quellen – Agenturen