In Deutschland muss sich ein Mann wegen des Versuchs, mit einem gefälschten 10-Euro-Schein zu bezahlen, vor Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass der Vorwurf auf „Inverkehrbringen von Falschgeld“ lautet. Nach dem Strafgesetzbuch kann dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Der Mann hatte versucht, den falschen Geldschein in einem Geschäft einzusetzen. Das Personal bemerkte die Fälschung sofort und alarmierte die Polizei.
Die Ermittler stellten den Schein sicher und leiteten ein Verfahren ein. Ob der Beschuldigte weitere Falschgeldscheine besaß, wird derzeit geprüft.
Quellen – Agenturen