Deutschland klagt ehemaligen Assad-Gefängniswärter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit an

Datum: 2025-12-22

 

Die Bundesanwaltschaft in Deutschland hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der verdächtigt wird, früher als Wärter in einem syrischen Geheimdienstgefängnis unter dem gestürzten Präsidenten Baschar al-Assad gearbeitet zu haben.

Der Mann, der aus Datenschutzgründen nur als „Fahd A.“ bezeichnet wird, soll laut Bundesanwaltschaft ausreichend verdächtig sein, an Tötungen, Folterungen und Freiheitsberaubungen beteiligt gewesen zu sein – Taten, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden. Zudem wird ihm Mord vorgeworfen.

Die Anklage wurde am 10. Dezember beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz eingereicht. Der Beschuldigte war im Mai in Pirmasens in Westdeutschland festgenommen worden und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Nach Angaben der Ermittler soll er zwischen April 2011 und April 2012 in einem Gefängnis des syrischen Geheimdienstes in Damaskus tätig gewesen sein.

Er habe an über 100 Verhören teilgenommen, bei denen Gefangene schwer misshandelt wurden – unter anderem durch Elektroschocks oder Schläge mit Kabeln. Infolge der Misshandlungen und katastrophalen Haftbedingungen seien mindestens 70 Gefangene gestorben.

Die Bundesanwaltschaft erklärte, der Angeklagte habe auf Anweisung seiner Vorgesetzten Gefangene nachts misshandelt, etwa indem er sie an der Decke aufgehängt, mit kaltem Wasser übergossen oder in schmerzhaften Positionen verharren ließ.

Die deutschen Ermittler stützen sich auf das Weltrechtsprinzip, das es erlaubt, mutmaßliche Täter von Verbrechen gegen die Menschlichkeit unabhängig vom Tatort strafrechtlich zu verfolgen.

Auf Grundlage dieser Gesetze wurden in den vergangenen Jahren mehrere mutmaßliche Kriegsverbrecher des Syrienkonflikts in Deutschland festgenommen, wo rund eine Million Syrer leben.

Quellen - Agenturen

 
Die Bundesanwaltschaft in Deutschland hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der verdächtigt wird, früher als Wärter in einem syrischen Geheimdienstgefängnis unter dem gestürzten Präsidenten Baschar al-Assad gearbeitet zu haben.
Der Mann, der aus Datenschutzgründen nur als „Fahd A.“ bezeichnet wird, soll laut Bundesanwaltschaft ausreichend verdächtig sein, an Tötungen, Folterungen und Freiheitsberaubungen beteiligt gewesen zu sein ...

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