Deutscher Presserat rügt „Bild“ wegen Berichterstattung über Tod von Anas al-Sharif


Deutscher Presserat rügt „Bild“ wegen Berichterstattung über Tod von Anas al-Sharif

Der Deutsche Presserat hat die „Bild“-Zeitung offiziell gerügt, weil sie über den Tod des palästinensischen Journalisten Anas al-Sharif, Korrespondent von Al Jazeera im Gazastreifen, in einer Weise berichtete, die als schwerer Verstoß gegen die journalistische Ethik gewertet wurde.

Die Entscheidung folgte auf 328 Beschwerden gegen einen Artikel, den die Zeitung im August unter dem Titel „Als Journalist getarnter Terrorist in Gaza getötet“ veröffentlicht hatte. Der Beitrag übernahm die Darstellung der israelischen Armee, wonach al-Sharif eine Hamas-Zelle geführt habe. Die Redaktion konnte dafür jedoch keine ausreichenden Belege vorlegen und änderte später die Überschrift.

Die Beschwerdekommission des Presserats stellte einstimmig fest, dass die Berichterstattung einen gravierenden Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht (Artikel 2 des Pressekodex) sowie eine schwere Verletzung der persönlichen Würde des Journalisten (Artikel 9) darstellt.

Quellen - Agenturen


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