Schritte zur Asylantragstellung in Deutschland: Von der Ankunft bis zur BAMF-Entscheidung

Schritte zur Asylantragstellung in Deutschland: Von der Einreise bis zur BAMF-Entscheidung

Deutschland zählt zu den europäischen Ländern, die besonders viele Asylsuchende aufnehmen. Es bietet ein umfassendes rechtliches System, das jeder Person das Recht einräumt, Schutz zu beantragen, wenn im Herkunftsland Gefahr für Leben oder Freiheit besteht. Der Weg zur offiziellen Anerkennung als Schutzberechtigte*r führt jedoch durch mehrere präzise Schritte, die man klar verstehen sollte.

  1. Ankunft in Deutschland
    Ein Asylsuchender kann Deutschland auf verschiedenen Wegen erreichen: über Land, Meer oder per Flugzeug – häufig ohne reguläres Visum. Nach deutschem Recht ist eine legale Einreise keine Voraussetzung, um Asyl zu beantragen. Dennoch wird empfohlen, sich direkt nach der Einreise an die nächste Polizeidienststelle oder eine zuständige Asylbehörde zu wenden und den Wunsch zu äußern, Asyl zu beantragen.

  2. Erstmeldung (Registrierung des Asylgesuchs)
    Der erste offizielle Schritt ist die „Erstmeldung“. Diese erfolgt in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder bei der Grenzpolizei. Dabei werden persönliche Daten aufgenommen, Fingerabdrücke erfasst und Fotos gemacht. Außerdem wird geprüft, ob bereits in einem anderen EU-Staat ein Asylantrag gestellt wurde – im Rahmen der sogenannten Dublin-Regelung.

Wichtiger Hinweis: Wenn eine frühere Registrierung in einem Dublin-Staat festgestellt wird, kann die Person dorthin zurücküberstellt werden, damit das Asylverfahren dort fortgeführt wird.

  1. Zuweisung zu einer Erstaufnahmeeinrichtung
    Nach der Registrierung wird der Asylsuchende entsprechend dem geografischen Verteilungssystem „EASY-System“ einer Erstaufnahmeeinrichtung in einem Bundesland zugewiesen. Dieses System soll eine ausgewogene Verteilung auf die Bundesländer sicherstellen. In dieser Phase erhält die Person Unterkunft, Verpflegung und grundlegende medizinische Versorgung.

  2. Formelle Asylantragstellung beim BAMF
    Nach der Zuweisung wird ein offizieller Termin zur formellen Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) festgelegt. Bei diesem Termin wird ein ausführliches Formular ausgefüllt, in dem die Person erneut ihre Daten, Staatsangehörigkeit und Gründe für den Schutzantrag angibt.

  3. Persönliche Anhörung (Anhörung)
    Die Anhörung beim BAMF ist der wichtigste Teil des Asylverfahrens, weil die Entscheidung hauptsächlich auf dem dort Gesagten basiert. Sie kann mehrere Stunden dauern. Dabei muss der Antragsteller detailliert erklären, warum er Schutz sucht – etwa wegen politischer, ethnischer oder religiöser Verfolgung oder aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.

Wichtiger Tipp: Ehrlichkeit und Genauigkeit, sowie das Erzählen in klarer zeitlicher Reihenfolge und mit konkreten Details, stärken die Erfolgschancen. Wenn Deutsch nicht ausreichend beherrscht wird, kann ein Dolmetscher verlangt werden.

  1. Warten auf die Entscheidung
    Nach der Anhörung prüft das BAMF die Unterlagen und bewertet die vorgetragenen Gründe. Eine Entscheidung kann mehrere Monate dauern – manchmal auch länger als ein Jahr, je nach Fall und Staatsangehörigkeit. In dieser Zeit erhält die Person eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung namens „Aufenthaltsgestattung“, die den legalen Aufenthalt in Deutschland erlaubt.

  2. BAMF-Entscheidung: Mögliche Entscheidungsarten
    Am Ende erlässt das BAMF eine Entscheidung, die einer der folgenden Kategorien entsprechen kann:

  • Anerkennung als Asylberechtigte*r (Asylberechtigung): nach dem Grundgesetz bei direkter politischer Verfolgung durch staatliche Stellen.

  • Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention: bei Gefahr wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.

  • Subsidiärer Schutz: wenn keine Asyl-/Flüchtlingseigenschaft vorliegt, aber eine Rückkehr eine reale Gefahr für Leib und Leben bedeutet (z. B. Folter oder bewaffneter Konflikt).

  • Abschiebungsverbot: in besonderen humanitären Fällen (z. B. schwere Krankheit), wodurch eine Abschiebung untersagt wird, auch ohne volle Anerkennung als Flüchtling.

  • Ablehnung: wenn das BAMF keinen ausreichenden Schutzgrund erkennt. Gegen die Ablehnung kann innerhalb einer Frist Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.

  1. Klage und Rechtsmittel im Fall der Ablehnung
    Bei Ablehnung besteht die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Die Frist hängt von der Art der Ablehnung ab und liegt häufig zwischen einer Woche und einem Monat. Es wird dringend empfohlen, hierzu eine anwaltliche Beratung durch einen spezialisierten Asylrechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, um die Schritte korrekt einzuhalten.

  2. Nach der Entscheidung: Rechte und Pflichten
    Nach einer Schutzgewährung erhält die Person in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für ein bis drei Jahre, die verlängert werden kann. In dieser Zeit kann sie:

  • Integrations- und Sprachkurse besuchen,

  • Arbeit suchen oder eine Ausbildung/Studium aufnehmen,

  • unter bestimmten Voraussetzungen Familiennachzug beantragen.

Bei einer endgültigen Ablehnung muss die Person Deutschland verlassen. Wenn sie nicht freiwillig innerhalb der Frist ausreist, kann die Abschiebung durchgeführt werden.

Fazit
Der Asylweg in Deutschland beginnt mit einem einfachen Schritt: dem Wunsch, Schutz zu beantragen. Danach folgt ein präziser rechtlicher Ablauf, der Verständnis, Vorbereitung und klare Darstellung erfordert. Wer jede Phase kennt, kann die eigenen Rechte besser schützen und die Chancen auf ein faires Verfahren erhöhen.

ـ Das Team der Autorinnen/Autoren und Redakteurinnen/Redakteure bemüht sich, durch intensive Recherche und die Nutzung mehrerer Quellen genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unbestätigt sein. Bitte betrachte die Informationen als erste Orientierung und wende dich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Stellen.


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