Was genau ist die Residenzpflicht?
Die Residenzpflicht ist eine rechtliche Auflage, die Asylsuchende (und manchmal auch Personen mit Duldung) verpflichtet, in einem bestimmten Bundesland oder sogar in einem kleineren Gebiet (z. B. Stadt oder Landkreis) zu bleiben.
Sie bedeutet, dass die betroffene Person dieses geografische Gebiet nicht verlassen darf, außer sie erhält vorher eine Genehmigung der Ausländerbehörde.
Wer unterliegt der Residenzpflicht?
Alle Asylsuchenden in der ersten Phase nach der Ankunft.
Personen mit Aufenthaltsgestattung.
Personen mit Duldung (Aussetzung der Abschiebung) – in bestimmten Fällen.
Personen, deren Antrag abgelehnt wurde, die aber weiterhin vorübergehend in Deutschland bleiben.
Wann wird diese Auflage angeordnet?
Unmittelbar nach der Aufnahme in eine Erstaufnahmeeinrichtung.
Wenn eine Abschiebung nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wird – häufig mit Wohn-/Gebietsauflage.
Wenn Behörden es aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Verwaltungsorganisation für notwendig halten.
Was ist das Ziel der Residenzpflicht?
Gerechte Verteilung von Asylsuchenden auf die Bundesländer.
Erleichterung von Verwaltung und Betreuung im Asylverfahren.
Verhinderung eines „Asyl-Tourismus“ zwischen Bundesländern, um unterschiedliche Leistungen zu nutzen.
Wann wird die Residenzpflicht automatisch aufgehoben?
Nach 3 Monaten ab Asylantragstellung
Wenn die Person aus der Erstaufnahme in eine kommunale Unterkunft (Gemeinschaftsunterkunft) oder in eine private Wohnung umzieht.
Dann wird die strenge Residenzpflicht oft zu einer Wohnsitzauflage: Es wird nur der Wohnort festgelegt, Reisen sind jedoch nicht grundsätzlich verboten.
Bei Anerkennung als Flüchtling oder bei subsidiärem Schutz
Sobald das BAMF positiv entscheidet (Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz), wird die Residenzpflicht vollständig aufgehoben.
Die Person darf dann in ganz Deutschland frei reisen und arbeiten.
Kann sie vorher aufgehoben werden? Ja – in Ausnahmefällen:
Humanitäre oder gesundheitliche Gründe
Dringende Arzttermine außerhalb des Bundeslandes
Besuch von Angehörigen ersten Grades in einem anderen Bundesland
Rechtliche Verfahren, die eine Anwesenheit bei Gericht oder bei einem Anwalt außerhalb des Gebiets erfordern
Dazu muss bei der Ausländerbehörde ein Antrag gestellt und Nachweise beigefügt werden. Es kann eine befristete Reiseerlaubnis erteilt werden.
Studium oder Ausbildung
Wenn eine Person eine Ausbildung (Ausbildung/Ausbildungsplatz) oder ein Studium außerhalb des zuständigen Bereichs erhält, kann die Aufhebung der Auflage beantragt werden.
Nach 18 Monaten ohne Entscheidung
In manchen Fällen können Einschränkungen nach 18 Monaten ohne BAMF-Entscheidung automatisch oder auf Antrag gelockert/aufgehoben werden – sofern keine Verstöße vorliegen.
Was ist der Unterschied zwischen Residenzpflicht und Wohnsitzauflage?
| Kriterium | Residenzpflicht | Wohnsitzauflage |
|---|---|---|
| Art der Auflage | Verbot, das Gebiet/Bundesland zu verlassen | Legt nur den offiziellen Wohnort fest |
| Genehmigung fürs Reisen nötig? | Ja | Nein |
| Gilt für | neu angekommene Asylsuchende | teils auch für anerkannte Schutzberechtigte |
| Wird aufgehoben | nach 3 Monaten oder bei Anerkennung | oft nach Erhalt eines stabileren Aufenthaltstitels |
Fazit
Die Residenzpflicht ist eine befristete Verwaltungsmaßnahme mit organisatorischem Zweck, sie gilt jedoch nicht dauerhaft. In vielen Fällen wird sie nach kurzer Zeit aufgehoben, besonders wenn das Verfahren voranschreitet oder Schutz zuerkannt wird. Die Einhaltung ist in der Anfangsphase sehr wichtig, da Verstöße negative Folgen für das Verfahren haben oder zu finanziellen und verwaltungsrechtlichen Sanktionen führen können.
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