Was bedeutet eine Aufenthaltserlaubnis aus medizinischen Gründen (§ 25 Abs. 3 AufenthG)?
Es handelt sich um eine befristete, rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis, die Personen erhalten können, die:
keinen regulären Aufenthaltstitel besitzen (z. B. nach einer Ablehnung des Asylantrags),
an einer schweren Erkrankung oder einer lebensbedrohlichen bzw. chronischen gesundheitlichen Situation leiden, bei der sich der Zustand bei einer Abschiebung erheblich verschlechtern oder lebensgefährlich werden könnte,
und die die notwendige und ausreichende Behandlung im Herkunftsland nicht erhalten können.
Das bedeutet: Eine Abschiebung würde nach dieser Bewertung gegen den Schutz vor Abschiebung gemäß § 60 Abs. 7 AufenthG verstoßen, weil sie zu einer unzumutbaren Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit führen kann.
Wann wird diese Aufenthaltserlaubnis erteilt?
Vorliegen einer schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankung, zum Beispiel:
instabile chronische Herzerkrankungen
Krebs (in fortgeschrittenen Stadien)
Nieren- oder Leberversagen
schwere psychische Erkrankungen (z. B. schwere Depression, Suizidgefahr)
komplexe körperliche Behinderungen mit hohem Behandlungsbedarf
Fehlende realistische Behandlungsmöglichkeit im Herkunftsland
wegen Zusammenbruch/Schwäche des Gesundheitssystems oder fehlender Versorgungsstrukturen
weil die Kosten so hoch sind, dass ein tatsächlicher Zugang nicht möglich ist
wegen Mangel an lebenswichtigen Medikamenten oder medizinischen Geräten
Wichtig: Es reicht nicht aus, dass die Behandlung in Deutschland „besser“ ist. Es muss nachgewiesen werden, dass die Behandlung im Herkunftsland tatsächlich nicht möglich oder nicht erreichbar ist.
Was muss für die Erteilung nachgewiesen werden?
Erstens: Ein ausführliches medizinisches Gutachten
ausgestellt von einer Fachärztin/einem Facharzt oder einem Krankenhaus (idealerweise spezialisiertes Zentrum)
mit:
genauer Diagnose
Einschätzung der Schwere und Risiken
notwendiger Behandlung/Medikation
möglichen Folgen bei Unterbrechung oder Ausfall der Behandlung
medizinischer Empfehlung gegen eine Abschiebung
Zweitens: Nachweise zur medizinischen Versorgung im Herkunftsland
Es ist sehr hilfreich, den Antrag mit offiziellen Informationen oder internationalen Berichten zu stützen (z. B. von internationalen Gesundheits- oder Hilfsorganisationen), die belegen, dass die notwendige Behandlung dort nicht verfügbar oder nicht erreichbar ist.
Drittens: Kooperation mit den Behörden
Die Person sollte Abschiebungsmaßnahmen nicht aktiv behindert haben.
Pass oder Identitätsnachweis sollte – wenn möglich – vorgelegt werden.
Wie lange gilt die Aufenthaltserlaubnis?
Häufig wird sie für ein Jahr erteilt und verlängert, solange die medizinischen Gründe fortbestehen.
In seltenen Fällen kann sie länger erteilt werden, wenn die Erkrankung chronisch ist und keine Besserung zu erwarten ist.
Welche Rechte vermittelt diese Aufenthaltserlaubnis?
| Recht | Möglich? |
|---|---|
| Unterkunft und Leistungen | Ja, im Rahmen der Sozialleistungen |
| Krankenversicherung | Ja, über eine Krankenkasse |
| Arbeit | Möglich, aber oft mit Zustimmung der Ausländerbehörde |
| Ausbildung oder Studium | Möglich |
| Familiennachzug | Schwierig, außer in besonderen humanitären Ausnahmefällen |
| Weg zur Niederlassungserlaubnis | Möglich nach mehreren Jahren, unter strengen Voraussetzungen |
Wird sie automatisch nach einem Arztbericht erteilt?
Nein. Auch wenn das medizinische Gutachten sehr wichtig ist, liegt die Entscheidung bei der Ausländerbehörde. Oft wird – besonders bei früheren Asylverfahren – zusätzlich eine Einordnung unter Einbeziehung der zuständigen Stellen geprüft.
Darum ist es wichtig:
eine starke, gut dokumentierte medizinische Akte einzureichen
Unterstützung durch eine Anwältin/einen Anwalt oder eine Beratungsstelle zu nutzen
bei drohender Abschiebung schnell zu handeln
Unterschied zwischen Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs. 3) und Duldung aus medizinischen Gründen
| Punkt | § 25 Abs. 3 (Aufenthaltserlaubnis) | Medizinische Duldung |
|---|---|---|
| Rechtlicher Status | offizieller befristeter Aufenthalt | nur vorübergehende Aussetzung der Abschiebung |
| Arbeitsmöglichkeit | möglich | häufig stärker eingeschränkt |
| Anrechenbar für Integration/Niederlassung | ja | meist nein |
| Rechtliche Stabilität | höher | niedriger, kann schneller entzogen werden |
Fazit
Die Aufenthaltserlaubnis aus medizinischen Gründen nach § 25 Abs. 3 AufenthG ist eine echte humanitäre Möglichkeit für Menschen mit schweren, gesundheits- oder lebensbedrohlichen Erkrankungen, wenn eine Rückkehr in ein Land ohne ausreichende Versorgung nicht zumutbar ist. Sie erfordert jedoch präzise medizinische und rechtliche Nachweise und wird nicht automatisch allein wegen einer Erkrankung erteilt.
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