Abschiebungsverfahren (Abschiebung): Benachrichtigung und Phasen der Durchführung

Was ist eine Abschiebung (Abschiebung)?
Eine Abschiebung ist eine Maßnahme, die der deutsche Staat durchführt, um eine ausländische Person in ihr Herkunftsland oder in einen sicheren Drittstaat zurückzubringen, nachdem sie ihr rechtliches Aufenthaltsrecht verloren hat. Die Abschiebung erfolgt nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz und betrifft unter anderem:

  • Asylbewerber, deren Antrag rechtskräftig abgelehnt wurde

  • Personen, deren Aufenthalt beendet ist und die eine freiwillige Ausreise verweigern

  • Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen

Wann wird eine Abschiebungsentscheidung erlassen?
Eine Person gilt als „abschiebbar“, wenn:

  • eine endgültige Ablehnung durch das BAMF oder ein Gericht vorliegt

  • kein Rechtsmittel innerhalb der gesetzlichen Frist eingelegt wurde

  • Deutschland nicht innerhalb der gesetzten Frist zur freiwilligen Ausreise (Ausreisefrist) verlassen wurde

  • keine Duldung (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung) erteilt wurde

Phasen der Abschiebung

1. Aufforderung zur Ausreise (Ausreiseaufforderung)
Sie wird von der Ausländerbehörde oder im BAMF-Bescheid erteilt und enthält:

  • eine klare Anordnung, Deutschland innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen (oft 7–30 Tage)

  • die Androhung der Abschiebung bei Nichtausreise

  • einen Hinweis auf die Möglichkeit des Rechtsbehelfs

Diese Aufforderung gilt als erste rechtliche Chance, die Abschiebung zu vermeiden.

2. Ablauf der Frist – Übergang zur zwangsweisen Abschiebung
Wenn keine Ausreise erfolgt, beginnt die zweite Phase:

  • die Person wird in eine „Abschiebungsliste“ aufgenommen

  • die Polizei überwacht die Meldeadresse

  • die Abschiebung wird in Abstimmung mit der Botschaft des Herkunftslandes und Fluggesellschaften organisiert

3. Ankündigung oder Vollzug ohne vorherige Ankündigung
In manchen Fällen:

  • wird die Person wenige Tage vorher informiert

  • oder die Abschiebung wird überraschend vollzogen, insbesondere wenn Fluchtgefahr besteht

Häufig erfolgt die Abschiebung nachts oder in den frühen Morgenstunden – mit Polizeipräsenz in der Unterkunft oder in der Aufnahmeeinrichtung.

Welche Rechte haben Sie bei einer Abschiebungsentscheidung?

  • Rechtsbehelf (Widerspruch/Klage): Sie können innerhalb von 7 oder 14 Tagen (je nach Entscheidung) beim Verwaltungsgericht vorgehen.

  • Antrag auf Aussetzung der Abschiebung: aus medizinischen, familiären oder humanitären Gründen; erfordert offizielle Nachweise (ärztliches Attest, Schwangerschaft, akute Behandlung usw.).

  • Antrag auf Duldung: verhindert die Abschiebung vorübergehend, wenn Gründe die Durchführung unmöglich machen.

  • Recht auf rechtliche Beratung: Kontakt zu Beratungsstellen oder spezialisierten Anwälten ist möglich.

  • Recht auf Benachrichtigung: In den meisten Fällen erfolgt keine überraschende Abschiebung, außer wenn ein Untertauchen wahrscheinlich ist.

Wer ist vorübergehend von der Abschiebung ausgenommen?
Beispiele für Situationen, die eine Abschiebung zeitweise verhindern können:

  • schwer erkrankte Personen (mit anerkanntem ärztlichem Gutachten)

  • schwangere Frauen in fortgeschrittenen Stadien

  • kranke Kinder oder Kinder im Kindergartenalter

  • Personen mit einem noch laufenden Verfahren/Rechtsmittel

  • Personen, die bei der freiwilligen Ausreise kooperieren

Was passiert am Tag der Abschiebung?

  • die Polizei begleitet die Person zum Flughafen

  • meist ist nur ein Gepäckstück erlaubt

  • Übergabe an IOM-Ansprechpartner oder Grenzpolizei im Zielland

  • ein Einreiseverbot für den Schengen-Raum von 1 bis 5 Jahren kann verhängt werden

Kann man später nach Deutschland zurückkehren?
Ja, aber unter Bedingungen:

  • Ablauf der Sperrfrist (Sperre)

  • Antrag auf Aufhebung des Einreiseverbots über die Botschaft

  • Nachweis eines rechtmäßigen Einreisegrundes (Arbeit, Studium, Familiennachzug usw.)

Fazit
Eine Abschiebung ist eine Maßnahme mit schweren Folgen, wird aber nicht ohne Vorankündigung umgesetzt. Wichtig ist, die eigenen Rechte zu kennen, die Rechtsmittelfrist zu nutzen und so früh wie möglich Beratung einzuholen. In manchen Fällen lässt sich eine Abschiebung vorübergehend oder dauerhaft verhindern – etwa durch Duldung oder durch belegte medizinische Gründe.

ـ Das Autorenteam und die Redaktion bemühen sich um genaue Informationen durch intensive Recherche und die Sichtung mehrerer Quellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unbestätigt sein. Bitte betrachten Sie die Informationen als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Stellen.


Teilen: