Einkommensnachweis für den Familiennachzug in Berlin und Bayern: Vergleich

Erforderlicher Einkommensnachweis für den Familiennachzug: Vergleich Berlin vs. Bayern

Einleitung
Bei der Beantragung des Familiennachzugs in Deutschland muss die in Deutschland lebende Person in der Regel den sogenannten Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts erbringen. Was viele jedoch nicht wissen: Die Anforderungen an den Einkommensnachweis unterscheiden sich je nach Bundesland, da die Länder ihre Maßstäbe im Rahmen der örtlichen Praxis unterschiedlich anwenden.

In diesem Beitrag beleuchten wir die wesentlichen Unterschiede zwischen Berlin und dem Freistaat Bayern bei den Anforderungen an den Einkommensnachweis – inklusive praktischer Mindestwerte und typischer Abweichungen in der Umsetzung.

Erstens: Die grundlegende Rechtslage
Nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) muss der Antragsteller nachweisen:

  • dass er sich und seine Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld oder Wohngeld) versorgen kann,

  • dass ausreichender Wohnraum für die Familie vorhanden ist,

  • dass der Krankenversicherungsschutz für die nachziehenden Personen vollständig abgesichert ist.

Die Details (Mindestnettoeinkommen, Mietanteile in der Berechnung, Ermessensspielraum) werden in der Praxis jedoch von den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

Einkommensanforderungen in Berlin

Praxis/Politik:
Berlin verfolgt einen relativ flexiblen Ansatz, insbesondere bei Familien mit Kindern oder bei humanitären Aufenthaltssituationen.

Mindestnettoeinkommen (2025 – praktische Richtwerte):

  • Nachzug nur der Ehefrau: ca. 1.600 – 1.800 € netto/Monat

  • Nachzug Ehefrau + 1 Kind: 2.100 – 2.300 € netto/Monat

  • Jedes weitere Kind: ca. +300 €

Zusätzliche Flexibilität:

  • Gemeinsames Wohnen wird in manchen Fällen akzeptiert (WG oder Familienhaushalt).

  • Bei anerkanntem Schutz/Asyl kann die Einkommensanforderung beim Nachzug von Ehepartnern/minderjährigen Kindern in bestimmten Fällen ganz entfallen.

Einkommensanforderungen in Bayern

Praxis/Politik:
Bayern gilt als eines der strengsten Bundesländer beim Einkommensnachweis und orientiert sich häufig an einer eher strikten Anwendung ohne Ausnahmen.

Mindestnettoeinkommen (2025 – praktische Richtwerte):

  • Nachzug nur der Ehefrau: ca. 1.900 – 2.100 € netto/Monat

  • Nachzug Ehefrau + 1 Kind: 2.500 – 2.700 € netto/Monat

  • Jedes weitere Kind: +350 – 400 €

Wichtige Hinweise:

  • Unterstützung durch Freunde/Verwandte wird nicht akzeptiert (Selbstverpflichtung gilt als nicht ausreichend).

  • Ein passender Mietvertrag auf den Namen des Antragstellers wird vorausgesetzt.

  • Private Krankenversicherung wird nicht akzeptiert, wenn sie nicht alle Kosten vollständig abdeckt.

Direkter Vergleich: Berlin vs. Bayern

Kriterium Berlin Bayern
Einkommensgrenze nur Ehefrau ~1.600 – 1.800 € ~1.900 – 2.100 €
Ehefrau + 1 Kind ~2.100 – 2.300 € ~2.500 – 2.700 €
Flexibilität bei Schutzberechtigten hoch sehr gering
Akzeptanz von WG/zusammen Wohnen manchmal ja meist nein
Haltung zu teilweiser KV-Abdeckung manchmal akzeptiert meist abgelehnt
Haltung zu externer Unterstützung wird geprüft meist abgelehnt

Kann man diese Anforderungen umgehen?
In bestimmten Sonderfällen kann ein rechtlicher Widerspruch oder starke humanitäre Gründe etwas bewirken. Wer einen Asyl- oder subsidiären Schutzstatus hat und den Nachzug von Ehepartnern oder minderjährigen Kindern beantragt, wird oft von der Einkommensvoraussetzung befreit – jedoch unter zusätzlichen Bedingungen (z. B. Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung des Schutzes).

Fazit
Die Unterschiede zwischen Berlin und Bayern sind nicht nur formell, sondern beeinflussen die Chancen auf Familiennachzug spürbar. Während Berlin häufiger flexibel und humanitär bewertet, setzt Bayern oft strengere Maßstäbe, was den Nachzug insbesondere bei mittlerem oder schwankendem Einkommen erschwert. Daher ist eine genaue rechtliche Beratung vor Antragstellung wichtig – und die konsequente Orientierung an der Praxis des jeweiligen Bundeslands.

ـ Das Autorenteam und die Redaktion bemühen sich um genaue Informationen durch intensive Recherche und die Sichtung mehrerer Quellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unbestätigt sein. Bitte betrachten Sie die Informationen als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Stellen.


Teilen: