E-Auto an einem Behindertenparkplatz laden

E-Auto an einem Behindertenparkplatz laden: Wann wird es in Deutschland zur Ordnungswidrigkeit?
In Deutschland gilt: Das Laden eines Elektrofahrzeugs auf einem Behindertenparkplatz ist rechtlich eine relevante Ordnungswidrigkeit und kann eine Geldbuße von bis zu 55 € nach sich ziehen – außerdem ist ein Abschleppen möglich, wenn der Ladepunkt zugleich ein Stellplatz für Menschen mit Behinderung ist.

Die Regel: Behindertenparkplatz + Ladesäule
Erlaubt ist die Nutzung grundsätzlich nur für:

  • Fahrzeuge mit sichtbar ausgelegtem EU-Parkausweis (blauer Behindertenparkausweis) hinter der Windschutzscheibe,

  • und nur bei tatsächlichem Bedarf (z. B. wenn eine Person mit Behinderung tatsächlich transportiert wird).

Dass dort eine Ladestation integriert ist, hebt diese Voraussetzung nicht auf.

Wer darf hier laden?

  • Nur Inhaber des gültigen EU-Parkausweises oder Personen, die das Fahrzeug für eine Person mit Behinderung führen.

  • Ein E-Auto (auch mit „E“-Kennzeichnung/„E“-Hinweis) allein berechtigt nicht, diese Plätze oder Ladepunkte zu nutzen.

Bußgelder und Folgen

  • Parken/Laden ohne Berechtigung: 55 € + mögliches Abschleppen, insbesondere wenn der Platz weiter blockiert wird oder kein Bedarf vorliegt.

  • Wenn dadurch ein berechtigter Ausweisinhaber behindert wird: ebenfalls 55 €, zusätzlich können weitere Kosten (z. B. Abschleppkosten) entstehen.

  • Sonderfälle (z. B. Täuschung, Missbrauch, Unfall): können zu strengeren Folgen führen – bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Warum so streng?
Diese Stellplätze sichern Menschen mit Behinderung einen lebenswichtigen Zugang. Eine Ladesäule ändert daran nichts: Vorrang hat der Bedarf von Menschen mit Behinderung – auch wenn es „nur“ ums Laden geht.

So vermeidest du Probleme

  • Nutze diese Plätze nur mit Behindertenparkausweis oder wenn du tatsächlich eine Person mit Behinderung beförderst.

  • Verlass dich nicht auf ein E-Merkmal/Sticker – das reicht nicht.

  • Wenn ein Berechtigter kommt: Platz sofort freimachen.

  • Schilder genau lesen: Manche Orte erlauben Laden nur in bestimmten Zeitfenstern.

Fazit
Das Laden eines E-Autos auf einem Behindertenparkplatz ohne gültige Berechtigung (oder ohne tatsächlichen Bedarf) kann 55 € kosten – und im Zweifel wird das Fahrzeug abgeschleppt. Laden ist wichtig, aber die Rechte anderer sind gesetzlich und ethisch zu respektieren.

ـ* Das Redaktionsteam bemüht sich um genaue Informationen, dennoch können Fehler auftreten. Bitte als erste Orientierung verstehen und für verbindliche Auskünfte zuständige Stellen kontaktieren.


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