E-Auto an einem Behindertenparkplatz laden: Wann wird es in Deutschland zur Ordnungswidrigkeit?
In Deutschland gilt: Das Laden eines Elektrofahrzeugs auf einem Behindertenparkplatz ist rechtlich eine relevante Ordnungswidrigkeit und kann eine Geldbuße von bis zu 55 € nach sich ziehen – außerdem ist ein Abschleppen möglich, wenn der Ladepunkt zugleich ein Stellplatz für Menschen mit Behinderung ist.
Die Regel: Behindertenparkplatz + Ladesäule
Erlaubt ist die Nutzung grundsätzlich nur für:
Fahrzeuge mit sichtbar ausgelegtem EU-Parkausweis (blauer Behindertenparkausweis) hinter der Windschutzscheibe,
und nur bei tatsächlichem Bedarf (z. B. wenn eine Person mit Behinderung tatsächlich transportiert wird).
Dass dort eine Ladestation integriert ist, hebt diese Voraussetzung nicht auf.
Wer darf hier laden?
Nur Inhaber des gültigen EU-Parkausweises oder Personen, die das Fahrzeug für eine Person mit Behinderung führen.
Ein E-Auto (auch mit „E“-Kennzeichnung/„E“-Hinweis) allein berechtigt nicht, diese Plätze oder Ladepunkte zu nutzen.
Bußgelder und Folgen
Parken/Laden ohne Berechtigung: 55 € + mögliches Abschleppen, insbesondere wenn der Platz weiter blockiert wird oder kein Bedarf vorliegt.
Wenn dadurch ein berechtigter Ausweisinhaber behindert wird: ebenfalls 55 €, zusätzlich können weitere Kosten (z. B. Abschleppkosten) entstehen.
Sonderfälle (z. B. Täuschung, Missbrauch, Unfall): können zu strengeren Folgen führen – bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Warum so streng?
Diese Stellplätze sichern Menschen mit Behinderung einen lebenswichtigen Zugang. Eine Ladesäule ändert daran nichts: Vorrang hat der Bedarf von Menschen mit Behinderung – auch wenn es „nur“ ums Laden geht.
So vermeidest du Probleme
Nutze diese Plätze nur mit Behindertenparkausweis oder wenn du tatsächlich eine Person mit Behinderung beförderst.
Verlass dich nicht auf ein E-Merkmal/Sticker – das reicht nicht.
Wenn ein Berechtigter kommt: Platz sofort freimachen.
Schilder genau lesen: Manche Orte erlauben Laden nur in bestimmten Zeitfenstern.
Fazit
Das Laden eines E-Autos auf einem Behindertenparkplatz ohne gültige Berechtigung (oder ohne tatsächlichen Bedarf) kann 55 € kosten – und im Zweifel wird das Fahrzeug abgeschleppt. Laden ist wichtig, aber die Rechte anderer sind gesetzlich und ethisch zu respektieren.
ـ* Das Redaktionsteam bemüht sich um genaue Informationen, dennoch können Fehler auftreten. Bitte als erste Orientierung verstehen und für verbindliche Auskünfte zuständige Stellen kontaktieren.