Umgehung der Autobahnmaut durch wiederholte Ausfahrten: Eine illegale Masche, die Sie mehr kosten kann, als Sie sparen wollen
In einigen Nachbarländern Deutschlands werden für Lastwagen und größere Fahrzeuge Mautgebühren für die Nutzung der Autobahn erhoben. In Deutschland gilt eine solche Maut zwar aktuell nicht für normale Pkw, aber das Mautsystem für Lkw (Lkw-Maut) ist verpflichtend. Einige Lkw-Fahrer oder Transportunternehmen versuchen, diese Gebühren zu umgehen, indem sie mit Hilfe wiederholter Ausfahrten Mautstellen und Kontrollbrücken vermeiden – ein Verhalten, das nicht nur eine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern ein organisierter Betrug ist und vom deutschen Recht streng geahndet wird.
Was bedeutet die Umgehung über Ausfahrten?
Manche Fahrer melden gegenüber dem Mautsystem eine offizielle Route, die mautpflichtige Streckenabschnitte (z. B. Autobahnen) vermeidet und über Nebenstrecken führt. In der Realität fahren sie jedoch immer wieder auf die Autobahn zurück, nachdem sie kurz eine Ausfahrt genommen haben, um so die tatsächliche Nutzung der mautpflichtigen Strecke zu verschleiern.
Dieses Vorgehen wird im deutschen Verkehrsrecht als:
„Mautvermeidungsverhalten“ – Verhalten zur Umgehung der Maut
bezeichnet.
Sobald ein unnatürlich häufiges und verkehrslogisch nicht erklärbares Muster solcher Ausfahrten erkannt wird, wird dies als vorsätzliche Absicht zur Umgehung des Mautsystems gewertet.
Wie wird dieser Betrug aufgedeckt?
Das System der Lkw-Maut wird von der Firma Toll Collect in Kooperation mit der Polizei und dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) betrieben. Es stützt sich auf mehrere technische und analytische Bausteine:
Satellitengestützte Erfassung (GPS-Tolling)
Sensoren an Kontrollbrücken über mautpflichtigen Straßenabschnitten
Automatisierte Analyse des wiederkehrenden Fahrverhaltens und der benutzten Ausfahrten
Das bedeutet: Eine übermäßig häufige und verkehrslogisch nicht nachvollziehbare Nutzung von Ausfahrten auf kurzen Strecken löst im System eine Alarmmeldung (Alarmmeldung) aus und kann eine genauere Überprüfung des Fahrzeugs und des verantwortlichen Unternehmens nach sich ziehen.
Welche rechtlichen Folgen drohen bei nachgewiesenem Mautbetrug?
Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG, § 10) gilt die vorsätzliche Umgehung der Lkw-Maut als:
schwere finanzielle Ordnungswidrigkeit,
verwaltungsrechtlicher Betrug, der auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann,
Verstoß gegen die Pflicht zu transparenten und wahrheitsgemäßen betrieblichen Aufzeichnungen in Transportunternehmen.
Mögliche Sanktionen:
Einmalige mautpflichtige Fahrt ohne Zahlung
– Geldbuße: ca. 150–300 € pro Verstoß
Systematische Nutzung von Ausfahrten zur Mautumgehung
– Geldbuße: bis zu 20.000 € für Unternehmen,
– ggf. zusätzliche Maßnahmen, etwa Überprüfung oder Einschränkung steuerlicher Vorgänge
Wiederholter oder organisierter Mautbetrug
– Konsequenzen: Strafverfahren,
– möglicher Entzug von Transportgenehmigungen oder Lizenzen wegen verwaltungsrechtlichen Betrugs
Negative Auswirkungen auf das Unternehmensrating beim BAG
– Risiko: Verlust von Transportaufträgen oder behördlichen Zulassungen
Haltung der Transportunternehmen und verwaltungsrechtliche Verantwortung
Wenn die Umgehung der Maut durch einen Fahrer im Auftrag eines Transportunternehmens erfolgt, gilt in der Praxis:
Die Verantwortung liegt häufig sowohl beim Fahrer als auch beim Unternehmer/Betreiber.
Die Behörden können doppelte oder erhöhte Geldbußen verhängen oder Teile der gewerblichen Genehmigungen einschränken oder entziehen.
Größere Unternehmen müssen damit rechnen, dass das BAG unangekündigte Kontrollen durchführt, bei denen GPS-Daten, Fahrtenbücher und Mautaufzeichnungen geprüft werden.
Fazit
Die Umgehung der Autobahnmaut durch wiederholte Ausfahrten mag auf den ersten Blick wie ein cleverer Spartrick wirken. Aus Sicht des deutschen Rechts handelt es sich jedoch um vorsätzlichen Mautbetrug, der am Ende deutlich teurer werden kann, als die vermeintlich eingesparte Maut. In einem Land, in dem jeder Kilometer und jede Minute dokumentiert wird, ist rechtliche Sicherheit mehr wert als ein kurzer, zweifelhafter Kostenvorteil.
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