Winterreifenpflicht in Deutschland: Wird das Bußgeld pro Rad oder pro Fahrzeug fällig?
Mit Beginn des Winters und den ersten Schneefällen in Deutschland stellt sich für viele Autofahrer jedes Jahr die gleiche Frage: Wird ein Bußgeld für unpassende Bereifung pro Rad verhängt, oder gilt es für das gesamte Fahrzeug?
Die kurze Antwort lautet: Das Bußgeld wird gegen den Fahrer verhängt (nicht pro Reifen) – kann aber in bestimmten Fällen zusätzlich auch den Halter des Fahrzeugs betreffen.
Was sagt das Gesetz?
Gemäß § 2 Absatz 3a StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen spezielle Winterreifen (Winterreifen) oder Ganzjahresreifen (Allwetterreifen) mit der Kennzeichnung M+S oder dem Berg-Schneeflocken-Symbol (3PMSF) verwendet werden – und zwar bei Bedingungen wie:
Schneeglätte oder Schneematsch
Eis- oder Reifglätte
Glatteis
Schneebedeckten Fahrbahnen
Es gibt also keine feste „Winterreifen-Zeit“ im Kalender, sondern eine situative Winterreifenpflicht, die sich nach dem Wetter und den Straßenverhältnissen richtet.
Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstößen?
Wenn ein Fahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Bereifung unterwegs ist, drohen folgende Sanktionen:
Ohne geeignete Winterreifen fahren:
– 60 € Bußgeld
– 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
Mit Behinderung des Verkehrs:
– 80 € Bußgeld
– 1 Punkt
Bei konkreter Gefährdung anderer:
– 100 € Bußgeld
– 1 Punkt
Kommt es zu einem Unfall aufgrund falscher Bereifung:
– 120 € Bußgeld
– 1 Punkt
Wichtig:
Die Strafe wird nicht „pro Reifen“ berechnet, sondern bezieht sich immer auf die Situation des Fahrzeugs insgesamt und das Verhalten des Fahrers.
Was gilt für den Fahrzeughalter?
Ist der Fahrer nicht identisch mit dem Halter des Fahrzeugs und ist das Auto mit ungeeigneten Reifen unterwegs, kann auch der Halter belangt werden:
Bußgeld für den Halter: 75 €
1 Punkt in Flensburg
Der Hintergrund: Der Halter ist rechtlich verpflichtet, das Fahrzeug in einem verkehrssicheren und vorschriftsmäßigen Zustand zur Verfügung zu stellen – dazu gehört im Winter auch die passende Bereifung.
Sind Allwetterreifen ausreichend?
Ja, sofern es sich um Ganzjahresreifen mit dem Berg-Schneeflocken-Symbol (3PMSF) handelt, das seit 2018 als Standard gilt.
Reine M+S-Reifen ohne 3PMSF-Symbol gelten seit Januar 2024 grundsätzlich nicht mehr als gesetzeskonforme Winterbereifung (mit wenigen Übergangsausnahmen für sehr alte Reifen).
Fazit:
Das Bußgeld wird nicht pro Rad, sondern für den Zustand des Fahrzeugs als Ganzes verhängt.
In erster Linie wird der Fahrer bestraft – in manchen Fällen aber auch der Halter zusätzlich.
Winter- oder geeignete Ganzjahresreifen sind bei Schnee, Eis und Glätte gesetzliche Pflicht.
Eine scheinbar „kleine“ Nachlässigkeit kann bei einem Unfall schnell zu ernsten rechtlichen Konsequenzen führen.
Rüste dein Auto vor der ersten Frostperiode mit passenden Reifen aus – das schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern auch vor gefährlichen Situationen im Straßenverkehr.
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