Steuern auf Fahrer von Uber, Bolt und Taxi in Deutschland
(Besteuerung von Fahrern im Personenbeförderungsgewerbe)
Ja, auf jeden Fall.
Egal, ob du über Uber, Bolt oder als selbstständiger Taxifahrerin arbeitest – in der Regel giltst du als selbstständig (Selbstständig) und wirst steuerlich entsprechend behandelt.
| Steuerart | Gilt sie? | Details |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | Ja | Auf den jährlichen Gewinn (Einnahmen – betriebliche Kosten) |
| Gewerbesteuer | Meistens | Bei angemeldetem Gewerbe, Freibetrag bis 24.500 € Gewinn/Jahr |
| Umsatzsteuer (MwSt) | Ja | In der Regel 19 % auf Umsätze, außer bei Kleinunternehmerregelung |
| Kfz-Steuer für gewerbliches Fahrzeug | Ja | Abhängig von Fahrzeugtyp und Emissionsklasse |
| Sozialversicherung (pflichtig?) | Keine klassische Pflicht | Aber: Kranken- und Altersvorsorge sind dringend zu empfehlen, besonders bei Vollzeitfahrern |
Als Fahrer im Personenbeförderungsgewerbe solltest du folgende Schritte beachten:
Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde/Stadt (Gewerbeamt)
Steuerliche Erfassung beim Finanzamt über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“
Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist
Beantragung eines Personenbeförderungsscheins (P-Schein), der für Taxi- und in der Regel auch für Uber/Bolt-Fahrer vorgeschrieben ist
Gesamte Einnahmen aus Fahrten,
abzüglich der Provision von Uber, Bolt oder der Zentrale,
ersichtlich in Monats- oder Jahresübersichten der Plattform.
| Ausgabe | Absetzbar? |
|---|---|
| Kraftstoff | Ja |
| Wartung, Reparaturen, Reifen | Ja |
| Kauf oder Leasing des Fahrzeugs | Ja, anteilig je nach beruflicher Nutzung |
| Kfz-Versicherung | Ja |
| Kfz-Steuer | Ja |
| Handy, Internet, Navigationsdienste | Teilweise (beruflicher Anteil) |
| Vermittlungsgebühren von Uber/Bolt/Taxi-Zentrale | Ja |
| Berufskleidung, Reinigung (soweit beruflich notwendig) | Teilweise |
Gewinn = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben
Auf diesen Gewinn fallen dann Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer und – je nach System – Umsatzsteuer an.
Wenn dein Jahresumsatz:
im Vorjahr höchstens 22.000 €, und
im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 50.000 € beträgt,
kannst du die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wählen:
Du erhebst keine Umsatzsteuer (19 %) auf deine Rechnungen.
Du musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Du kannst im Gegenzug auch keine Vorsteuer aus Ausgaben (z. B. Kraftstoff, Reparaturen) geltend machen.
| Erklärung | Pflicht? | Hinweise |
|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung | Ja | Für sämtliche selbstständigen Einkünfte |
| Umsatzsteuererklärung | Ja | Entfällt nur, wenn du als Kleinunternehmer ohne USt auftrittst |
| Gewerbesteuererklärung | Ja, bei Gewerbe | Fällig, wenn Gewinn über 24.500 € liegt |
| Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) | Ja | Einfache Gewinnermittlung für Selbstständige |
| Deutscher Begriff | Bedeutung auf Arabisch |
|---|---|
| Selbstständig | عامل حر / مستقل |
| Gewerbe | نشاط تجاري |
| Einkommensteuer | ضريبة الدخل |
| Umsatzsteuer | ضريبة القيمة المضافة |
| Betriebsausgaben | التكاليف التشغيلية |
| Personenbeförderungsschein | رخصة نقل ركاب |
| Steuererklärung | الإقرار الضريبي |
Als Fahrer*in für Uber, Bolt oder Taxi musst du deine Tätigkeit in der Regel als Gewerbe anmelden.
Versteuert wird nicht der gesamte Umsatz, sondern dein Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben.
Viele laufende Kosten (Tanken, Reparaturen, Versicherungen, Gebühren der Plattform) sind steuerlich absetzbar.
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du von der Kleinunternehmerregelung profitieren und dir die Umsatzsteuer sparen.
Wer seine steuerlichen Pflichten ignoriert, riskiert Steuernachzahlungen, Säumniszuschläge und ggf. Bußgelder.
Das Autorinnen- und Redaktionsteam dieser Website ist bemüht, alle Informationen auf Basis gründlicher Recherchen und verschiedener Quellen so korrekt wie möglich darzustellen. Dennoch können Fehler oder Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Inhalte dieses Textes dienen daher nur als erste Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte immer an Steuerberaterinnen oder die zuständigen Finanzbehörden.