Steuern auf Uber-, Bolt- und Taxifahrer

Steuern auf Fahrer von Uber, Bolt und Taxi in Deutschland
(Besteuerung von Fahrern im Personenbeförderungsgewerbe)


Müssen Fahrer Steuern zahlen?

Ja, auf jeden Fall.
Egal, ob du über Uber, Bolt oder als selbstständiger Taxifahrerin arbeitest – in der Regel giltst du als selbstständig (Selbstständig) und wirst steuerlich entsprechend behandelt.


1. Welche Steuern fallen an?

Steuerart Gilt sie? Details
Einkommensteuer Ja Auf den jährlichen Gewinn (Einnahmen – betriebliche Kosten)
Gewerbesteuer Meistens Bei angemeldetem Gewerbe, Freibetrag bis 24.500 € Gewinn/Jahr
Umsatzsteuer (MwSt) Ja In der Regel 19 % auf Umsätze, außer bei Kleinunternehmerregelung
Kfz-Steuer für gewerbliches Fahrzeug Ja Abhängig von Fahrzeugtyp und Emissionsklasse
Sozialversicherung (pflichtig?) Keine klassische Pflicht Aber: Kranken- und Altersvorsorge sind dringend zu empfehlen, besonders bei Vollzeitfahrern

2. Offizielle Anmeldung der Tätigkeit

Als Fahrer im Personenbeförderungsgewerbe solltest du folgende Schritte beachten:

  • Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde/Stadt (Gewerbeamt)

  • Steuerliche Erfassung beim Finanzamt über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“

  • Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist

  • Beantragung eines Personenbeförderungsscheins (P-Schein), der für Taxi- und in der Regel auch für Uber/Bolt-Fahrer vorgeschrieben ist


3. Wie werden die Steuern praktisch berechnet?

1) Einnahmen

  • Gesamte Einnahmen aus Fahrten,

  • abzüglich der Provision von Uber, Bolt oder der Zentrale,

  • ersichtlich in Monats- oder Jahresübersichten der Plattform.

2) Betriebliche Ausgaben (Betriebsausgaben)

Ausgabe Absetzbar?
Kraftstoff Ja
Wartung, Reparaturen, Reifen Ja
Kauf oder Leasing des Fahrzeugs Ja, anteilig je nach beruflicher Nutzung
Kfz-Versicherung Ja
Kfz-Steuer Ja
Handy, Internet, Navigationsdienste Teilweise (beruflicher Anteil)
Vermittlungsgebühren von Uber/Bolt/Taxi-Zentrale Ja
Berufskleidung, Reinigung (soweit beruflich notwendig) Teilweise

Gewinn = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben
Auf diesen Gewinn fallen dann Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer und – je nach System – Umsatzsteuer an.


4. Kleinunternehmerregelung

Wenn dein Jahresumsatz:

  • im Vorjahr höchstens 22.000 €, und

  • im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 50.000 € beträgt,

kannst du die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wählen:

  • Du erhebst keine Umsatzsteuer (19 %) auf deine Rechnungen.

  • Du musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

  • Du kannst im Gegenzug auch keine Vorsteuer aus Ausgaben (z. B. Kraftstoff, Reparaturen) geltend machen.


5. Wichtige Steuererklärungen

Erklärung Pflicht? Hinweise
Einkommensteuererklärung Ja Für sämtliche selbstständigen Einkünfte
Umsatzsteuererklärung Ja Entfällt nur, wenn du als Kleinunternehmer ohne USt auftrittst
Gewerbesteuererklärung Ja, bei Gewerbe Fällig, wenn Gewinn über 24.500 € liegt
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) Ja Einfache Gewinnermittlung für Selbstständige

6. Nützliche Begriffe

Deutscher Begriff Bedeutung auf Arabisch
Selbstständig عامل حر / مستقل
Gewerbe نشاط تجاري
Einkommensteuer ضريبة الدخل
Umsatzsteuer ضريبة القيمة المضافة
Betriebsausgaben التكاليف التشغيلية
Personenbeförderungsschein رخصة نقل ركاب
Steuererklärung الإقرار الضريبي

Fazit

  • Als Fahrer*in für Uber, Bolt oder Taxi musst du deine Tätigkeit in der Regel als Gewerbe anmelden.

  • Versteuert wird nicht der gesamte Umsatz, sondern dein Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben.

  • Viele laufende Kosten (Tanken, Reparaturen, Versicherungen, Gebühren der Plattform) sind steuerlich absetzbar.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du von der Kleinunternehmerregelung profitieren und dir die Umsatzsteuer sparen.

  • Wer seine steuerlichen Pflichten ignoriert, riskiert Steuernachzahlungen, Säumniszuschläge und ggf. Bußgelder.

Das Autorinnen- und Redaktionsteam dieser Website ist bemüht, alle Informationen auf Basis gründlicher Recherchen und verschiedener Quellen so korrekt wie möglich darzustellen. Dennoch können Fehler oder Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Inhalte dieses Textes dienen daher nur als erste Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte immer an Steuerberaterinnen oder die zuständigen Finanzbehörden.


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