Verbot von Blankwaffen und Butterflymessern an der deutschen Grenze: Was Sie vor der Reise wissen müssen
Beim Grenzübertritt nach Deutschland unterliegen Reisende einer strengen Zollkontrolle, die sich nicht nur auf Waren und Bargeld beschränkt, sondern auch sogenannte Blankwaffen umfasst. Dazu gehören insbesondere Butterflymesser (Butterflymesser) und Springmesser (Springmesser), die in Deutschland in den meisten Fällen gesetzlich verboten sind.
In diesem Artikel erklären wir, was bei der Einreise nicht mitgeführt werden darf, welche Strafen drohen und wie Sie vermeiden, unbeabsichtigt eine Straftat zu begehen.
Was versteht das deutsche Recht unter „Blankwaffen“?
Nach dem deutschen Waffengesetz (Waffengesetz – WaffG) gelten „Blankwaffen“ als Gegenstände mit scharfer oder spitzer Klinge, die zum Angriff oder zur körperlichen Verteidigung eingesetzt werden können. Dazu gehören unter anderem:
-
Butterflymesser (Butterflymesser)
-
Springmesser (Springmesser, Messer mit Feder-/Funktion)
-
Kampfmesser oder Kommandodmesser
-
Ausziehbare Schlagstöcke (Teleskopschlagstock)
-
Dolche mit beidseitiger Schneide (doppelschneidige Dolche)
-
Nunchakus, Schlagringe sowie alle Kampfgeräte, die speziell für den direkten Angriff konstruiert sind
Was ist bei der Einreise strikt verboten?
| Gegenstand | Rechtslage in Deutschland |
|---|---|
| Butterflymesser (Butterflymesser) | Vollständig verboten (Einfuhr & Besitz verboten) |
| Springmesser (automatisches Messer) | Verboten, wenn die Klinge länger als 8,5 cm ist oder senkrecht nach oben aus dem Griff schnellt |
| Versteckte Messer in Alltagsgegenständen (z. B. Kamm, Gürtel) | Verboten |
| Multifunktionsmesser (z. B. Schweizer Armeemesser) | Erlaubt, sofern sie nicht als Angriffswaffe eingestuft werden |
| Küchenmesser oder normales Taschenmesser | Erlaubt, solange sie nicht als Waffe eingesetzt oder an öffentlichen Orten in verdächtiger Weise mitgeführt werden |
Sind sie im aufgegebenen Gepäck erlaubt?
Auch im aufgegebenen Gepäck ist die Einfuhr verbotener Waffen nicht zulässig. Der deutsche Zoll kontrolliert Gepäckstücke und Pakete mittels Röntgengeräten und Spürhunden. Wird dabei ein verbotener Gegenstand gefunden:
-
wird er sofort beschlagnahmt
-
wird ein Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren gegen Sie eingeleitet
-
können Sie der versuchten Einfuhr einer verbotenen Waffe beschuldigt werden
-
drohen rechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren
Wie sieht es mit Versand per Post aus?
Die Einfuhr solcher Gegenstände per Post oder über das Internet aus dem Ausland nach Deutschland (z. B. über asiatische oder amerikanische Online-Shops) gilt als unerlaubte Einfuhr einer verbotenen Waffe (Verstoß gegen das Waffengesetz) und kann führen zu:
-
Beschlagnahme der Sendung
-
Geldstrafe
-
Aufnahme des Empfängers in sicherheitsrelevante Beobachtungslisten
Die wenigen Ausnahmen:
| Fall | Erlaubt? | Hinweise |
|---|---|---|
| Sammler (Sammler) | Nein | Eine Einfuhr aus dem Ausland ist auch für Sammler nicht zulässig |
| Film- oder Theaterverwendung | Eingeschränkt | Nur mit vorheriger spezieller Genehmigung der Polizei |
| Sondergenehmigung des BKA (Bundeskriminalamt) | Nur mit Erlaubnis | Erfordert vorherigen Antrag und formelle, schriftliche Zustimmung |
Hinweise für Reisende aus arabischen Ländern oder der Türkei:
-
Butterflymesser sind in einigen Märkten dieser Länder frei erhältlich; Reisende führen sie oft mit sich, ohne zu wissen, dass sie in Deutschland verboten sind.
-
Viele Beschlagnahmungen erfolgen bei der Rückkehr aus dem Urlaub ohne Schmuggelabsicht – Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Verantwortung.
Fazit
| Gegenstand | Einfuhr nach Deutschland | Mögliche Strafe |
|---|---|---|
| Butterflymesser | Verboten | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren |
| Normales Taschenmesser mit Klinge < 12 cm | Erlaubt | – |
| Springmesser mit Klinge > 8,5 cm oder Schnellöffner | Verboten | Beschlagnahme + strafrechtliche Verfolgung |
| Versteckte Waffen (z. B. als Kamm oder Stift getarnt) | Verboten | Straftat wegen unerlaubter Einfuhr verbotener Waffen |
Praktischer Tipp:
Wenn Sie unsicher sind, bringen Sie überhaupt kein Messer nach Deutschland mit. Die Behörden sind strikt, und die Gesetze gelten gleichermaßen für Touristinnen und Touristen wie für andere Reisende. Zur Sicherheit können Sie vor der Reise die Webseite des deutschen Zolls (www.zoll.de) konsultieren oder sich an die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung wenden.
Das Autorenteam auf der Website ist bemüht, durch intensive Recherche und die Nutzung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachten Sie die in den Artikeln enthaltenen Informationen daher als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche und gesicherte Auskünfte stets an die zuständigen Behörden.