Anmeldung des Kindes in der Grundschule in Deutschland

Anmeldung des Kindes in der Grundschule in Deutschland

Einleitung

In Deutschland beginnt für die meisten Kinder die Schulpflicht im Alter von sechs Jahren. Jedes Bundesland legt einen Stichtag fest, nach dem sich der Beginn der Schulpflicht richtet. Wenn ein Kind vor einem bestimmten Datum im jeweiligen Schuljahr sechs Jahre alt wird, beginnt es in diesem Jahr mit der Schule. Wird das Kind nach diesem Stichtag sechs Jahre alt, startet es erst im folgenden Jahr mit der Schule.

Veranschaulichendes Beispiel:

  • Beispiel 1: Wenn der Geburtstag Ihres Kindes am 1. Oktober 2021 liegt und Sie im Bundesland Thüringen wohnen, beginnt Ihr Kind im Jahr 2021 mit der Schule, weil es am 30. September 2021 bereits sechs Jahre alt geworden ist. Ein Kind, das am 2. Oktober 2021 sechs Jahre alt wird, beginnt hingegen erst im Jahr 2022 mit der Schule.

  • Beispiel 2: Wenn der Geburtstag Ihres Kindes am 25. September 2021 liegt und Sie im Bundesland Sachsen leben, dann ist der Stichtag für die Schulpflicht der 30. Juni. In diesem Fall beginnt Ihr Kind im Jahr 2022 mit der Schule. Wenn Sie jedoch möchten, dass Ihr Kind bereits im Jahr 2021 eingeschult wird, müssen Sie es an der entsprechenden Schule anmelden.


Wie meldet man das Kind in der Schule an?

Wenn der Beginn des Schuljahres näher rückt, werden Sie als Eltern gemeinsam mit Ihrem Kind an die für Ihren Wohnbezirk zuständige Grundschule eingeladen. In dieser Einladung erhalten Sie Informationen zu den Anmeldeterminen und weiteren Details zum Einschulungsverfahren.


Notwendige Schritte für die Anmeldung

  1. Besuch der Schule:
    Sie und Ihr Kind müssen die Grundschule während des festgelegten Anmeldezeitraums besuchen. Dort treffen Sie die Schulleitung bzw. zuständige Ansprechpersonen.

  2. Anmeldeformular:
    Sie müssen ein Anmeldeformular ausfüllen, in dem unter anderem folgende Angaben gemacht werden:

    • Name des Kindes

    • Geburtsdatum

    • Erforderliche Unterlagen wie Geburtsurkunde, Ausweisdokumente und gegebenenfalls Ergebnisse eines schulischen Aufnahme- oder Vorschultests.

  3. Erforderliche Untersuchungen:
    Nach dem Besuch der Schule müssen körperliche, motorische und entwicklungsbezogene Untersuchungen durchgeführt werden. Dazu gehören Aktivitäten wie Zeichnen und das Lösen einfacher Rätsel. Außerdem findet eine Sprachüberprüfung statt, die von einem dem Bildungsministerium zugeordneten Amt für Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt wird. Die Schule erhält die Ergebnisse dieser Untersuchungen, um die Schulreife und die Bereitschaft des Kindes für den Schuleintritt zu beurteilen.

  4. Wenn Sie den Beginn der Schulpflicht verschieben möchten:
    Wenn Sie den Schuleintritt Ihres Kindes um ein Jahr aufschieben möchten, brauchen Sie:

    • Eine Stellungnahme der Kindertagesstätte (Kita), die bestätigt, dass das Kind dort weiter gefördert und unterstützt wird.

    • Eine Einschätzung des Schularztes oder des schulpsychologischen Dienstes zur Schulreife und Entwicklung des Kindes.


Sorgen rund um die Anmeldung

Eltern machen sich häufig Sorgen, ob ihr Kind gut mit dem Schulalltag zurechtkommen wird. Das Ergebnis des schulischen Tests beziehungsweise der Einschulungsuntersuchung kann helfen, die Fähigkeiten und den Entwicklungsstand des Kindes besser einzuschätzen. Wenn ein besonderer Förderbedarf besteht, können die Eltern zum Beispiel Ergotherapie oder Logopädie in Anspruch nehmen, um die Fähigkeiten ihres Kindes gezielt zu stärken.


Fazit

Die Anmeldung eines Kindes an der Grundschule ist ein wichtiger Schritt, der etwas Planung erfordert. Achten Sie darauf, alle Fristen einzuhalten, und bereiten Sie die notwendigen Unterlagen und Untersuchungen rechtzeitig vor, damit die Einschulung reibungslos verläuft.


* Das Autorinnen- und Autorenteam auf dieser Website bemüht sich, durch intensive Recherche und die Nutzung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht gesichert sein. Bitte betrachten Sie die in den Artikeln enthaltenen Informationen daher als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche und gesicherte Auskünfte stets an die zuständigen Fachstellen.


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