Nein, in Deutschland darf die Polizei Sie nicht festhalten, ohne Ihnen den Grund zu nennen – besonders nicht über längere Zeit.
Grundregeln der Ingewahrsamnahme (Gewahrsam):
Wenn Sie festgehalten werden, muss die Polizei Sie sofort und klar über den Grund der Ingewahrsamnahme informieren.
Die Dauer des vorläufigen Gewahrsams (Gewahrsam) überschreitet in der Regel 24 Stunden nicht und kann nur bis zu 48 Stunden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft verlängert werden.
Nach Ablauf dieser Zeit muss man Sie entweder freilassen oder einem Richter vorführen, damit über eine Fortsetzung der Freiheitsentziehung entschieden wird.
Rechte der festgehaltenen Person:
Das Recht, den Grund der Ingewahrsamnahme zu erfahren.
Das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren.
Das Recht, ein Familienmitglied oder eine Vertrauensperson über die Ingewahrsamnahme zu informieren.
Längerer Gewahrsam:
Eine längere Freiheitsentziehung ohne richterliche Anordnung ist nicht zulässig.
Jede Ingewahrsamnahme, die die gesetzlichen Fristen überschreitet, muss einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen.
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