In Deutschland darf die Polizei deinen privaten Garten oder andere Privatgrundstücke betreten, wenn das notwendig ist, um einen Tatort zu erreichen oder eine Straftat zu verhindern – und zwar innerhalb eines klaren rechtlichen Rahmens.
Wann darf die Polizei durch deinen privaten Garten gehen?
Wenn ein dringender Tatverdacht besteht, dass am Ort eine Straftat passiert ist.
Wenn ein schneller Zugang zum Tatort nötig ist, um Beweise zu sichern oder Menschenleben zu schützen.
In Notfällen, die ein sofortiges Eingreifen ohne Verzögerung erfordern.
Wenn der Tatort nur über dein Privatgrundstück erreichbar ist.
Welche Rechte hast du?
Die Polizei muss sich ausweisen und dir den Grund des Betretens mitteilen.
Der Zugang soll möglichst mit geringer Belästigung und minimalen Schäden an deinem Eigentum erfolgen.
Du kannst den Vorfall dokumentieren und einen Bericht über die ergriffenen Maßnahmen verlangen.
Braucht die Polizei eine richterliche Anordnung?
Bei Gefahr im Verzug oder unmittelbarer Gefahr braucht die Polizei keinen richterlichen Beschluss.
In normalen Fällen ist für das Betreten von Privatgrundstücken in der Regel eine richterliche Anordnung erforderlich.
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