In Deutschland darf die Polizei den Kofferraum Ihres Autos nicht ohne einen triftigen rechtlichen Grund oder eine richterliche Anordnung durchsuchen – außer in bestimmten Fällen.
Wann ist eine Kofferraumdurchsuchung ohne richterliche Anordnung erlaubt?
Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sich im Kofferraum illegale Gegenstände befinden, z. B. Drogen oder Waffen.
Bei routinemäßigen Kontrollen an Verkehrskontrollstellen, wenn der Polizeibeamte dies aufgrund objektiver Gründe verlangt.
In Notfällen, die ein sofortiges Eingreifen zum Schutz der Sicherheit oder der Unversehrtheit von Personen erfordern.
Wenn der Fahrer der Durchsuchung freiwillig zustimmt.
Wann ist eine richterliche Anordnung erforderlich?
Wenn kein konkreter Verdacht vorliegt oder wenn die Durchsuchung willkürlich und ohne rechtliche Begründung erfolgt.
Bei der Durchsuchung von Fahrzeugen an privaten Orten, z. B. in geschlossenen Parkhäusern oder Garagen.
Ihre Rechte bei einer Fahrzeugdurchsuchung
Sie dürfen nach dem Grund der Durchsuchung fragen.
Sie können auf Wunsch um die Anwesenheit eines Zeugen während der Durchsuchung bitten.
Leisten Sie der Durchsuchung keinen Widerstand im rechtlichen Sinne.
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