Was ist Aufstiegs-BAföG?
Aufstiegs-BAföG ist ein staatliches Förderprogramm für Menschen, die eine höhere berufliche Qualifikation (Aufstiegsfortbildung) erwerben möchten, zum Beispiel:
Meisterbrief im Handwerk
Techniker in technischen Fachrichtungen
Fachwirt in Wirtschaft und Verwaltung
Erzieher oder Heilerziehungspfleger im sozialen Bereich
Der frühere vollständige Name lautet: Meister-BAföG.
Das Programm übernimmt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, unterstützt Lebenshaltungskosten und kann auch Kinderbetreuung mitfinanzieren.
Wer kann Aufstiegs-BAföG bekommen?
Voraussetzung: Abgeschlossene Erstausbildung
Eine abgeschlossene Ausbildung oder ein offiziell anerkannter Berufsabschluss
Anerkannte Aufstiegsfortbildung
Eine Weiterbildung nach dem AFBG, die zu einem höheren Abschluss führt (z. B. Meister)
Alter und Staatsangehörigkeit
Keine Altersgrenze – gilt für Deutsche und bestimmte Ausländer mit dauerhaftem oder befristetem Aufenthalt unter Bedingungen
Teilzeit oder Vollzeit
Antrag für beides möglich – die Höhe der Förderung unterscheidet sich
Was umfasst die Förderung?
Lehrgangskosten (Kursgebühren)
Bis zu 15.000 € – 40 % Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen
Prüfungskosten
Im Rahmen der Förderung mit abgedeckt
Unterhaltsbeitrag (Vollzeit)
Monatliche Unterstützung bis ca. 963 € pro Person, zusätzlich Mietzuschuss und Kinderbetreuung
Kinderbetreuungszuschlag
150 € monatlich pro Kind unter 14 Jahren
Mietzuschuss
Bis zu 360 € monatlich für Alleinstehende (mehr für Verheiratete / mit Kindern)
Erfolgsbonus
50 % des Darlehens können nach bestandener Abschlussprüfung erlassen werden
Wie beantragt man Aufstiegs-BAföG?
Anerkannte Weiterbildung auswählen
Die Maßnahme muss zu einem offiziell anerkannten Abschluss nach AFBG führen.
Beispiele: Meisterschule, Fachschule für Technik, Wirtschaftsfachwirt IHK …
Antrag über das offizielle Portal stellen:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de
Benötigte Unterlagen (Beispiele):
Offizielles Antragsformular
Nachweis der Zulassung/Anmeldung zur Weiterbildung
Nachweis des vorherigen Berufsabschlusses
Nachweise zu Aufenthalt und ggf. Einkommen
Zuständige Stelle:
Amt für Ausbildungsförderung in deiner Region (oft bei Jobcenter oder Rathaus)
Wichtige Punkte
Dauer: meist 2 Jahre, je nach Art der Weiterbildung
Frist: Antrag möglichst vor Beginn der Maßnahme stellen
Keine Bürgschaft nötig: KfW-Darlehen ist staatlich abgesichert und erleichtert
Mehrfache Förderung möglich: wenn ein neuer Abschluss auf höherem Niveau angestrebt wird
Beispielrechnung der Förderung
Lehrgangskosten: 7.000 €
Zuschuss 40 % = 2.800 € (muss nicht zurückgezahlt werden)
Darlehen 60 % = 4.200 € (kann nach bestandener Abschlussprüfung teilweise erlassen werden)
Unterhaltsbeitrag: 963 €/Monat × 24 Monate = 23.112 €
Förderung für zwei Kinder: 150 € × 2 × 24 = 7.200 €
Mögliche Gesamtsumme: über 30.000 € als direkte Förderung + Zuschüsse + Kinderleistungen
Wann lohnt sich der Antrag besonders?
Wenn du eine Ausbildung abgeschlossen hast und arbeitest und einen höheren Abschluss anstrebst
Wenn du arbeitslos bist und deine Chancen durch eine gefragte Qualifikation steigern willst (z. B. Fachwirt im Gesundheitswesen)
Wenn du Vollzeit lernen möchtest, ohne große eigene Finanzierung
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