Aufstiegs-BAföG: Weiterbildung-Finanzierung für Meister- und Techniker-Qualifikationen

Was ist Aufstiegs-BAföG?
Aufstiegs-BAföG ist ein staatliches Förderprogramm für Menschen, die eine höhere berufliche Qualifikation (Aufstiegsfortbildung) erwerben möchten, zum Beispiel:

  • Meisterbrief im Handwerk

  • Techniker in technischen Fachrichtungen

  • Fachwirt in Wirtschaft und Verwaltung

  • Erzieher oder Heilerziehungspfleger im sozialen Bereich

Der frühere vollständige Name lautet: Meister-BAföG.
Das Programm übernimmt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, unterstützt Lebenshaltungskosten und kann auch Kinderbetreuung mitfinanzieren.

Wer kann Aufstiegs-BAföG bekommen?

  • Voraussetzung: Abgeschlossene Erstausbildung

    • Eine abgeschlossene Ausbildung oder ein offiziell anerkannter Berufsabschluss

  • Anerkannte Aufstiegsfortbildung

    • Eine Weiterbildung nach dem AFBG, die zu einem höheren Abschluss führt (z. B. Meister)

  • Alter und Staatsangehörigkeit

    • Keine Altersgrenze – gilt für Deutsche und bestimmte Ausländer mit dauerhaftem oder befristetem Aufenthalt unter Bedingungen

  • Teilzeit oder Vollzeit

    • Antrag für beides möglich – die Höhe der Förderung unterscheidet sich

Was umfasst die Förderung?

  • Lehrgangskosten (Kursgebühren)

    • Bis zu 15.000 €40 % Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen

  • Prüfungskosten

    • Im Rahmen der Förderung mit abgedeckt

  • Unterhaltsbeitrag (Vollzeit)

    • Monatliche Unterstützung bis ca. 963 € pro Person, zusätzlich Mietzuschuss und Kinderbetreuung

  • Kinderbetreuungszuschlag

    • 150 € monatlich pro Kind unter 14 Jahren

  • Mietzuschuss

    • Bis zu 360 € monatlich für Alleinstehende (mehr für Verheiratete / mit Kindern)

  • Erfolgsbonus

    • 50 % des Darlehens können nach bestandener Abschlussprüfung erlassen werden

Wie beantragt man Aufstiegs-BAföG?

  1. Anerkannte Weiterbildung auswählen
    Die Maßnahme muss zu einem offiziell anerkannten Abschluss nach AFBG führen.
    Beispiele: Meisterschule, Fachschule für Technik, Wirtschaftsfachwirt IHK

  2. Antrag über das offizielle Portal stellen:
    https://www.aufstiegs-bafoeg.de

  3. Benötigte Unterlagen (Beispiele):

  • Offizielles Antragsformular

  • Nachweis der Zulassung/Anmeldung zur Weiterbildung

  • Nachweis des vorherigen Berufsabschlusses

  • Nachweise zu Aufenthalt und ggf. Einkommen

  1. Zuständige Stelle:

  • Amt für Ausbildungsförderung in deiner Region (oft bei Jobcenter oder Rathaus)

Wichtige Punkte

  • Dauer: meist 2 Jahre, je nach Art der Weiterbildung

  • Frist: Antrag möglichst vor Beginn der Maßnahme stellen

  • Keine Bürgschaft nötig: KfW-Darlehen ist staatlich abgesichert und erleichtert

  • Mehrfache Förderung möglich: wenn ein neuer Abschluss auf höherem Niveau angestrebt wird

Beispielrechnung der Förderung

  • Lehrgangskosten: 7.000 €

  • Zuschuss 40 % = 2.800 € (muss nicht zurückgezahlt werden)

  • Darlehen 60 % = 4.200 € (kann nach bestandener Abschlussprüfung teilweise erlassen werden)

  • Unterhaltsbeitrag: 963 €/Monat × 24 Monate = 23.112 €

  • Förderung für zwei Kinder: 150 € × 2 × 24 = 7.200 €

Mögliche Gesamtsumme: über 30.000 € als direkte Förderung + Zuschüsse + Kinderleistungen

Wann lohnt sich der Antrag besonders?

  • Wenn du eine Ausbildung abgeschlossen hast und arbeitest und einen höheren Abschluss anstrebst

  • Wenn du arbeitslos bist und deine Chancen durch eine gefragte Qualifikation steigern willst (z. B. Fachwirt im Gesundheitswesen)

  • Wenn du Vollzeit lernen möchtest, ohne große eigene Finanzierung


ـ* Das Team der Autorinnen, Autoren und Redakteurinnen und Redakteure der Website bemüht sich, durch intensive Recherche und die Nutzung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben nicht abschließend bestätigt sein. Bitte betrachte die Informationen als erste Orientierung und wende dich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Stellen.


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