Ausbildung für Menschen mit Behinderung in Deutschland
Staatlich finanzierte Unterstützungsprogramme (Unterstützung)
In Deutschland haben Menschen mit Behinderung gleichberechtigte Chancen in der beruflichen Bildung – unterstützt durch starke Programme, die auf eine vollständige berufliche und soziale Inklusion abzielen. Der Staat bietet verschiedene Maßnahmen und Programme an, die Betroffenen helfen, in ein Ausbildungssystem einzusteigen und erfolgreich abzuschließen.
Wer gilt als Mensch mit Behinderung?
Personen mit einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung, die ihre Fähigkeit zu arbeiten oder zu lernen beeinflusst.
Personen mit einem Schwerbehindertenausweis oder einer Gleichstellung (rechtliche Gleichstellung).
Welche Unterstützungsprogramme gibt es?
Ausbildung mit besonderer Unterstützung: reguläre Ausbildung mit zusätzlicher Unterstützung und individuellen Hilfen je nach Bedarf
Reha-Ausbildung: Ausbildung speziell für Menschen mit schweren körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM): geschützte Arbeits- und Qualifizierungsbereiche für Personen, die nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt einsteigen können
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB-Reha): vorbereitende Programme vor der Ausbildung zur Einschätzung von Fähigkeiten und zum Aufbau von Kompetenzen
Assistierte Ausbildung (AsA): Ausbildung mit kontinuierlicher Unterstützung durch Ausbilder*innen sowie sozial- und pädagogische Begleitung
Inklusionsbetriebe: inklusive Betriebe, die eine unterstützende Ausbildungs- und Arbeitsumgebung bieten
Reha-Ausbildung – Ausbildung im besonderen Reha-Rahmen
Dieses Programm wird häufig durchgeführt durch:
Berufsförderungswerke (BFW)
oder Berufsbildungswerke (BBW)
Vorteile:
Ausbildung mit medizinischer, psychologischer und pädagogischer Unterstützung
kleine Gruppen und barrierearme/geeignete Einrichtungen
kontinuierliche Berufsberatung
bei Bedarf Unterbringung im Ausbildungszentrum
vollständige Finanzierung durch eine staatliche Stelle (Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung)
Welche finanziellen Unterstützungen sind möglich?
BAB (Berufsausbildungsbeihilfe): durch die Agentur für Arbeit – für Unterkunft, Fahrtkosten und Lebensunterhalt
Ausbildungsgeld: für Teilnehmende in der Reha-Ausbildung – monatliche Unterstützung während der Ausbildung
Kostenübernahme: durch Rentenversicherung oder Jobcenter – für Ausrüstung, Bücher, Begleitung und Kurse
Hilfsmittel: durch Krankenkasse oder Agentur – spezielle Hilfen je nach Behinderung (z. B. Rollstuhl, Sprachgerät usw.)
Kann man einen anerkannten Abschluss erreichen?
Ja. In der Regel schließen Teilnehmende mit einem anerkannten Abschluss der IHK oder HWK ab – genau wie andere Auszubildende. Ausnahme: WfbM, dort gibt es meist eine interne Qualifizierungsbescheinigung. Anschließend ist eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich.
So startest du – Schritt für Schritt:
Kontakt zur Agentur für Arbeit – Bereich Reha/SB (Abteilung „Rehabilitation und Schwerbehinderte“)
Einreichen eines medizinischen/pädagogischen Berichts zur Art der Behinderung
Teilnahme an Eignungsfeststellung und Gespräch
Berufsberatung und Auswahl des passenden Programms
Einstieg in das Programm (BvB-Reha oder direkt Ausbildung)
Inspirierende Beispiele:
Mohammed (22), mit teilweisem Hörverlust: Abschluss einer Ausbildung im Bereich Digitaldruck mit Unterstützung durch AsA.
Lisa, Autismus: absolvierte eine Reha-Ausbildung im BBW und wurde Expertin für Lager-/Bestandsmanagement.
Vorteile dieser Programme:
unterstützende und sichere Umgebung
offiziell anerkannte Qualifikationen
persönliche Begleitung während der gesamten Ausbildung
umfassende finanzielle Unterstützung
gute Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt
Beratungs- und Anlaufstellen:
Agentur für Arbeit – Team Reha
Integrationsfachdienst (IFD)
Berufsförderungswerke (BFW)
Sozialamt / Jugendamt
Schwerbehindertenvertretung in Unternehmen
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