Ausbildung für Menschen mit Behinderung – staatlich finanzierte Unterstützungsprogramme

Ausbildung für Menschen mit Behinderung in Deutschland
Staatlich finanzierte Unterstützungsprogramme (Unterstützung)

In Deutschland haben Menschen mit Behinderung gleichberechtigte Chancen in der beruflichen Bildung – unterstützt durch starke Programme, die auf eine vollständige berufliche und soziale Inklusion abzielen. Der Staat bietet verschiedene Maßnahmen und Programme an, die Betroffenen helfen, in ein Ausbildungssystem einzusteigen und erfolgreich abzuschließen.

Wer gilt als Mensch mit Behinderung?

  • Personen mit einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung, die ihre Fähigkeit zu arbeiten oder zu lernen beeinflusst.

  • Personen mit einem Schwerbehindertenausweis oder einer Gleichstellung (rechtliche Gleichstellung).

Welche Unterstützungsprogramme gibt es?

  • Ausbildung mit besonderer Unterstützung: reguläre Ausbildung mit zusätzlicher Unterstützung und individuellen Hilfen je nach Bedarf

  • Reha-Ausbildung: Ausbildung speziell für Menschen mit schweren körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen

  • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM): geschützte Arbeits- und Qualifizierungsbereiche für Personen, die nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt einsteigen können

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB-Reha): vorbereitende Programme vor der Ausbildung zur Einschätzung von Fähigkeiten und zum Aufbau von Kompetenzen

  • Assistierte Ausbildung (AsA): Ausbildung mit kontinuierlicher Unterstützung durch Ausbilder*innen sowie sozial- und pädagogische Begleitung

  • Inklusionsbetriebe: inklusive Betriebe, die eine unterstützende Ausbildungs- und Arbeitsumgebung bieten

Reha-Ausbildung – Ausbildung im besonderen Reha-Rahmen
Dieses Programm wird häufig durchgeführt durch:

  • Berufsförderungswerke (BFW)

  • oder Berufsbildungswerke (BBW)

Vorteile:

  • Ausbildung mit medizinischer, psychologischer und pädagogischer Unterstützung

  • kleine Gruppen und barrierearme/geeignete Einrichtungen

  • kontinuierliche Berufsberatung

  • bei Bedarf Unterbringung im Ausbildungszentrum

  • vollständige Finanzierung durch eine staatliche Stelle (Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung)

Welche finanziellen Unterstützungen sind möglich?

  • BAB (Berufsausbildungsbeihilfe): durch die Agentur für Arbeit – für Unterkunft, Fahrtkosten und Lebensunterhalt

  • Ausbildungsgeld: für Teilnehmende in der Reha-Ausbildung – monatliche Unterstützung während der Ausbildung

  • Kostenübernahme: durch Rentenversicherung oder Jobcenter – für Ausrüstung, Bücher, Begleitung und Kurse

  • Hilfsmittel: durch Krankenkasse oder Agentur – spezielle Hilfen je nach Behinderung (z. B. Rollstuhl, Sprachgerät usw.)

Kann man einen anerkannten Abschluss erreichen?
Ja. In der Regel schließen Teilnehmende mit einem anerkannten Abschluss der IHK oder HWK ab – genau wie andere Auszubildende. Ausnahme: WfbM, dort gibt es meist eine interne Qualifizierungsbescheinigung. Anschließend ist eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich.

So startest du – Schritt für Schritt:

  • Kontakt zur Agentur für Arbeit – Bereich Reha/SB (Abteilung „Rehabilitation und Schwerbehinderte“)

  • Einreichen eines medizinischen/pädagogischen Berichts zur Art der Behinderung

  • Teilnahme an Eignungsfeststellung und Gespräch

  • Berufsberatung und Auswahl des passenden Programms

  • Einstieg in das Programm (BvB-Reha oder direkt Ausbildung)

Inspirierende Beispiele:

  • Mohammed (22), mit teilweisem Hörverlust: Abschluss einer Ausbildung im Bereich Digitaldruck mit Unterstützung durch AsA.

  • Lisa, Autismus: absolvierte eine Reha-Ausbildung im BBW und wurde Expertin für Lager-/Bestandsmanagement.

Vorteile dieser Programme:

  • unterstützende und sichere Umgebung

  • offiziell anerkannte Qualifikationen

  • persönliche Begleitung während der gesamten Ausbildung

  • umfassende finanzielle Unterstützung

  • gute Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt

Beratungs- und Anlaufstellen:

  • Agentur für Arbeit – Team Reha

  • Integrationsfachdienst (IFD)

  • Berufsförderungswerke (BFW)

  • Sozialamt / Jugendamt

  • Schwerbehindertenvertretung in Unternehmen


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