Was ist eine Mitgliederversammlung?
Die Mitgliederversammlung ist ein Treffen, an dem alle in den Verein eingetragenen Mitglieder teilnehmen.
Sie gilt als das oberste beschlussfassende Organ des Vereins.
Über sie wird die tatsächliche und demokratische Mitwirkung der Mitglieder sichergestellt:
bei der Ausrichtung der Vereinspolitik, der Kontrolle der Vorstandsarbeit und bei allen grundlegenden Entscheidungen.
Wahl des Vorstands (Vorstand):
Bestimmung der Personen, die den Verein führen und ihn rechtlich vertreten.
Genehmigung des Finanzberichts:
Prüfung und Bestätigung von Rechnungslegung und Haushaltsplänen.
Änderung der Satzung (Satzungsänderung):
Beschluss über wichtige organisatorische Änderungen.
Grundsatzentscheidungen:
Zum Beispiel über die Auflösung des Vereins oder eine Fusion mit anderen Vereinen.
Kontrolle der Geschäftsführung:
Erteilung oder Verweigerung der Entlastung / des Vertrauens gegenüber dem Vorstand.
Nach den Vorgaben der Vereinssatzung findet mindestens einmal jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung statt (Jahreshauptversammlung).
Bei Bedarf können außerordentliche Mitgliederversammlungen (außerordentliche Mitgliederversammlung) einberufen werden, etwa zur Behandlung dringender oder außergewöhnlicher Themen.
Der Vorstand muss alle Mitglieder rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form zur Mitgliederversammlung einladen – meist zwei bis vier Wochen vor dem Termin.
Die Einladung muss die Tagesordnung enthalten, damit sich die Mitglieder auf die Themen vorbereiten können.
Die Satzung legt fest, wann eine Versammlung beschlussfähig ist (z. B. „mindestens die Hälfte der Mitglieder + 1“).
Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst.
In besonderen Fällen – etwa bei Satzungsänderungen – kann eine Zweidrittelmehrheit vorgeschrieben sein.
Teilnahme an Diskussionen
Einbringen von Anträgen und Vorschlägen
Stimmrecht bei Wahlen und Beschlüssen
Fragerecht gegenüber dem Vorstand
Alle Beschlüsse und wesentlichen Inhalte müssen in einem offiziellen Protokoll festgehalten werden.
Das Protokoll wird in der Regel vom Protokollführer und der Versammlungsleitung unterschrieben und als offizielles Dokument archiviert.
Sicherstellen, dass genügend Mitglieder erscheinen, um die Beschlussfähigkeit zu erreichen
Sachliche und strukturierte Leitung der Diskussionen
Vermeidung persönlicher Konflikte und innerer Spaltungen
Transparente Information über alle Punkte, damit Mitglieder wirklich mitentscheiden können
Die Mitgliederversammlung verkörpert den demokratischen Kern des Vereinslebens in Deutschland.
Sie verhindert, dass Macht bei wenigen Personen konzentriert wird, und gibt allen Mitgliedern die Möglichkeit, die Ausrichtung des Vereins mitzubestimmen und über wichtige Weichenstellungen mitzuentscheiden.
Sie stärkt Transparenz, motiviert zur aktiven Teilnahme und baut Vertrauen zwischen Vorstand und Mitgliedern auf.
| Mitgliederversammlung (Generalversammlung) | Vorstand | |
|---|---|---|
| Rolle | Oberstes Entscheidungsorgan; kontrolliert und gibt Richtung vor | Ausführendes Organ; führt die laufenden Geschäfte |
| Kompetenzen | Grundsatzbeschlüsse, Wahl des Vorstands, Satzungsänderungen | Umsetzung der Beschlüsse, tägliche Verwaltung |
| Zusammensetzung | Alle eingetragenen Mitglieder des Vereins | Begrenzte Anzahl gewählter Mitglieder |
Die Mitgliederversammlung ist das Rückgrat jedes Vereins in Deutschland.
Sie ist der Ort, an dem alle Mitglieder eine Stimme haben und demokratische Entscheidungen transparent getroffen werden.
Wenn du Mitglied in einem Verein bist, solltest du die Mitgliederversammlungen nicht verpassen:
Dort hast du die reale Chance, Einfluss zu nehmen und die Zukunft „deines“ Vereins aktiv mitzugestalten.
—* Das Autorinnen- und Redaktionsteam der Webseite ist bemüht, durch gründliche Recherchen und die Auswertung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig oder nicht endgültig gesichert sein. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sind daher als erste Orientierung zu verstehen; für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an die zuständigen Stellen und Behörden.