Was ist eine Gemeinde?
Die Gemeinde (Gemeinde) ist in Deutschland eine eigenständige juristische Person mit einem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung (kommunale Selbstverwaltung).
Das bedeutet: Sie hat weitreichende Befugnisse, ihre eigenen Angelegenheiten vor Ort zu regeln – ohne direkte Steuerung durch den Bund oder das Bundesland, selbstverständlich innerhalb des geltenden Rechts.
In Deutschland gibt es mehr als 10.000 Gemeinden. Sie reichen von kleinen Dörfern mit wenigen Hundert Einwohnern bis zu großen Städten wie München oder Hamburg.
Das Grundgesetz (Grundgesetz) garantiert in Artikel 28 das Recht auf kommunale Selbstverwaltung.
Dadurch wird den Gemeinden zugesichert, dass sie ihre örtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich und im Rahmen der Gesetze regeln dürfen.
Der Gemeinderat ist das kommunale Parlament und damit das zentrale Beschluss- und Kontrollorgan der Gemeinde.
Er wird je nach Bundesland alle 4 bis 6 Jahre direkt von den Einwohnerinnen und Einwohnern gewählt und ist insbesondere zuständig für:
grundlegende politische und administrative Entscheidungen
Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplans
Beschlüsse zur Stadt- und Ortsentwicklung sowie zur Bauleitplanung
Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin ist die Exekutive an der Spitze der Gemeinde.
Er oder sie wird in vielen Bundesländern direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und ist verantwortlich für:
die Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinderats
Leitung der Verwaltung und Personalangelegenheiten
Vertretung der Gemeinde nach außen gegenüber Staat, Verbänden und Öffentlichkeit
Unter dem Begriff Verwaltung versteht man den gesamten kommunalen Verwaltungsapparat, der die politischen Entscheidungen praktisch umsetzt. Dazu gehören u. a.:
Einwohnermeldeamt und Bürgerbüros
Bauamt und Genehmigungsbehörden
Schul-, Jugend- und Kulturverwaltung
Die Verwaltung sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger die alltäglichen Dienstleistungen der Gemeinde tatsächlich nutzen können.
Die Gemeinde übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben des täglichen Lebens vor Ort, unter anderem:
Stadt- und Ortsplanung:
Aufstellung von Bebauungsplänen und Steuerung des Wachstums und der Siedlungsentwicklung.
Öffentliche Infrastruktur:
Versorgung mit Wasser, Abwasserentsorgung, kommunale Straßen und Wege.
Soziale Dienste:
Unterstützung von Familien, Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen.
Bildung und Kultur:
Betrieb bzw. Trägerschaft von Kindertagesstätten, Schulen, Bibliotheken, Musik- und Kulturangeboten.
Öffentliche Sicherheit im örtlichen Rahmen:
Ordnungsamt, kommunale Sicherheit und Überwachung bestimmter lokaler Regeln (je nach Landesrecht).
Umwelt und Grünflächen:
Pflege von Parks, Spielplätzen und Grünanlagen, Organisation der Müllentsorgung und Förderung nachhaltiger Entwicklung.
Die Gemeinde finanziert ihre Aufgaben vor allem durch:
Kommunale Steuern, insbesondere:
Gewerbesteuer (Gewerbesteuer)
Grundsteuer (Grundsteuer)
Finanzzuweisungen und Umlagen von Land und Bund
Gebühren und Entgelte für Verwaltungsleistungen und kommunale Einrichtungen
(z. B. Verwaltungsgebühren, Kita-Gebühren, Eintrittsgelder in Bäder oder Einrichtungen).
Eigenständigkeit:
Entscheidungen können vor Ort schnell und bedarfsgerecht getroffen werden.
Bürgernähe:
Der Kontakt zur Bevölkerung ist direkt; Probleme des Alltags sind besser erkennbar und lösbar.
Flexibilität:
Gemeinden können innovative Projekte und passgenaue Lösungen verwirklichen, ohne auf starre zentrale Vorgaben angewiesen zu sein.
Ungleiche Finanzkraft:
Starke Unterschiede zwischen finanziell gut ausgestatteten und strukturschwachen Gemeinden.
Demografischer Wandel:
Überalterung, Abwanderung aus ländlichen Regionen oder starke Zuwanderung stellen Gemeinden vor planerische und finanzielle Aufgaben.
Umwelt- und Klimaschutz:
Notwendigkeit, nachhaltige Stadtentwicklung, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel vor Ort umzusetzen.
Spannung zwischen Autonomie und Aufsicht:
Gemeinden sind selbstständig, unterliegen aber zugleich der Rechtsaufsicht der Länder.
| Gemeinde (Gemeinde) | Stadt (Stadt) | |
|---|---|---|
| Größe | Kann sehr klein sein, teilweise nur wenige Hundert Einwohner | In der Regel größer, mit höherer Bevölkerungsdichte |
| Rechtsstatus | „Normale“ Gemeinde ohne besonderen Titel | Gemeinde, die aufgrund von Größe oder historischer Bedeutung den Titel „Stadt“ trägt |
| Aufgabenprofil | Im Wesentlichen gleiche kommunale Aufgaben | Ähnliche Aufgaben, aber oft mit größerer, spezialisierter Verwaltung |
Die Gemeinde ist in Deutschland der Kern der lokalen Demokratie. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, direkt Einfluss auf ihre unmittelbare Lebenswirklichkeit zu nehmen und die Politik vor Ort aktiv mitzugestalten.
Wer verstehen möchte, wie das deutsche Verwaltungssystem funktioniert oder sich kommunalpolitisch engagieren will, sollte den Aufbau und die Kompetenzen der Gemeinde genau kennen – sie ist einer der wichtigsten Gründe für die Stabilität und Leistungsfähigkeit des deutschen Staatsaufbaus.
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