Steuerklasse 4 und Steuerklasse 4 mit Faktor: Was ist der Unterschied?
Beide Ehepartner erhalten dieselbe Steuerklasse: 4 / 4.
Die Lohnsteuer wird bei beiden Partnern in etwa gleich hoch einbehalten.
Sie wird in der Regel genutzt, wenn die Einkommen der Ehepartner relativ ähnlich sind.
Die Steuerabzüge vom monatlichen Gehalt sind ungefähr ausgewogen, allerdings:
Es kann bei der Jahressteuererklärung (Steuererklärung) zu einer leichten Nachzahlung oder Erstattung kommen – also etwas mehr oder weniger Steuer, als ursprünglich über das Jahr verteilt gezahlt wurde.
Grundsätzlich gilt das gleiche Prinzip: Die Steuerklasse ist für beide 4 / 4, und die Ehepartner haben ein vergleichbares Einkommen.
Der Unterschied: Der Lohnsteuerabzug vom monatlichen Gehalt wird genauer auf die tatsächliche voraussichtliche Jahressteuer angepasst.
Es wird ein sogenannter Faktor berechnet, der auf dem gemeinsamen Jahreseinkommen und der zu erwartenden tatsächlichen Einkommensteuer basiert.
Er verteilt die gesamte voraussichtliche Steuerlast genauer auf beide Ehepartner – im Verhältnis zu ihren jeweiligen Einkommen.
Er senkt oder beseitigt das Risiko, dass am Jahresende eine hohe Steuernachzahlung fällig wird.
Ergebnis: Das Nettoeinkommen pro Monat ist realistischer und konstanter, also näher an der tatsächlichen Jahressteuerbelastung.
| Vergleich | Steuerklasse 4 | Steuerklasse 4 mit Faktor |
|---|---|---|
| Für wen? | Ehepaare mit ähnlichem Einkommen | Ehepaare mit ähnlichem Einkommen |
| Art des Lohnsteuerabzugs | Standard, nicht immer sehr genau | Genau, basierend auf dem tatsächlichen Einkommen |
| Verteilung der Steuer | Meist gleichmäßig | Verhältnismäßig nach Einkommen |
| Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung | Mittel | Sehr gering |
| Besonderer Antrag nötig? | Nein | Ja, über das Finanzamt (Faktor-Berechnung) |
Ehepaar mit folgenden Bruttoeinkommen:
Ehemann: 3.000 €
Ehefrau: 2.700 €
Variante 1 – Steuerklasse 4 / 4 (ohne Faktor):
Beide haben Steuerklasse 4.
Beide zahlen ungefähr gleich viel Lohnsteuer, obwohl das Einkommen leicht unterschiedlich ist.
In der Summe kann über das Jahr etwas zu viel oder zu wenig Steuer gezahlt werden.
Das wird dann erst mit der Jahressteuererklärung korrigiert (Nachzahlung oder Erstattung).
Variante 2 – Steuerklasse 4 mit Faktor:
Das gemeinsame Einkommen wird vom Finanzamt betrachtet.
Die Gesamtsteuer wird berechnet und dann über den Faktor genau auf beide Gehälter verteilt.
Jeder Ehepartner zahlt so viel Lohnsteuer, wie es seinem Einkommen tatsächlich entspricht.
Ziel: möglichst keine großen Überraschungen bei der Jahressteuererklärung.
Ausfüllen des Formulars:
„Antrag auf Steuerklassenwechsel mit Faktor“.
Das Formular wird an das zuständige Finanzamt geschickt.
Das Finanzamt berechnet den Faktor und übermittelt die entsprechenden Daten an den Arbeitgeber, damit der Lohnsteuerabzug angepasst wird.
Für Ehepaare, die unangenehme Überraschungen bei der Jahressteuererklärung (Nachzahlung) vermeiden möchten.
Für Paare mit stabilem und relativ ähnlichem Einkommen.
Für alle, die eine gerechte und möglichst exakte Steuerverteilung über das laufende Jahr bevorzugen – statt am Ende des Jahres hohe Beträge nachzahlen oder zurückerhalten zu müssen.
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Daher sollten die in diesem Artikel enthaltenen Informationen als erste, unverbindliche Orientierung verstanden werden. Für verbindliche und rechtssichere Auskünfte wenden Sie sich bitte stets an die zuständigen Stellen, insbesondere das Finanzamt oder eine:n Steuerberater:in.