Steuern für Friseursalons und Kosmetikstudios in Deutschland
(Steuern für Friseursalons und Kosmetikbetriebe)
1. Unterliegen Friseur- und Kosmetikbetriebe der Steuerpflicht?
Ja, ein Friseursalon oder Kosmetikstudio gilt in der Regel als Gewerbebetrieb (Gewerbebetrieb) und unterliegt damit mehreren Steuerarten.
Es gibt keine spezielle Steuer mit der Bezeichnung „Friseursteuer“. Was damit meist gemeint ist, ist die Gesamtheit der Steuern, die auf diese Art von Betrieben entfallen.
Art der Steuer – Wird sie erhoben? – Hinweise
Einkommensteuer (Einkommensteuer)
– Ja
– auf den Gewinn des Inhabers, wenn es sich z. B. um einen Einzelunternehmer (Einzelunternehmer) handelt
Gewerbesteuer (Gewerbesteuer)
– Ja
– mit einem Freibetrag von 24.500 € pro Jahr (gilt für natürliche Personen / Einzelunternehmer und Personengesellschaften)
Umsatzsteuer (Umsatzsteuer)
– Ja
– in Höhe von 19 % auf alle Dienstleistungen und verkauften Produkte
Lohnsteuer (Lohnsteuer)
– Ja
– wenn du Arbeitnehmer*innen beschäftigst – die Lohnsteuer wird für diese Mitarbeitenden abgeführt
Sozialversicherungsbeiträge (Mitarbeitende und ggf. Inhaber)
– Ja
– für den/die Inhaberin (sofern nicht bereits über eine andere Beschäftigung versichert) und für die **beschäftigten Arbeitnehmerinnen**
In Friseur- und Kosmetikbetrieben wird Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben auf:
Haarschnitte, Färben, Styling, Bartpflege
Hautpflege, Make-up, Kosmetikbehandlungen
Verkauf von Produkten (Shampoos, Pflegeprodukte, Kosmetikartikel usw.)
Nagelmodellage, Nagelpflege, Wimpernverlängerung
Haarentfernung, Waxing, Laser- oder andere kosmetische Behandlungen
Für diese Leistungen gibt es keinen ermäßigten Steuersatz von 7 % – es gilt immer der volle Satz von 19 %.
Gewinn = jährliche Betriebseinnahmen – abzugsfähige Betriebsausgaben
Art der Ausgabe – Absetzbar? – Beispiele
Miete – Ja
– die Miete für die Geschäftsräume / den Salon
Strom- und Wasserrechnungen – Ja
– laufende Nebenkosten des Salons
Friseur- und Kosmetikausstattung / Geräte – Ja
– Scheren, Kämme, Arbeitsstühle, Waschplätze, Spiegel, Geräte etc.
Pflege- und Kosmetikprodukte – Ja
– Shampoos, Haarkuren, Farben, Tönungen, Cremes, Masken, Kosmetikprodukte
Fort- und Weiterbildungskosten – Ja
– Seminare, Workshops, Meisterkurse, Spezialschulungen (Balayage, Kosmetiktechniken usw.)
Kassensysteme und Software – Ja
– Kassensystem, Buchhaltungssoftware, Termin-Software
Löhne und Sozialabgaben für Mitarbeiter*innen – Ja
– Lohn, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, ggf. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
Steuerliche und rechtliche Beratung – Ja
– Kosten für Steuerberater, Rechtsanwalt usw.
Art der Erklärung – Wann?
Umsatzsteuervoranmeldung (Umsatzsteuervoranmeldung)
– monatlich oder vierteljährlich (abhängig vom Umsatz und Vorgaben des Finanzamts)
Einkommensteuererklärung (Einkommensteuererklärung)
– einmal jährlich
Gewerbesteuererklärung (Gewerbesteuererklärung)
– einmal jährlich
EÜR oder Bilanz (Einnahmenüberschussrechnung / Bilanz)
– je nach Betriebsgröße und Rechtsform:
Kleinere Einzelunternehmen nutzen meist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Größere Betriebe / Kapitalgesellschaften erstellen eine Bilanz
Die Kleinunternehmerregelung (Kleinunternehmerregelung) kann angewendet werden, wenn:
der Jahresumsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag und
der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € nicht übersteigt
In diesem Fall:
wird keine Umsatzsteuer berechnet und keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen
gleichzeitig kann keine Vorsteuer (Vorsteuer) aus Eingangsrechnungen geltend gemacht werden
→ Das kann für Existenzgründer und sehr kleine Salons sinnvoll sein,
ist aber weniger geeignet, wenn die laufenden Kosten (Einkauf von Produkten, Einrichtung, Miete) hoch sind und du regelmäßig Vorsteuer ziehen möchtest.
Friseur / Kosmetikerin – Friseurin / Kosmetikerin
Friseursalon / Kosmetikstudio – Friseursalon / Kosmetikstudio
Umsatzsteuer (MwSt) – Mehrwertsteuer (hier: 19 %)
Gewerbesteuer – Steuer auf den Gewerbebetrieb
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) – vereinfachte Gewinnermittlung (Einnahmen – Ausgaben)
Kassensystem – elektronisches Kassensystem / Kassensoftware
Friseur- und Kosmetikbetriebe gelten als gewerbliche Unternehmen und unterliegen allen wesentlichen Steuerarten (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer usw.).
Der Umsatzsteuersatz beträgt in der Regel immer 19 % für Dienstleistungen und Produktverkäufe.
Alle betrieblich veranlassten Ausgaben können als Betriebsausgaben vom Gewinn abgezogen werden.
Die Kleinunternehmerregelung kann für den Start sinnvoll sein, ist aber bei höheren Kosten und Investitionen oft nicht optimal.
Die fristgerechte Abgabe aller Steueranmeldungen und Steuererklärungen ist wichtig, um Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden.
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Daher sollten die in diesem Artikel enthaltenen Informationen als erste Orientierung verstanden werden. Für rechtsverbindliche und endgültige Auskünfte wende dich bitte stets an die zuständigen Behörden oder einen Steuerberaterin.