Steuern auf Friseursalons und Kosmetikstudios (sogenannte Friseursteuer)

Steuern für Friseursalons und Kosmetikstudios in Deutschland
(Steuern für Friseursalons und Kosmetikbetriebe)

1. Unterliegen Friseur- und Kosmetikbetriebe der Steuerpflicht?

Ja, ein Friseursalon oder Kosmetikstudio gilt in der Regel als Gewerbebetrieb (Gewerbebetrieb) und unterliegt damit mehreren Steuerarten.

Es gibt keine spezielle Steuer mit der Bezeichnung „Friseursteuer“. Was damit meist gemeint ist, ist die Gesamtheit der Steuern, die auf diese Art von Betrieben entfallen.


Wichtige Steuerarten für Friseursalons und Kosmetikstudios

Art der Steuer – Wird sie erhoben? – Hinweise

  • Einkommensteuer (Einkommensteuer)
    Ja
    – auf den Gewinn des Inhabers, wenn es sich z. B. um einen Einzelunternehmer (Einzelunternehmer) handelt

  • Gewerbesteuer (Gewerbesteuer)
    Ja
    – mit einem Freibetrag von 24.500 € pro Jahr (gilt für natürliche Personen / Einzelunternehmer und Personengesellschaften)

  • Umsatzsteuer (Umsatzsteuer)
    Ja
    – in Höhe von 19 % auf alle Dienstleistungen und verkauften Produkte

  • Lohnsteuer (Lohnsteuer)
    Ja
    – wenn du Arbeitnehmer*innen beschäftigst – die Lohnsteuer wird für diese Mitarbeitenden abgeführt

  • Sozialversicherungsbeiträge (Mitarbeitende und ggf. Inhaber)
    Ja
    – für den/die Inhaberin (sofern nicht bereits über eine andere Beschäftigung versichert) und für die **beschäftigten Arbeitnehmerinnen**


Umsatzsteuer (Umsatzsteuer)

In Friseur- und Kosmetikbetrieben wird Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben auf:

  • Haarschnitte, Färben, Styling, Bartpflege

  • Hautpflege, Make-up, Kosmetikbehandlungen

  • Verkauf von Produkten (Shampoos, Pflegeprodukte, Kosmetikartikel usw.)

  • Nagelmodellage, Nagelpflege, Wimpernverlängerung

  • Haarentfernung, Waxing, Laser- oder andere kosmetische Behandlungen

Für diese Leistungen gibt es keinen ermäßigten Steuersatz von 7 % – es gilt immer der volle Satz von 19 %.


Wie wird der zu versteuernde Gewinn ermittelt?

Gewinn = jährliche Betriebseinnahmen – abzugsfähige Betriebsausgaben


Welche Ausgaben können als Betriebsausgaben abgesetzt werden?

Art der Ausgabe – Absetzbar? – Beispiele

  • MieteJa
    – die Miete für die Geschäftsräume / den Salon

  • Strom- und WasserrechnungenJa
    – laufende Nebenkosten des Salons

  • Friseur- und Kosmetikausstattung / GeräteJa
    – Scheren, Kämme, Arbeitsstühle, Waschplätze, Spiegel, Geräte etc.

  • Pflege- und KosmetikprodukteJa
    – Shampoos, Haarkuren, Farben, Tönungen, Cremes, Masken, Kosmetikprodukte

  • Fort- und WeiterbildungskostenJa
    – Seminare, Workshops, Meisterkurse, Spezialschulungen (Balayage, Kosmetiktechniken usw.)

  • Kassensysteme und SoftwareJa
    Kassensystem, Buchhaltungssoftware, Termin-Software

  • Löhne und Sozialabgaben für Mitarbeiter*innenJa
    Lohn, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, ggf. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld

  • Steuerliche und rechtliche BeratungJa
    – Kosten für Steuerberater, Rechtsanwalt usw.


Wie werden die Steuererklärungen abgegeben?

Art der Erklärung – Wann?

  • Umsatzsteuervoranmeldung (Umsatzsteuervoranmeldung)
    – monatlich oder vierteljährlich (abhängig vom Umsatz und Vorgaben des Finanzamts)

  • Einkommensteuererklärung (Einkommensteuererklärung)
    – einmal jährlich

  • Gewerbesteuererklärung (Gewerbesteuererklärung)
    – einmal jährlich

  • EÜR oder Bilanz (Einnahmenüberschussrechnung / Bilanz)
    – je nach Betriebsgröße und Rechtsform:

    • Kleinere Einzelunternehmen nutzen meist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

    • Größere Betriebe / Kapitalgesellschaften erstellen eine Bilanz


Kleinunternehmerregelung – ist sie geeignet?

Die Kleinunternehmerregelung (Kleinunternehmerregelung) kann angewendet werden, wenn:

  • der Jahresumsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag und

  • der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € nicht übersteigt

In diesem Fall:

  • wird keine Umsatzsteuer berechnet und keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen

  • gleichzeitig kann keine Vorsteuer (Vorsteuer) aus Eingangsrechnungen geltend gemacht werden

→ Das kann für Existenzgründer und sehr kleine Salons sinnvoll sein,
ist aber weniger geeignet, wenn die laufenden Kosten (Einkauf von Produkten, Einrichtung, Miete) hoch sind und du regelmäßig Vorsteuer ziehen möchtest.


Nützliche Begriffe

  • Friseur / Kosmetikerin – Friseurin / Kosmetikerin

  • Friseursalon / Kosmetikstudio – Friseursalon / Kosmetikstudio

  • Umsatzsteuer (MwSt) – Mehrwertsteuer (hier: 19 %)

  • Gewerbesteuer – Steuer auf den Gewerbebetrieb

  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) – vereinfachte Gewinnermittlung (Einnahmen – Ausgaben)

  • Kassensystem – elektronisches Kassensystem / Kassensoftware


Fazit

  • Friseur- und Kosmetikbetriebe gelten als gewerbliche Unternehmen und unterliegen allen wesentlichen Steuerarten (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer usw.).

  • Der Umsatzsteuersatz beträgt in der Regel immer 19 % für Dienstleistungen und Produktverkäufe.

  • Alle betrieblich veranlassten Ausgaben können als Betriebsausgaben vom Gewinn abgezogen werden.

  • Die Kleinunternehmerregelung kann für den Start sinnvoll sein, ist aber bei höheren Kosten und Investitionen oft nicht optimal.

  • Die fristgerechte Abgabe aller Steueranmeldungen und Steuererklärungen ist wichtig, um Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden.

Das Redaktionsteam der Website ist bemüht, durch intensive Recherchen und die Nutzung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unsicher bzw. unvollständig sein.
Daher sollten die in diesem Artikel enthaltenen Informationen als erste Orientierung verstanden werden. Für rechtsverbindliche und endgültige Auskünfte wende dich bitte stets an die zuständigen Behörden oder einen Steuerberaterin.


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