Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens bei Verdacht auf Fälschung der Geburtsurkunde

Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens bei Verdacht auf Fälschung der Geburtsurkunde in Deutschland

Amtliche Dokumente – insbesondere die Geburtsurkunde – gehören zu den wichtigsten Unterlagen im Einbürgerungsverfahren. Wenn der Verdacht oder auch nur ein Anfangsverdacht besteht, dass eine Geburtsurkunde gefälscht sein könnte, ergreifen die deutschen Behörden strenge Maßnahmen, um die Integrität des Verfahrens zu schützen.


Wie wirkt sich der Verdacht einer gefälschten Geburtsurkunde auf das Einbürgerungsverfahren aus?

Aussetzung oder Unterbrechung der Antragsbearbeitung

Sobald ein Verdacht auf Fälschung der Geburtsurkunde besteht, kann die Bearbeitung des Einbürgerungsantrags vorläufig ausgesetzt oder vollständig gestoppt werden, bis die Echtheit des Dokuments geklärt ist.
Diese Maßnahme soll verhindern, dass eine Einbürgerung auf Grundlage falscher oder manipulierten Angaben ausgesprochen wird.

Einleitung eines offiziellen Ermittlungsverfahrens

Die zuständigen Stellen – etwa die Ausländerbehörde, die Einbürgerungsbehörde oder die Polizei – leiten ein Ermittlungsverfahren ein, um die Echtheit des Dokuments zu prüfen.
Das kann Folgendes umfassen:

  • Anforderung zusätzlicher Unterlagen

  • Abgleich mit Registern und Standesämtern im Herkunftsland

  • Kontakt mit Konsulaten oder zuständigen Behörden im Ausland

Anforderung von Erklärungen seitens der antragstellenden Person

Die betroffene Person wird aufgefordert,

  • eine schriftliche Erklärung abzugeben,

  • Belege und Nachweise zur Untermauerung der Echtheit der Geburtsurkunde vorzulegen,

  • oder rechtlich zulässige Ersatzdokumente bzw. Korrekturen nachzureichen (z. B. neu ausgestellte Urkunden, beglaubigte Registerauszüge).

Rechtliche Konsequenzen

Wenn sich eine Fälschung bestätigt, kann der Einbürgerungsantrag endgültig abgelehnt werden.
Darüber hinaus drohen:

  • strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Verfahren,

  • Geldbußen,

  • und ggf. ein zeitlich befristetes Verbot, erneut einen Einbürgerungsantrag zu stellen.


Hinweise zum Umgang mit Verdacht auf Fälschung der Geburtsurkunde

  • Reiche alle Originaldokumente und beglaubigten Übersetzungen klar und vollständig ein.

  • Ziehe eine*n Fachanwalt/Fachanwältin für Migrations- oder Ausländerrecht hinzu, um den Fall rechtlich einzuordnen und passende Nachweise zusammenzustellen.

  • Nimm aktiv Kontakt zu den zuständigen Behörden auf, um konkrete Hinweise zu erhalten, welche Schritte zur Klärung oder Berichtigung erforderlich sind.


Fazit

Der Verdacht auf eine gefälschte Geburtsurkunde führt in der Regel zur Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens und zur Einleitung einer gründlichen Prüfung der vorgelegten Unterlagen.
Ein transparenter Umgang, das frühzeitige Hinzuziehen qualifizierter Rechtsberatung und die Vorlage vollständiger, nachvollziehbarer Nachweise sind der beste Weg, um diese Hürde zu überwinden und ein rechtssicheres Einbürgerungsverfahren zu gewährleisten.


* Das Autor:innen- und Redaktionsteam der Website ist bemüht, auf Grundlage sorgfältiger Recherchen und der Auswertung mehrerer Quellen möglichst präzise und verlässliche Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht abschließend gesichert sein. Die in den Artikeln enthaltenen Informationen dienen daher als erste Orientierung; für verbindliche Auskünfte solltest du dich immer an die zuständigen Fachbehörden oder qualifizierte Rechtsberatung wenden.


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