Kann man die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn man in der Armee eines anderen Staates dient?
Ja, in bestimmten Fällen kann der Eintritt in die Armee oder die Streitkräfte eines anderen Staates zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen – insbesondere dann, wenn dies ohne offizielle Genehmigung der deutschen Behörden geschieht.
Die grundlegende Rechtsregel
Gemäß dem deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 28 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG) kann eine Deutscher seine/ihre Staatsangehörigkeit verlieren, wenn er/sie freiwillig in die Streitkräfte eines ausländischen Staates eintritt, ohne zuvor eine Genehmigung der deutschen Regierung erhalten zu haben.
Fälle, die zum Verlust der Staatsangehörigkeit führen können
Militärdienst in einem ausländischen Staat ohne Genehmigung
Wenn eine deutscher Staatsangehörige*r in die Armee eines anderen Staates eintritt, ohne zuvor eine ausdrückliche Genehmigung des Bundesministeriums des Innern oder der zuständigen deutschen Behörden eingeholt zu haben, kann dies als Grund für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gewertet werden.
Dienst in einem mit Deutschland verfeindeten Staat
Der Dienst in den Streitkräften eines Staates, der als Gegner Deutschlands auftritt oder eine Bedrohung für Deutschland darstellt, wird als zusätzlicher, besonders schwerwiegender Grund für den Verlust der Staatsangehörigkeit angesehen.
Nutzung einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Weise, die auf besondere Loyalität zu einem anderen Staat schließen lässt
Eine Person kann ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie ihre ausländische Staatsangehörigkeit in einer Weise nutzt, die als Ausdruck eines vorrangigen Loyalitätsverhältnisses zu einem anderen Staat verstanden wird und dadurch deutschen Interessen zuwiderläuft.
Ausnahmen und Verfahren
Es besteht die Möglichkeit, vor Antritt eines Militärdienstes in einem anderen Staat eine offizielle Genehmigung der deutschen Behörden zu beantragen.
Wird diese Genehmigung erteilt, verliert die betroffene Person durch den Dienst in der ausländischen Armee ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht.
Die rechtliche Bewertung erfolgt grundsätzlich einzelfallbezogen, das heißt: Jede Konstellation wird individuell geprüft.
Was passiert, wenn man die Staatsangehörigkeit verliert?
Man verliert den rechtlichen Schutz sowie die mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte und Vergünstigungen.
Es können Schwierigkeiten bei der Einreise, beim Aufenthalt oder bei einer dauerhaften Lebensgestaltung in Deutschland entstehen.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist es möglich, einen Antrag auf (Wieder-)Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen.
Wichtige Hinweise
Bevor du dich einer ausländischen Armee oder einem fremden Militärdienst anschließt, solltest du unbedingt die zuständigen deutschen Behörden oder einen auf Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht spezialisierten Rechtsanwält*in konsultieren.
Vermeide Entscheidungen, die zum Verlust deiner Staatsangehörigkeit führen können, ohne die rechtlichen und persönlichen Folgen vollständig zu kennen.
Fazit
Der Eintritt in die Streitkräfte eines zweiten Staates ohne vorherige Genehmigung kann zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen – insbesondere dann, wenn es sich um einen mit Deutschland verfeindeten Staat handelt oder der Militärdienst als Ausdruck einer besonderen Loyalität zu einem anderen Staat gewertet wird.
Daher ist es unerlässlich, die gesetzlichen Verfahren einzuhalten und rechtzeitig eine offizielle Zustimmung einzuholen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu schützen.
* Das Autor:innen- und Redaktionsteam der Website ist bemüht, durch intensive Recherchen und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst präzise und verlässliche Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig oder nicht abschließend gesichert sein. Die in den Artikeln enthaltenen Informationen sind daher als erste Orientierung zu verstehen; für verbindliche Auskünfte solltest du dich immer an die zuständigen Behörden und Fachstellen wenden.