Wann werden die Einbürgerungsgebühren bezahlt?
Nach Einreichung des Einbürgerungsantrags
In der Regel werden die Gebühren nicht direkt bei der Antragstellung fällig,
sondern erst nach einer ersten positiven Vorprüfung,
zum Beispiel bei der Terminvergabe für das Gespräch oder den Einbürgerungstest.
Vor Ausstellung der Einbürgerungsurkunde (Einbürgerungsurkunde)
Die Gebühr muss vor Aushändigung der Einbürgerungsurkunde vollständig bezahlt sein.
Ohne Zahlung der Gebühr wird die Urkunde in der Regel nicht ausgestellt oder übergeben.
Übliche Gebührenhöhe
Die Einbürgerungsgebühr beträgt in der Regel:
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255 Euro pro erwachsene Person
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51 Euro pro Kind
(gemäß den entsprechenden bundesrechtlichen Vorgaben).
Zahlungsarten
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Die Zahlung erfolgt häufig per Banküberweisung oder direkt bei der Staatsangehörigkeitsbehörde.
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Manche Ämter akzeptieren zusätzlich Barzahlung oder Kartenzahlung, abhängig von den örtlichen Regelungen und technischen Möglichkeiten.
Wer kann eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung beantragen?
Personen mit geringem Einkommen
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Wer sehr wenig Einkommen hat oder nur knapp über dem Existenzminimum liegt, kann eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Gebühr beantragen,
sofern die eingeschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen wird.
Antragstellende, die Sozialleistungen beziehen
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Zum Beispiel Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe (Sozialhilfe) oder Arbeitslosengeld II.
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In solchen Fällen bestehen häufig gute Chancen auf eine Reduzierung oder Befreiung.
Humanitäre oder besondere Härtefälle
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Etwa ältere Menschen,
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oder Personen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen,
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abhängig von der Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde.
Minderjährige Kinder
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Für Kinder werden die Gebühren meist deutlich reduziert oder komplett erlassen,
insbesondere wenn sie gemeinsam mit den Eltern eingebürgert werden.
Wie beantragt man eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung?
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Ein formeller schriftlicher Antrag an die Staatsangehörigkeitsbehörde,
in dem die Gründe für die gewünschte Befreiung oder Ermäßigung erläutert werden. -
Beifügen von Nachweisen zur finanziellen Situation, z. B.
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Leistungsbescheide über Sozialleistungen,
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Einkommensnachweise, Mietkosten, sonstige Belastungen.
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Gegebenenfalls kann die Behörde eine persönliche Vorsprache oder weitere Unterlagen verlangen.
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Der Antrag wird geprüft, und die Entscheidung erfolgt nach Abwägung der persönlichen Umstände.
Wichtige Hinweise
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Informieren Sie sich über die Regelungen Ihres örtlich zuständigen Einbürgerungsamts, da die Verfahrenspraxis je nach Bundesland oder Kommune leicht variieren kann.
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Zögern Sie die Zahlung nicht einfach hinaus, ohne einen Antrag auf Gebührenbefreiung oder -ermäßigung zu stellen – dies kann im schlimmsten Fall zur Verzögerung oder Gefährdung des Einbürgerungsverfahrens führen.
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Lassen Sie sich bei Bedarf von einer Beratungsstelle für Migration oder einem Fachanwalt für Migrationsrecht unterstützen, insbesondere beim Formulieren und Begründen eines Befreiungsantrags.
Fazit
Die Gebühren für die deutsche Staatsangehörigkeit werden in der Regel vor Ausstellung der Einbürgerungsurkunde fällig. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit einer Reduzierung oder Befreiung, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen oder Bezug von Sozialleistungen. Wer seine Rechte kennt, frühzeitig einen gut begründeten Antrag auf Gebührenbefreiung stellt und die Unterlagen sorgfältig vorbereitet, kann den Weg zur Einbürgerung finanziell deutlich entlasten.
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