Erhalt der Rentenansprüche (Rentenversicherung) für neu Eingebürgerte

Erhalt der Rente (Rentenversicherung) für Neaueingebürgerte in Deutschland

Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gewinnt für viele Neaueingebürgerte die Frage nach der Sicherung und Kontinuität ihrer Altersrente an großer Bedeutung – vor allem für diejenigen, die bereits mehrere Jahre im deutschen Rentensystem versichert waren oder rentenrechtliche Ansprüche aus der Sozialversicherung aufgebaut haben.

Beeinflusst die Einbürgerung die Rentenansprüche?
Die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit hat keinen Einfluss auf Ihre Rentenansprüche.
Die Ansprüche aus der Rentenversicherung richten sich nach der Dauer und Höhe Ihrer Beitragszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung – nicht nach Ihrer Staatsangehörigkeit.

Wichtige Punkte zum Erhalt der Rente für Neaueingebürgerte

Vollständige Anrechnung der Versicherungszeiten
Die Zeiten, in denen Sie gearbeitet und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, werden unabhängig von Ihrer (alten oder neuen) Staatsangehörigkeit vollständig angerechnet.
Diese Zeiten gehen durch einen Staatsangehörigkeitswechsel nicht verloren.

Fortbestehende Möglichkeit, Rente zu beantragen
Sie können Ihre Altersrente bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ganz normal beantragen – unabhängig davon, ob Sie Deutscher von Geburt an oder später Eingebürgerter sind.

Rentenversicherung für ausländische Arbeitnehmer*innen
Wenn Sie in anderen EU-Staaten gearbeitet haben, greifen zwischenstaatliche Abkommen, die die Rentenansprüche zwischen den verschiedenen Systemen koordinieren, damit Ihre Beitragszeiten berücksichtigt werden.

Fälle eines Staatsangehörigkeitswechsels
In seltenen Konstellationen können bestimmte internationale Abkommen einzelne Ansprüche beeinflussen. Innerhalb Deutschlands wirkt sich ein bloßer Staatsangehörigkeitswechsel jedoch grundsätzlich nicht nachteilig auf die Rentenrechte aus.

Schritte, die Neaueingebürgerte beachten sollten

  • Aktualisieren Sie Ihre persönlichen Daten nach der Einbürgerung bei der Deutschen Rentenversicherung.

  • Bewahren Sie alle Unterlagen zu Ihren bisherigen Beschäftigungs- und Versicherungszeiten sorgfältig auf.

  • Informieren Sie sich gezielt über Ihre Ansprüche und etwaige Vergünstigungen oder Beratungsmöglichkeiten für Neaueingebürgerte.

Fazit

Die Einbürgerung hat keine negative Auswirkung auf Ihre Rentenansprüche in Deutschland. Sämtliche Versicherungszeiten, die Sie erworben haben, werden unabhängig von Ihrer früheren oder neuen Staatsangehörigkeit angerechnet. Durch die sorgfältige Aufbewahrung Ihrer Unterlagen und den regelmäßigen Kontakt zur Rentenversicherung stellen Sie sicher, dass Sie als neuer deutscher Staatsbürger*in Ihre Rentenrechte in vollem Umfang wahrnehmen können.

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