Erleichterte Einbürgerung seit dem 27. Juni 2024: neue Fristen und Voraussetzungen
Mit Wirkung vom 27. Juni 2024 ist das novellierte deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten. Es bringt neue Erleichterungen bei den Einbürgerungsvoraussetzungen, darunter insbesondere die Verkürzung der erforderlichen Mindestaufenthaltsdauer von bisher 8 Jahren auf 5 Jahre, mit der Möglichkeit, die Einbürgerung in besonderen Fällen bereits nach 3 Jahren zu erhalten.
Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen für die Einbürgerung nach neuem Recht:
Voraussetzung – Einzelheiten
Gesetzlicher Aufenthalt
Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland.
In Fällen außergewöhnlicher Integration kann die Frist auf 3 Jahre verkürzt werden.
Deutschkenntnisse
Nachweis von Sprachniveau B1 mindestens.
Finanzielle Unabhängigkeit
Nachweis der Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme staatlicher Sozialleistungen zu bestreiten.
Soziale Integration
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, z. B. durch Erwerbstätigkeit, ehrenamtliches Engagement oder andere Formen der gesellschaftlichen Mitwirkung.
Bekenntnis zu den demokratischen Werten
Abgabe eines Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland.
Einbürgerungstest / kulturelles Wissen
Bestehen des Einbürgerungstests, der Kenntnisse über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung abfragt.
Strafregister
Es dürfen keine schwerwiegenden strafrechtlichen Verurteilungen vorliegen.
Darüber hinaus erlaubt das neue Gesetz die Mehrstaatigkeit, also den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit neben einer oder mehreren anderen Staatsangehörigkeiten. Dies erleichtert die Einbürgerung für Personen, die ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten möchten.
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