Anerkennung von Ehrenamt zur Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf 5 Jahre in Deutschland
Im Rahmen der Förderung gesellschaftlicher Integration und der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements erlauben bestimmte deutsche Rechtsvorschriften, die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer von 8 Jahren auf 5 Jahre oder sogar weniger zu verkürzen, wenn eine besonders aktive und nachweisbare ehrenamtliche Tätigkeit (Ehrenamt) vorliegt.
Wie trägt Ehrenamt zur Verkürzung der Aufenthaltsdauer bei?
Gemäß dem deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 8 Absatz 4 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG) kann die erforderliche Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts auf 5 Jahre reduziert werden, wenn derdie Antragstellerin eine besondere Integrationsleistung nachweist – dazu zählt insbesondere ein herausragendes ehrenamtliches Engagement.
Ehrenamt wird als konkreter Beleg dafür gewertet, dass sich eine Person dem Gemeinwesen in Deutschland verpflichtet fühlt und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnimmt.
Voraussetzungen für die Anerkennung von Ehrenamt zur Verkürzung der Aufenthaltsdauer
Kontinuierliche und greifbare ehrenamtliche Tätigkeit
Die ehrenamtliche Tätigkeit sollte im Rahmen eines anerkannten Vereins, Verbandes oder einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen.
Dauer des Ehrenamts
In der Praxis wird häufig erwartet, dass das Ehrenamt über einen längeren Zeitraum – idealerweise mindestens zwei bis drei Jahre – und möglichst unmittelbar vor Stellung des Einbürgerungsantrags ausgeübt wurde.
Bewertung durch offizielle Stellen
Die Organisation, bei der das Ehrenamt ausgeübt wurde, sollte eine Bescheinigung oder einen Bericht ausstellen, der Art, Umfang und Bedeutung des Engagements der antragstellenden Person beschreibt.
Nachweis der allgemeinen Integration
Zusätzlich zum Ehrenamt müssen die übrigen Integrationsvoraussetzungen erfüllt sein, insbesondere Sprachkenntnisse, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie ein straffreies Führungszeugnis bzw. keine erheblichen strafrechtlichen Verurteilungen.
Schritte, um Ehrenamt für die Verkürzung der Aufenthaltsdauer zu nutzen
1. Teilnahme an anerkannten Ehrenamtsaktivitäten
Suchen Sie gezielt nach Engagementmöglichkeiten bei lokalen Vereinen, Wohlfahrtsverbänden, Sportvereinen, Flüchtlingsinitiativen, Jugendzentren oder anderen anerkannten Organisationen.
2. Bescheinigung über das Engagement einholen
Bitten Sie die Organisation um eine offizielle Bestätigung Ihrer Tätigkeit, aus der die Dauer, Häufigkeit, Art der Aufgaben und Ihre Rolle deutlich hervorgehen.
3. Einbürgerungsantrag mit Nachweis des Ehrenamts einreichen
Fügen Sie dem Einbürgerungsantrag alle Nachweise über Ihr Ehrenamt bei – einschließlich Bescheinigungen, Empfehlungsschreiben oder Projektdokumentationen.
4. Rücksprache mit der Staatsangehörigkeitsbehörde
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde, inwieweit Ihr ehrenamtliches Engagement als „besondere Integrationsleistung“ anerkannt werden kann und ob eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf 5 Jahre in Ihrem konkreten Fall realistisch ist.
Zusätzliche Vorteile von Ehrenamt in Deutschland
Ehrenamt stärkt Ihre sozialen Netzwerke, erleichtert kulturelle Integration und schafft Nähe zur lokalen Gemeinschaft.
Es verbessert Ihre Sprachpraxis und Kommunikationsfähigkeit im Alltag.
Es kann Ihre Chancen erhöhen, Unterstützung durch die Gesellschaft und ein positives Bild bei Behörden zu erzielen.
Fazit
Die Anerkennung eines nachgewiesenen, kontinuierlichen und besonders engagierten Ehrenamts kann den Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit erheblich beschleunigen, indem die erforderliche Aufenthaltsdauer auf 5 Jahre verkürzt wird. Ein langfristiges, dokumentiertes Ehrenamt ist ein starkes Signal für gelungene Integration und erhöht die Chancen auf eine frühere positive Entscheidung im Einbürgerungsverfahren.
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