Visum zur Ausbildungs- oder Studienplatzsuche (§ 17 AufenthG): Alles, was Sie wissen müssen
Dieses nationale Visum (Typ D) erlaubt Personen aus Nicht-EU-Staaten einen Aufenthalt in Deutschland für 6 bis 9 Monate, um einen Ausbildungsplatz (Ausbildung) oder Studienplatz zu suchen.
Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungs- oder Studienplatzsuche (§ 17 Abs.1–2 AufenthG).
Dauer: bis zu 6 Monate für die Suche nach einem Ausbildungsplatz, bis zu 9 Monate für die Suche nach einem Studienplatz.
Erneute Beantragung möglich nach Ausreise und einer Wartezeit, die der Aufenthaltsdauer entspricht.
Schulabschluss, der zur Ausbildung oder zum Studium berechtigt (z. B. Abitur oder gleichwertig).
Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1–B2.
Alter unter 35 Jahren bei Antragstellung.
Finanzierungsnachweis: Sperrkonto mit ca. 1.027 € pro Monat (≈ 6.162 € insgesamt).
Gültige Krankenversicherung.
Suche nach Ausbildungs- oder Studienplatz.
Teilzeitarbeit bis zu 20 Stunden pro Woche oder kurze Probearbeit bis zu zwei Wochen.
Registrierung bei der Ausländerbehörde vor Ablauf des Visums.
Gültiger Reisepass und biometrische Fotos.
Antragsformular.
Schulabschlusszeugnis.
Sprachzertifikat (B1/B2).
Finanzierungsnachweis (Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung).
Krankenversicherung.
Motivationsschreiben.
Nachweis über Unterkunft (falls erforderlich).
Ausbildungsplatz gefunden → Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG.
Qualifizierte Beschäftigung → Aufenthaltstitel nach § 18a oder § 18b.
Studienplatz gefunden → Aufenthaltstitel nach § 16b.
Ausreise vor Ablauf des Visums.
Neuer Antrag erst nach einer Auslandsphase in gleicher Dauer.
Fazit: Das Visum zur Ausbildungs- oder Studienplatzsuche (§ 17) ist eine wertvolle Möglichkeit für Nicht-EU-Absolventen, ihre berufliche oder akademische Laufbahn in Deutschland zu beginnen.