Visum zur Ausbildungs- oder Studienplatzsuche (§ 17 AufenthG): Alles, was Sie wissen müssen
Dieses nationale Visum (Typ D) erlaubt Personen aus Nicht-EU-Staaten einen Aufenthalt in Deutschland für 6 bis 9 Monate, um einen Ausbildungsplatz (Ausbildung) oder Studienplatz zu suchen.
Rechtliche Grundlage
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Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungs- oder Studienplatzsuche (§ 17 Abs.1–2 AufenthG).
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Dauer: bis zu 6 Monate für die Suche nach einem Ausbildungsplatz, bis zu 9 Monate für die Suche nach einem Studienplatz.
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Erneute Beantragung möglich nach Ausreise und einer Wartezeit, die der Aufenthaltsdauer entspricht.
Voraussetzungen
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Schulabschluss, der zur Ausbildung oder zum Studium berechtigt (z. B. Abitur oder gleichwertig).
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Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1–B2.
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Alter unter 35 Jahren bei Antragstellung.
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Finanzierungsnachweis: Sperrkonto mit ca. 1.027 € pro Monat (≈ 6.162 € insgesamt).
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Gültige Krankenversicherung.
Was ist erlaubt?
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Suche nach Ausbildungs- oder Studienplatz.
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Teilzeitarbeit bis zu 20 Stunden pro Woche oder kurze Probearbeit bis zu zwei Wochen.
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Registrierung bei der Ausländerbehörde vor Ablauf des Visums.
Erforderliche Unterlagen
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Gültiger Reisepass und biometrische Fotos.
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Antragsformular.
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Schulabschlusszeugnis.
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Sprachzertifikat (B1/B2).
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Finanzierungsnachweis (Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung).
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Krankenversicherung.
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Motivationsschreiben.
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Nachweis über Unterkunft (falls erforderlich).
Umwandlung nach erfolgreicher Suche
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Ausbildungsplatz gefunden → Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG.
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Qualifizierte Beschäftigung → Aufenthaltstitel nach § 18a oder § 18b.
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Studienplatz gefunden → Aufenthaltstitel nach § 16b.
Wenn kein Platz gefunden wird
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Ausreise vor Ablauf des Visums.
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Neuer Antrag erst nach einer Auslandsphase in gleicher Dauer.
Fazit: Das Visum zur Ausbildungs- oder Studienplatzsuche (§ 17) ist eine wertvolle Möglichkeit für Nicht-EU-Absolventen, ihre berufliche oder akademische Laufbahn in Deutschland zu beginnen.