Stempel D+C im Reisepass: Bedeutung und Gültigkeit im Schengen-Raum
Wenn Sie ein deutsches Visum oder einen Aufenthaltstitel erhalten, kann im Pass ein Stempel mit dem Hinweis D+C erscheinen. Dieser Vermerk ist nicht nur eine Routinekennzeichnung, sondern bestimmt direkt Ihre Reisefreiheit im Schengen-Raum und unterscheidet sich von den üblichen Visa der Typen C oder D.
Bedeutung von D+C
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D: Nationales Visum für langfristigen Aufenthalt (Visum Typ D), meist über 90 Tage, für Studium, Arbeit oder Familiennachzug.
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C: Zusätzliches Recht auf Kurzaufenthalte in anderen Schengen-Staaten – bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
D+C bedeutet also: Sie dürfen langfristig in Deutschland wohnen und zusätzlich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in anderen Schengen-Staaten reisen.
Schengen-Staaten
Der Schengen-Raum umfasst derzeit 27 Länder, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Belgien, Niederlande, Schweden, Dänemark, Polen usw. Auch Länder wie Schweiz, Norwegen und Island sind dabei, obwohl sie nicht EU-Mitglieder sind.
Nicht-Schengen-Staaten wie Großbritannien, Irland oder teilweise Rumänien sind nicht durch das „C“ abgedeckt.
Reisen mit D+C
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Keine zusätzliche Visa nötig für Reisen nach Frankreich oder Italien, solange Aufenthaltstitel gültig ist und 90 Tage nicht überschritten werden.
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Reisen zwischen Schengen-Staaten sind frei möglich, bei Kontrollen müssen Pass und Aufenthaltstitel vorgelegt werden.
Einschränkungen
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Überschreitung der 90 Tage-Regel.
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Reisen mit falschem Zweck (z. B. Arbeit in Frankreich ohne Genehmigung).
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Abgelaufener Aufenthaltstitel oder Pass.
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Sicherheitswarnung im Schengen-Informationssystem (SIS).
Hinweis bei Verlängerung
Mit einer Fiktionsbescheinigung (vorläufige Bescheinigung während der Verlängerung) ist Auslandsreise nicht erlaubt – sie gilt nur innerhalb Deutschlands.
Fazit: Der Stempel D+C erweitert Ihre Reisefreiheit im Schengen-Raum, solange Sie die Regeln beachten.