Aufenthaltserlaubnis für Hausangestellte (Au-pair) gemäß § 27 Abs. 5 AufenthG
Bedingungen und Perspektiven des Au-pair-Programms in Deutschland für Hausangestellte
Das Au-pair-Programm in Deutschland ist ein rechtlicher Weg, der es ausländischen Jugendlichen, meist jungen Frauen, ermöglicht, vorübergehend in Deutschland zu leben, indem sie häusliche Betreuung und teilweise Hilfe in der Familie leisten. Dieses Programm fällt rechtlich unter § 27 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und stellt ein wichtiges Instrument für den kulturellen Austausch und die Unterstützung von Familien dar, während es jungen Frauen ermöglicht, Sprache und Kultur zu erlernen.
Wer ist ein Au-pair?
Ein Au-pair ist eine junge Ausländerin (oder ein junger Ausländer), die bei einer Gastfamilie in Deutschland lebt und leichte Hausarbeiten sowie Kinderbetreuung übernimmt, im Gegenzug für:
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Kostenlose Unterkunft im Haus
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Verpflegung
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Gesetzlich festgelegtes monatliches Taschengeld
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Anmeldung zu Sprachkursen
Grundvoraussetzungen für eine Au-pair-Aufenthaltserlaubnis (§ 27 Abs. 5)
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Alter: Zwischen 18 und 26 Jahren bei Antragstellung.
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Vertrag mit der Familie: Ein offizieller Vertrag mit einer deutschen Gastfamilie, der beinhaltet:
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Arbeitszeit (maximal 30 Stunden pro Woche)
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Verpflichtungen beider Parteien
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Anmeldung zu einem Sprachkurs
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Krankenversicherung
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Keine Verwandtschaft zwischen Au-pair und Gastfamilie.
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Dauer des Aufenthalts: In der Regel 6 bis 12 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.
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Sprachkenntnisse: Nachweis von mindestens Deutsch A1 vor der Einreise.
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Einreise aus Nicht-EU-Ländern: Visumverfahren muss im Herkunftsland über die deutsche Botschaft erfolgen.
Gehalt und Vorteile
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Monatliches Taschengeld: mindestens 280 Euro
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Kostenlose Unterkunft und Verpflegung
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Vollständige Krankenversicherung auf Kosten der Familie
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Möglichkeit, einen anerkannten Sprachkurs zu besuchen
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Mindestens ein freier Tag pro Woche und zwei volle Urlaubstage pro Monat
Kann ein Au-pair-Aufenthalt später in einen Daueraufenthalt umgewandelt werden?
Ja, aber unter Bedingungen. Nach Ablauf der Au-pair-Zeit ist ein Verbleib mit derselben Aufenthaltserlaubnis nicht möglich, jedoch kann ein Antrag auf eine andere Aufenthaltserlaubnis gestellt werden, z. B. für:
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Berufsausbildung (Ausbildung)
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Studium
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Arbeit in Pflege oder Betreuung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind
Dies setzt voraus, dass der Aufenthaltszweck rechtlich geändert wird und während der Au-pair-Zeit sprachliche und soziale Grundlagen geschaffen wurden.
Wann wird der Antrag abgelehnt?
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Wenn das Alter über 26 Jahre liegt
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Wenn eine Verwandtschaft mit der Gastfamilie besteht
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Wenn der wahre Zweck nicht kultureller Austausch, sondern illegale Arbeit oder dauerhafter Aufenthalt ist
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Wenn kein Sprachnachweis (A1) vorliegt
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Wenn die Gastfamilie finanziell oder organisatorisch ungeeignet ist
Gibt es Einschränkungen nach Staatsangehörigkeit?
Ja. Zusätzliche Erleichterungen gelten für bestimmte Länder (z. B. Ukraine, Georgien, einige südamerikanische Staaten). Für andere Länder ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Registrierung und Versicherung
Das Au-pair muss sich nach der Ankunft bei den lokalen Behörden anmelden (Anmeldung). Der Antrag auf Aufenthaltstitel muss fristgerecht bei der Ausländerbehörde gestellt werden.
Fazit
Das Au-pair-Programm gemäß § 27 Abs. 5 AufenthG bietet jungen Frauen eine einzigartige Möglichkeit zur kulturellen und sprachlichen Integration in Deutschland, vorausgesetzt, die festgelegten Bedingungen werden eingehalten. Obwohl es zeitlich befristet ist, kann es ein erster Schritt zu einer beruflichen oder akademischen Zukunft in Deutschland sein, wenn es gut geplant wird.
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